Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08271
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukünftige Ausrichtung von BS|Energy
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 0300 Rechtsreferat; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Vorberatung
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Erledigt
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Rat der Stadt Braunschweig
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Entscheidung
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12.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„1.Der Auswahl der Thüga AG als Präferierter Bieter und damit deren mittelbarer
Beteiligung an der Braunschweiger Versorgungs-Aktiengesellschaft & Co. KG (BS|Energy) und der Braunschweiger Versorgungs-Verwaltungs-Aktiengesellschaft (BVVAG) wird zugestimmt.
2.Im Zusammenhang mit der Auswahl der Thüga AG als Präferierter Bieter wird dem
Abschluss und der Unterzeichnung der Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung zum Konsortialvertrag durch den Konzern Stadt Braunschweig zugestimmt.
3.Von der der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) im
„Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung der BS|Energy“ eingeräumten Möglichkeit des sogenannten Last Call hinsichtlich der von Veolia zu veräußernden Gesellschaftsanteile wird zugunsten der mittelbaren Beteiligung der Thüga AG als Präferierter Bieter an der BS|Energy und BVVAG kein Gebrauch gemacht.
4.Die Vertreter der Stadt in der Gesellschafterversammlung der SBBG werden
angewiesen, die Geschäftsführung der SBBG im Zusammenhang mit der Auswahl des Präferierten Bieters und dessen mittelbarer Beteiligung an der BS|Energy und BVVAG zu veranlassen, die erforderlichen Verträge und Vereinbarungen abzu- schließen sowie die erforderlichen Beschlüsse und Erklärungen abzugeben.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
- Ausgangslage
Der Rat der Stadt Braunschweig hat in seiner Sitzung am 7. November 2017 im Rahmen seines Grundsatzbeschlusses zur Festlegung der im weiteren Verfahren zur Neuvergabe der Energienetzkonzessionen ab dem 1. Januar 2021 zugrunde zu legenden Handlungsoption dem „Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy“ zwischen der Stadt Braunschweig, der SBBG, der Veolia Deutschland GmbH und der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (VSBB) zugestimmt (s. DS 17-05627,
17-05627-01).
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit von BS|Energy wurden durch diesen Vorvertrag die wichtigsten Maßnahmen und die für ihre Umsetzung erforderlichen Schritte zur Fortsetzung der partnerschaftlichen Zusammenarbeit verbindlich vereinbart. Sie betreffen die Veräußerung von Unternehmensanteilen an BS|Energy durch Veolia an einen kommunalnahen Partner in einem festgelegten und strukturierten Bieterverfahren, die Ausschreibung der Konzessionen für Strom und Gas ab dem Jahre 2021 im rechtlich vorgegebenen Verfahren ohne zusätzliche Aktivitäten des Konzerns Stadt Braunschweig in den Netzbereichen Strom und Gas, die über die Beteiligung der SBBG an BS|Energy hinausgehen, die Verlängerung/den Neuabschluss der Fernwärme- und Wasserkonzessionen, die Umsetzung des vereinbarten Investitionskonzeptes sowie die Anpassung des Konsortialvertrages (Einrichtung eines Netzbeirats, Sponsoringkonzept, Ausbau der Präsenz am Standort Braunschweig, verschiedene Zustimmungserfordernisse der SBBG und der Stadt, Laufzeitverlängerung, Vorkaufsrechte der SBBG, Beitritt des neuen Partners zum bestehenden Konsortialvertrag).
Hinsichtlich des Neuabschlusses der Fernwärme- und Wasserkonzessionen wird auf die DS 18-08198 in der heutigen Sitzung verwiesen.
Zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der BS|Energy haben sich die bisherigen Gesellschafter darauf geeinigt, dass Veolia einen Beteiligungsanteil von 24,8 % an der BS|Energy und der BVVAG an einen weiteren marktkundigen Gesellschafter im Rahmen eines Bieterverfahrens veräußert. Dieser weitere marktkundige Gesellschafter sollte zugleich ein kommunalbeherrschtes Unternehmen sein, so dass der kommunale Einfluss im entscheidenden Bereich der Daseinsvorsorge in Braunschweig noch weiter gefestigt werden kann.
