Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08200
Grunddaten
- Betreff:
-
Grundschule Edith-Stein, Friesenstr. 50, 38100 Braunschweig Brandschutzmaßnahmen zur Sicherung des ersten und Herstellung des zweiten baulichen Rettungsweges sowie Erweiterungsbau mit Fachunterrichtsräumen Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 40 Fachbereich Schule; 20 Fachbereich Finanzen; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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Entscheidung
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29.05.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 20.04.2018 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäude-management und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes und ohne eines Zuschlags für Baupreissteigerungen – werden aufgrund der Kostenberechnung vom 24.04.2018 auf 2.987.400 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsat-zung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2.Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Bei der am 20.01.2015 in der Grundschule Edith-Stein durchgeführten hauptamtlichen Brandverhütungsschau durch Fachbereich 37 wurden sowohl die mangelhaften ersten als auch die fehlenden zweiten Rettungswege im Hauptgebäude und Fachwerkgebäude der Grundschule beanstandet.
Nach der hauptamtlichen Brandverhütungsschau und der daraus resultierenden bauord-nungsrechtlichen Genehmigungssituation musste aus Brandschutzgründen im Fachwerkge-bäude im 1. und 2. Obergeschoss die Nutzung von vier Schulräumen unverzüglich untersagt werden. Mit dieser Nutzungsuntersagung entfiel die Nutzung der Fachunterrichtsräume Wer-ken und Musik sowie die Nutzung der beiden Schulkindbetreuungsräume im Fachwerkge-bäude. Damit konnte der Fachunterricht vorübergehend nicht mehr nach den curricularen Vorgaben erteilt werden.
Zur Verringerung des bestehenden Gefährdungsrisikos sind im ersten Schritt gemäß Bauauf-sichtsanordnung 0630/348/2015 vom 20.01.2015 sowie in Absprache mit dem Referat 0620 (Brandschutz und wiederkehrende Prüfung) und mit der Feuerwehr Sofortmaßnahmen eingeleitet worden.
Im weiteren Schritt sind mit Ref. 0620 am 29.03.2017 folgende Maßnahmen abgestimmt und festgelegt worden: Installation einer flächendeckenden Hausalarmanlage, Herstellung einer Rauchabzugsanlage im Treppenhaus sowie die Brandschutztüren zur Treppenhaus-abtrennung. Mit der Umsetzung der festgelegten Maßnahmen wurde ab den Sommerferien 2017 begonnen.
Die Bestandssituation wird unter Berücksichtigung der bereits umgesetzten Ad-hoc-Maßnahmen sowie die mit Referat 0620 festgelegten Maßnahmen bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus durch die Bauordnung geduldet.
3.Angaben zum Raumprogramm
Für einen funktionierenden Schulbetrieb benötigt die Schule unter anderem acht allgemeine Unterrichtsräume (AUR), drei Fachunterrichtsräume (FUR) Musik, EDV, Werken, Grup-penraum/Medienraum und zwei Räume für die bestehenden Schulkindbetreuungs-angebote.
Das Gesamtraumkonzept sieht neben der bereits erfolgten Umwidmung des Fachwerkge-bäudes und des 1. Obergeschosses im Hauptgebäude (Räume der ehemaligen Verwaltung) einen giebelseitigen Erweiterungsbau in Verlängerung zum Hauptgebäude vor.
Die Schule muss dann auf das „grüne Klassenzimmer“ verzichten, da an dieser Stelle (je Geschoss) der Übergang zum Erweiterungsbau entstehen soll.
Abweichend vom Raumprogrammbeschluss Ds 17-05084 vom 08.09.2017 müssen aus hochbaulicher Sicht die Schülerbibliothek und der Medienraum in das Bestandgebäude verlegt werden. Der im Haupthaus (ursprünglich Anbau) neu zu schaffende Raum für Inklusion und Medien (Multifunktionsraum) dient als Kompensation für die fehlenden Gruppenräume.
Dadurch werden im Erweiterungsbau folgende Räume vorgesehen: FUR Werken, EDV und Musik. Die WC-Anlagen sind aufgrund der aufwändigen Gründungssituation (hoher Grundwasserspiegel) in den Geschossen EG – 2. OG geplant worden.
4.Erläuterungen zur Planung
Die erforderlichen brandschutzrechtlichen Maßnahmen gaben den Anlass, die Schule auch hinsichtlich fehlender Raumressourcen zu überprüfen, um Defizite in der Gesamtbaumaß-nahme zu beseitigen.
Zentraler Bestandteil der Brandschutzsanierung an der Grundschule Edith-Stein ist die Reali-sierung des zweiten baulichen Rettungsweges im Hauptgebäude.
