Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08261
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen mit ALBA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Beantwortung
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29.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 24.04.2018 die Verlängerung der Verträge mit ALBA beschlossen. Somit besteht frühestens in 5 Jahren wieder die Möglichkeit zur Vertragskündigung bzw. Rekommunalisierung. Seit Vertragsabschluss im Jahre 2004 wurden zusätzliche 24 Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen zu den eigentlichen Privatisierungsverträgen abgeschlossen, die mit dem Ratsbeschluss vom 24.04.2018 ebenfalls verlängert wurden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Welche jährlichen Kosten sind seit 2004 (also für die Jahre 2004 bis 2017) für Leistungen der Sperrmüllabfuhr
a) der Stadt als Entgelte an ALBA gemäß Klarstellungs- bzw. Ergänzungsvereinbarung zum LV II vom 19.5.2004
b) den Haushalten als zusätzliche Einzel-Zahlungen, die von ALBA privatrechtlich gegenüber den Haushalten erhoben werden,
entstanden?
2. Welche zusätzlichen jährlichen Kosten sind infolge Gesetzesänderung (hier Altholzverordnung) entstanden und werden gemäß Ergänzungsvereinbarung zum LVII vom 2.1./17.1.2007 der Stadt oder den Haushalten abverlangt?