Ziel der vereinbarten Maßnahmen ist eine Stärkung der vorhandenen Ressourcen und des Knowhows aufgrund der zukünftigen Herausforderungen im Energiemarkt hinsichtlich der notwendigen Innovationen und der Digitalisierung. Intention der Aufnahme eines zusätzlichen kommunalnahen Gesellschafters ist neben der Festigung des Unternehmens BS|Energy und des Standorts Braunschweig in diesem entscheidenden Bereich der Daseinsvorsorge auch die Generierung von Skaleneffekten aus der Zusammenarbeit für den Konzern Stadt Braunschweig.
Darüber hinaus ist es dem Konzern Stadt Braunschweig gelungen, die eigene Position in der bestehenden Konsortialvereinbarung für den aktuellen und den künftigen Mitgesellschafter in wesentlichen Punkten, insbesondere bezüglich der Vorkaufsrechte für die SBBG, der Corporate Governance-Strukturen bezüglich des Vorstandes, des Aufsichtsrates sowie des neu einzurichtenden Beirats bei der BS|Netz GmbH, in starkem Maße zu verbessern.
- Durchführung Bieterverfahren
Nach Maßgabe des Vorvertrages ist für die Veräußerung der Verkaufsanteile eine einvernehmliche Entscheidung zwischen dem Konzern Stadt Braunschweig und Veolia erforderlich. Zur Veräußerung der Verkaufsanteile wurde ein strukturiertes Bieterverfahren durchgeführt. Vereinbarungsgemäß hat der Vollzug der Transaktion bis spätestens 30. Juni 2018 zu erfolgen. Veolia beauftragte – entsprechend der vorvertraglichen Regelungen – als Transaktionsberater die BDO AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Hamburg.
Der Konzern Stadt Braunschweig wurde durch die Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Köln und durch die Rödl & Partner GbR, Köln in diesem Verfahren beraten. Hierdurch war jederzeit eine fachkundige Begleitung des Konzerns Stadt Braunschweig in juristischer, betriebswirtschaftlicher und marktstrategischer Hinsicht gewährleistet.
Der Konzern Stadt Braunschweig war in diesem Veräußerungsverfahren aktiver Teilnehmer und Entscheider und hatte in jedem Stadium des Verfahrens konkrete Steuerungs- und Eingriffsmöglichkeiten.
Der Konzern Stadt Braunschweig und Veolia erstellten im ersten Schritt gemeinsam eine „Long-List“ von möglichen Geeigneten Bietern, die im Weiteren zur Teilnahme am Bieterprozess und zur Abgabe eines indikativen Angebots aufgefordert wurden. Das indikative Angebot sollte auf Basis eines Exposés zu BS|Energy insbesondere bereits Konzepte und Beiträge zur Stärkung des Unternehmens und des Standortes Braunschweig enthalten. Nach Abgabe der indikativen Angebote gestaltete sich der weitere Verfahrensablauf wie folgt:
Am 19. Januar 2018 wurde in der Sitzung des Verwaltungsausschusses darüber informiert, dass mehrere Angebote eingereicht wurden und dass zur weiteren Teilnahme am Bieterverfahren im Einvernehmen zwischen Veolia und Stadt drei kommunal beherrschte Bieter aufgefordert werden sollten.
Anschließend erfolgte die Information an die Geeigneten Bieter im Wege eines Prozessbriefes und damit einhergehend der Beginn der Due Diligence.
Im Weiteren wurden mit jedem Bieter zwei Verhandlungsgespräche geführt, in denen die Bieter ihre Angebote erläutert und konkretisiert haben. Auf Basis der Gespräche haben Veolia und der Konzern Stadt Braunschweig die Bieter aufgefordert, verbindliche Angebote abzugeben.
