Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08261

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Rat hat am 24.04.2018 die Verlängerung der Verträge mit ALBA beschlossen. Somit besteht frühestens in 5 Jahren wieder die Möglichkeit zur Vertragskündigung bzw. Rekommunalisierung. Seit Vertragsabschluss im Jahre 2004 wurden zusätzliche 24 Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen zu den eigentlichen Privatisierungsverträgen abgeschlossen, die mit dem Ratsbeschluss vom 24.04.2018 ebenfalls verlängert wurden.

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

1. Welche jährlichen Kosten sind seit 2004  (also für die Jahre 2004 bis 2017) für Leistungen der Sperrmüllabfuhr

a) der Stadt als Entgelte an ALBA gemäß Klarstellungs- bzw. Ergänzungsvereinbarung zum LV II vom 19.5.2004

b) den Haushalten als zusätzliche Einzel-Zahlungen, die von ALBA privatrechtlich gegenüber den Haushalten erhoben werden,

entstanden?

 2. Welche zusätzlichen jährlichen Kosten sind infolge Gesetzesänderung (hier Altholzverordnung) entstanden und werden gemäß Ergänzungsvereinbarung zum LVII vom 2.1./17.1.2007 der Stadt oder den Haushalten abverlangt?

 
 

 

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