Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08306

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Sachverhalt

Sachverhalt:
Momentan wird das Baugebiet Stöckheim-Süd im großen Stil in der lokalen Presse vermarktet und erzeugt offenbar großes Interesse, so dass die verfügbaren Grundstücke schon überzeichnet sind.

Der Baubeginn soll Berichten zufolge bereits im Herbst erfolgen.

In dem beplanten Gebiet wurden jedoch Hamster gefunden. Das Feldhamster nach EU-Recht (FFH-Anhang IV) streng geschützt sind, müssen so genannte vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen durchgeführt werden. Die Ausgleichsflächen müssen im "unmittelbaren räumlichen Zusammenhang mit der Eingriffsfläche" stehen, d.h. die Tiere müssen die benachbarten Ausgleichsflächen barrierefrei erreichen können.  

Die Größe der Ausgleichsfläche wird nach neueren Erkenntnissen i.d.R. nach Größe der Eingriffsfläche bewertet, also Größe des beeinträchtigten Lebensraumes des Feldhamsters (Sachsen-Anhalt-Modell) und nicht nach Anzahl der nachgewiesenen Exemplare (Braunschweiger Modell), da im heutigen Verbreitungsgebiet viele Feldhamsterpopulationen sich nicht mehr in einem günstigen Erhaltungszustand befinden und damit der tierbezogene Ansatz den tierökologischen Verhältnissen nicht gerecht wird.

https://www.thueringen.de/imperia/md/content/tlug/abt1/v-referate/2014/12_2014/4_mammen_hamster_kompensation.pdf

Im vorliegenden Fall liegt die vorgesehene Ausgleichsfläche jedoch bei Leiferde und ist von der Eingriffsfläche durch die Oker getrennt, die für den "wasserscheuen" Hamster eine erhebliche Barriere darstellt.  

Da es sich um eine vorgezogene Ausgleichsmaßnahme handelt, darf ein Eingriff in die Eingriffsfläche erst erfolgen, wenn die Hamsterpopulation erfolgreich in die "im unmittelbaren räumlichen Zusammenhang befindliche Ausgleichsfläche eingewandert ist und sich dort erfolgreich angesiedelt hat. Dazu müsste allerdings zunächst einmal die Ausgleichsfläche VOR einer aktiven oder passiven Umsiedlung des Feldhamsters (aus der Eingriffsfläche) auf bereits vorhandene Feldhamster untersucht werden, um überhaupt in der Lage zu sein, den Erfolg einer Umsiedlung belegen zu können.

Ebenso müssen vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen z.B. für Fledermäuse und andere streng geschützte Tierarten durchgeführt werden.

Wir bitten daher um Sachstandsbericht bzgl. der im B-Plangebiet "Stöckheim-Süd" erforderlichen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen. Dabei gehen wir davon aus, dass kein Eingriff in die beplante Eingriffsfläche erfolgt, bevor nicht sämtliche durch die Naturschutzgesetzgebung vorgeschriebenen vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen erfolgreich umgesetzt worden sind und somit dem Verschlechterungsverbot (im Hinblick auf die Populationen der betroffenen streng geschützten Arten) nachgekommen wurde.

Wir bitten außerdem in Zukunft UNAUFGEFORDERT den Ratsgremien vom Verlauf von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen zu berichten.

Im Einzelnen bitten wir um Beantwortung folgender Fragen:

1. Wie groß ist die für den Feldhamster vorgesehene Ausgleichsfläche im Verhältnis zur Größe der Eingriffsfläche?

2. Wurde die Ausgleichsfläche vor Beginn etwaiger Umsiedlungsmaßnahmen auf das Vorhandensein von Individuen der betroffenen steng geschützten Art untersucht (wenn nein, warum nicht und wenn ja, mit welchem Ergebnis?)?

3. In welchem Umfang wurden die Ausgleichsflächen von den streng geschützten Arten angenommen (z.B. passive Besiedlung, Fortpflanzungserfolg), obwohl sich zwischen Eingriffs- und Ausgleichsfläche z.T. erhebliche Barrieren (zumindest für den Feldhamster) befanden?

Vorausgehende Fragen beziehen sich nicht nur auf den Feldhamster, sondern auf alle im B-Plangebiet "Stöckheim-Süd" nachgewiesenen strenggeschützten Arten (z.B. FFH-Anhang IV).  

 
 

 

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