- Ergebnis Bieterverfahren
Auf Basis der verbindlichen Angebote erfolgte im Einvernehmen zwischen Veolia und dem Konzern Stadt Braunschweig nach Maßgabe der nachstehend erläuterten Zuschlagskriterien die Auswahl des Präferierten Bieters.
Bewertungskriterien
Die Auswahl des Präferierten Bieters erfolgt nach der Bewertung der Angebote unter folgenden Kriterien, die Gegenstand des Vorvertrages waren, dem der Rat der Stadt Braunschweig in seiner Sitzung am 7. November 2017 zugestimmt hatte:
1.Kaufpreis und sonstige kaufpreisbildende Positionen (entsprechend der vertraglichen Regelungen);
2.Beitrag im Bereich Zukunftstechnologie und Entwicklungsmöglichkeiten der BS|Energy aus Sicht des Bieters wie Technologie, Wirtschaftlichkeit, Nachhaltigkeit, Innovation, Erzeugungskonzept (Stromerzeugung, Wärme, erneuerbare Energien) sowie neue Geschäftsfelder (Elektromobilität, Digitalisierung);
3.Beiträge im Bereich Synergien wie digitale Agenda, Zusammenarbeit mit lokalen und regionalen Unternehmen mit Auswirkung auf die BS|Energy (investiv und personell), Standort- und Personalkonzept, sonstige Geschäftsaktivitäten sowie die wirtschaftliche Entwicklung.
Bieterauswahl
Nach Auswertung der verbindlichen Angebote vom 6. April 2018 haben nur noch zwei Bieter die Mindestkriterien hinsichtlich des Kaufpreises und der Akzeptanz der Corporate Governance-Regelungen (Zusammenarbeit der Gesellschafter) erfüllt.
Beide Bieter haben im Verlauf des Verfahrens jeweils gute Konzepte zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der BS|Energy durch Synergien und Zukunftstechnik und Kaufpreise in zumindest vergleichbaren Größenordnungen vorgelegt. Beide angebotenen Kaufpreise liegen jeweils deutlich über dem festgelegten Mindestkaufpreis und lassen erkennen, dass der künftige Partner die Beteiligung an der BS|Energy als werthaltig ansieht.
Die Thüga AG hat das in der Gesamtbetrachtung überzeugendste und zugleich auch das finanziell attraktivste Angebot unterbreitet.
Präferierter Bieter
Mit der Thüga AG gewinnt der Konzern Stadt Braunschweig einen erfahrenen Partner in kommunalen Belangen mit gleichgerichteten Interessen zur Stärkung des Standortes Braunschweig sowie der BS|Energy.
Die Thüga AG mit Sitz in München ist mit rund 100 Beteiligungen an Stadtwerken das größte kommunal ausgerichtete Beteiligungsunternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft in Deutschland. Anteilseigner der Thüga sind enercity, Mainova, N-ERGIE sowie die Stadtwerkegruppe Kom9. Die Thüga AG hat ca. 250 Mitarbeiter, in der Thüga Gruppe insgesamt 17.200 Mitarbeiter. Der Umsatz der Thüga Gruppe betrug 2016 rd. 19,0 Mrd. €. Mit der Syneco Trading, der Thüga SmartService, der Conergos u. a. verfügt die Thüga über Dienstleistungstöchter, die energiewirtschaftliche Leistungen an die beteiligten Stadtwerke und andere Unternehmen am Markt anbieten.
Die Thüga AG bietet in ihrem Angebot umfangreiche unentgeltliche Beratungsleistungen an, personelle und finanzielle Unterstützung, Sachwerte und spezifisches Knowhow zur effektiven Umsetzung von Projekten, insbesondere in den Bereichen Synergien und Zukunftstechnologien.
Das Konzept umfasst neben der Errichtung einer Digitalisierungsagentur/Innovationsplattform für die BS|Energy als Kompetenzzentrum für Digitalisierung urbaner Infrastruktur auch den Bereich der Elektromobilität. Als entscheidender Vorteil wurde bei der Thüga AG auch gesehen, dass dort große Erfahrungen im Hinblick auf die Begleitung von Erzeugungsprojekten ihrer Beteiligungen im Bereich Wärme und Strom bestehen, gerade im Hinblick auf die Dekarbonisierung.
Zudem vermochte die Thüga AG gezielt unentgeltliche Beratungsleistungen in den Bereichen Erzeugungskonzepte, Optimierung der Netzgesellschaft, Organberatung sowie allgemeiner Beratung anzubieten.
Das Konzept der Thüga AG konnte durch die Einbeziehung der entsprechenden Mitarbeiter mit sehr konkreten Mehrwerten überzeugen.
Darüber hinaus überzeugte das Konzept der Thüga AG im Bereich Energiehandel und der Rückgriffsmöglichkeit auf White-Label-Lösungen (Vermarktung von Produkten oder Dienstleistungen eines Herstellers unter verschiedenen Namen, der Hersteller selbst tritt dabei nicht in Erscheinung) und dem entsprechenden Knowhow sowie der Weiterentwicklung von Hubgrade (Veolia-Konzept zur Digitalisierung technischer Prozesse von kommunalen und industriellen Kunden).
Des Weiteren ist die Thüga AG auch bereit, nachhaltig im Bereich des Sponsorings sowohl anteilig entsprechend der bisherigen Förderung als auch darüber hinaus mit zusätzlichen Mitteln finanzielle Unterstützung zu leisten.
Der neue kommunale Mitgesellschafter ist zudem bereit, seine Stimme zugunsten des Konzerns Stadt Braunschweig zu bündeln, so dass die kommunalen Belange innerhalb der BS|Energy noch weiter gestärkt werden. Zudem wird die Thüga AG für BS|Energy bzw. die BVVAG ein Vorstands-, ein Aufsichtsrats- und ein Konsortialausschussmitglied benennen, damit die zugesagten Konzeptideen auch im operativen Geschäft des Unternehmens umgesetzt werden können.
Der Konzern Stadt Braunschweig als Mitgesellschafter wird ebenso wie die BS|Energy selbst vom Einstieg des neuen kommunalen Partners durch dessen Bereitstellung von wirtschaftlichen und personellen Ressourcen sowie Knowhow profitieren.
Im Ergebnis hat sich mit der Thüga AG im Laufe des Verfahrens ein Präferierter Bieter herauskristallisiert, der über nachhaltige Erfahrung sowohl auf dem wirtschaftlichen Handlungsfeld der BS|Energy als auch im kommunalpolitischen Umfeld besitzt. Für den Konzern Stadt Braunschweig und die BS|Energy stellt die Thüga AG aufgrund ihrer Wirtschaftskraft, der langjährigen Markterfahrung und -vernetzung einen sehr gut geeigneten Partner dar, um die zukünftigen Herausforderungen im Energiemarkt meistern zu können.
Die von der Thüga AG zugesagten Beiträge für die Zukunftstechnologien und Synergien sind in einer Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung zum bestehenden Konsortialvertrag festgelegt, die aus formalen Gründen auch einer Zustimmung des Konzerns Stadt Braunschweig bedürfen.
Ob eine grundsätzlich mögliche, direkte Beteiligung des Konzerns Stadt Braunschweig an der Thüga über die Stadtwerkegruppe Kom9 sinnhaft sein könnte, wird im Weiteren zu prüfen sein.
Last Call
Im Vorvertrag ist vorgesehen, dass die SBBG berechtigt ist, innerhalb von vier Wochen nach Auswahl des Präferierten Bieters die Verkaufsanteile in Höhe von 24,8 % zu den vom Präferierten Bieter gebotenen Konditionen im Rahmen eines sogenannten Last Call zu erwerben. Danach erfolgt der Eintritt eines neuen Gesellschafters nur dann, wenn der Rat der Stadt Braunschweig überzeugt ist, dass die Konzepte des Präferierten Bieters deutliche Vorteile bieten gegenüber der einfachen Erhöhung der Beteiligung des Konzerns Stadt Braunschweig an BS|Energy. Dementsprechend waren auch die Verhandlungen mit den Bietern davon geprägt, dass die genannten Vorteile konkret und werthaltig sein mussten und zudem rechtsverbindlich abzusichern waren.
Die Ausübung des Last Call würde also dazu führen, dass die SBBG die von Veolia abgegebenen Gesellschaftsanteile erwirbt, ohne auf die Stärke und die Erfahrung des Präferierten Bieters zurückgreifen zu können. Die oben dargelegten, überzeugenden Ergebnisse des Ideen- und Konzeptwettbewerbs für die Stärkung der Zukunftstechnologien und des entsprechenden Knowhows wären nicht umsetzbar, weil die SBBG über die entsprechende Erfahrung nicht verfügt. Die erworbenen Anteile dürfte die SBBG zwar im üblichen Rahmen weiter veräußern, auch an ein kommunal beherrschtes Unternehmen. Die Durchführung eines weiteren Veräußerungsverfahrens wäre in diesem Fall allerdings allein vom Konzern Stadt Braunschweig durchzuführen, ohne hierfür auf die Marktkenntnis und die Erfahrungen von Veolia und/oder BS|Energy zurückgreifen zu können. Schon aus diesem Grund ist nach Auffassung der Verwaltung nicht zu erwarten, dass in einem derart gestalteten Verfahren ein für das Unternehmen BS|Energy besseres Ergebnis erzielt werden kann als jetzt.
Mit der Thüga AG als Präferierten Bieter eröffnet sich hingegen für die BS|Energy die Chance, einen kommunalen Partner mit großer Erfahrung und großem Knowhow sowie wirtschaftlicher und personeller Stärke für die Zukunftssicherung von BS|Energy zu gewinnen, ohne dass dies zu zusätzlichen Kosten für den Konzern Stadt Braunschweig führt.
Daher schlägt die Verwaltung vor, von der Ausübung des Last Calls aufgrund des vorgesehenen Zusammenschlusses mit dem starken kommunalen Partner Thüga AG abzusehen.
Veräußerungsmodell
Im Vorvertrag in Bezug auf die zukünftige Ausrichtung von BS|Energy wurde das Veräußerungsmodell noch nicht abschließend festgelegt. Es waren aber zwei konkrete Varianten für die Durchführung der Transaktion vorgesehen, eine unmittelbare Beteiligung des Käufers an BS|Energy und eine mittelbare Transaktionsstruktur.
Die Vereinbarung der vorrangig angestrebten unmittelbaren Beteiligung des Käufers mit 24,8 % an BS|Energy war steuerlich nicht möglich, wie sich im Zuge einer Abstimmung mit dem zuständigen Finanzamt zeigte.
Stattdessen ist jetzt zunächst eine mittelbare Transaktionsstruktur festgelegt worden. Die Thüga AG wird zunächst einen Anteil von 33,1 % an der Veolia Stadtwerke Braunschweig Beteiligungs-GmbH erwerben, die die Veolia-Beteiligung an BS|Energy hält. Dies entspricht einer (mittelbaren) Beteiligung von 24,8 % an BS|Energy. Die Thüga AG wird diese Beteiligung schnellstmöglich in eine Tochtergesellschaft mit Sitz in Braunschweig einbringen.
Der Konzern Stadt Braunschweig ist von diesen gesellschaftsrechtlichen Vereinbarungen zwischen Veolia und Thüga nicht betroffen, für die SBBG und auch für BS|Energy entstehen aus dem Veräußerungsmodell keine Nachteile. Vielmehr ist auch bei der mittelbaren Transaktionsstruktur sichergestellt, dass der Konzern Stadt Braunschweig und Thüga ihre Stimmen in den Gesellschaftsgremien von BS|Energy und der BVVAG wie angestrebt bündeln können (s. o.).
Die Komplexität der mittelbaren Transaktionsstruktur führt allerdings zu hohen Abstimmungsbedarfen, weil mehrere Gesellschaften auf unterschiedlichen Ebenen koordiniert werden müssen. Aus diesem Grund soll durch unterschiedliche gesellschaftsrechtliche Maßnahmen von Veolia und Thüga zukünftig eine unmittelbare Beteiligung von Thüga an BS|Energy erreicht werden. Hierfür ist eine Abstimmung mit den Steuerbehörden erforderlich, die noch nicht abgeschlossen ist.
Im Zusammenhang mit der neuen Anteilseignerstruktur wird auch eine Vergrößerung von Vorstand und Aufsichtsrat sowie Konsortialausschuss der BS|Energy bzw. der BVVAG vorgenommen. Zur operativen Umsetzung der zugesagten Konzeptideen wird die Thüga AG ein (viertes) Vorstandsmitglied nach vorheriger Abstimmung mit der SBBG benennen. Der Aufsichtsrat wird zukünftig 15 Mitglieder (bisher 12 Mitglieder) haben, von denen die SBBG künftig vier Mitglieder benennen kann. Wie bislang wird der Oberbürgermeister der Stadt Braunschweig den Aufsichtsratsvorsitz innehaben. Die Thüga AG wird ein Aufsichtsratsmitglied in Abstimmung mit der SBBG vorschlagen, zudem wird ein weiterer Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat vertreten sein. Für Veolia verbleibt es wie bisher bei fünf Aufsichtsratsmitgliedern. Auch für den Konsortialausschuss wird die Thüga AG einen Vertreter benennen können.
- Weiteres Verfahren
Nach dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist für die Transaktion eine Anmeldung beim Bundeskartellamt zur Fusionskontrolle notwendig. Die Anmeldung und die Durchführung eines sich ggf. anschließenden Verfahrens obliegt Veolia bzw. der Thüga AG als Käufer der Anteile. Die Einzelheiten sind im Anteilskaufvertrag geregelt, an dem der Konzern Stadt Braunschweig nicht beteiligt ist. In den geführten Gesprächen haben die beteiligten rechtlichen Berater jedoch signalisiert, dass nach ihrer Einschätzung nicht mit nennenswerten Problemen bei der Fusionskontrolle gerechnet wird.
Die Kommunalaufsicht wurde im Nachgang zur Entscheidung des Rates vom 7. November 2017 über die beabsichtigte Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der BS|Energy informiert. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht führt die vorgeschlagene Änderung der Beteiligungsverhältnisse an der BS|Energy für die Stadt Braunschweig zu keiner Anzeigepflicht.
Die Finalisierung der vertraglichen Regelungen soll bis zum 30. Juni 2018 abgeschlossen sein. Nach der Beschlussfassung des Rates und der anschließenden Gesellschafterversammlung der SBBG kann die Unterzeichnung der Beitritts- und Ergänzungsvereinbarung vorgenommen werden. Veolia und Thüga werden dann noch weitere formale Vollzugsvoraussetzungen für den Abschluss des Anteilskaufvertrages zu erfüllen haben. In den abgestimmten Verträgen ist jedoch geregelt, dass die Transaktion mit wirtschaftlicher Rückwirkung auf den 1. Januar 2018 durchgeführt werden soll.
Nach Vollzug der Transaktion sind noch die formalen Beschlüsse zur weiteren personellen Besetzung der Organe von BS|Energy bzw. der BVVAG einzuholen. Für die städtischen Gremien wird es dabei insbesondere um die Besetzung des vierten, der SBBG zustehenden Benennungsrechts für den Aufsichtsrat der BVVAG gehen. Hierzu wird die Verwaltung eine Beschlussvorlage erstellen.