Basierend auf dem Brandschutzkonzept soll nun das Hauptgebäude ganzheitlich brand-schutztechnisch saniert werden. Diese Maßnahmen umfassen unter anderem die Herstellung der geforderten Brandschutzqualitäten der Tragkonstruktion sowie der Bestandswände und der Bestandsdecken.
Der Erweiterungsbau soll am Süd-Westgiebel zur Sicherstellung des 2. baulichen Rettungs-weges und für die fehlenden Fachunterrichtsräume errichtet werden. Als Ersatz für die derzeitigen Außentoiletten sind im Erweiterungsbau Toiletten geplant.
Der Erweiterungsbau wird anlagentechnisch mit dem Hauptgebäude verbunden. Dieses beinhaltet u. a. eine Vernetzung mit der im Bestand befindlichen Hausalarm- und Sicherheitsbeleuchtungsanlage.
Für die Beleuchtungsanlagen ist die DIN 12464 zugrunde gelegt. Es werden Leuchten in LED-Technik eingesetzt.
Im Zusammenhang mit dem Erweiterungsbau und der notwendigen Brandschutzsanierung wurde im Jahr 2016 im Fachwerkgebäude im 1. und 2. Obergeschoss die Unterbringung der Verwaltung mit Lehrerzimmer, Schulsekretariat, Büro Schulleitung, Lehrmittel/Lager bereits realisiert. Parallel mit der Verwaltungsverlegung sind im Hauptgebäude die ehemaligen Ver-waltungsräume zu Unterrichtsräumen umgewidmet worden.
Damit steht der Schule bis zur Fertigstellung des Erweiterungsbaus der Fachunterrichtsraum Musik als vorübergehende Lösung wieder zur Verfügung.
Zwei Räume im Erdgeschoss im Fachwerkgebäude können seit Herbst 2016 wieder für eine Schulkindbetreuungsgruppe und vorrübergehend für den Werkunterricht genutzt werden.
Die Fachunterrichtsräume Werken, Musik und EDV befinden sich nach der Fertigstellung im Erweiterungsbau der Grundschule.
5.Techniken für regenerative Energien
Der Erweiterungsbau wird anlagentechnisch mit dem Hauptgebäude verbunden. Für die Wärmeversorgung des Erweiterungsbaus wird die Heizungsanlage an die bestehende Fern-wärmeversorgung im Hauptgebäude angeschlossen. Bei der Baumaßnahme wird die Nutzung regenerativer Energien nicht berücksichtigt, da durch die Fernwärmeversorgung des Gebäudes die Anforderungen des EEWärmeG erfüllt werden. Eine Photovoltaik-Anlage kann aufgrund der kleinen Dachfläche nicht installiert werden.
6.Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Der barrierefreie Ein- und Ausgang aus der Schule erfolgt zukünftig über den Erweiterungs-bau. Der Übergang in jedem Geschoss zwischen dem Bestands- und Erweiterungsbau ist zukünftig auch barrierefrei und eben möglich. Für die vertikale barrierefreie Erschließung ist der Einbau eines Aufzuges (liegend Transport möglich) im Erweiterungsbau vorgesehen.
Die inhaltliche Klärung zur Barrierefreiheit ist am 23.01.2018 mit dem Behindertenbeirat geführt worden. Die Mitzeichnung der Planung erfolgte am 03.04.2018.
7.Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 24.04.2018 2.987.400 €.
Einzelheiten sind den Anlagen zu entnehmen.
8.Bauzeit
Die Maßnahmen sollen zwischen Herbst 2018 und Frühjahr 2020 durchgeführt werden.
9.Finanzierung
Die Finanzierung stellt sich wie folgt dar:
Im Haushaltsplan 2018 sind bei dem Projekt 4E.210181 GS Edith Stein/Erweiterung inkl. Brandschutz (4E.210181) kassenwirksame Haushaltsmittel i. H. v. 500.000 € veranschlagt. Weiterhin besteht eine Verpflichtungsermächtigung zu Lasten 2019 i. H. v. 375.000 €.
Gesamt-kosten in T € | bis 2017 in T € | bis 2018 in T € | bis 2019 in T € | bis 2020 in T € | bis 2021 in T € | Restbedarf ab 2022 in T € |
3.219 | 1.149 | 500 | 1.570 |
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Im Zuge der Haushaltsplanung 2019 beabsichtigt die Verwaltung eine Anpassung der Jahresrate an den tatsächlichen Finanzbedarf, so dass sich die Finanzierung im zukünftigen Investitionsprogramm vorbehaltlich der Ratsentscheidung wie folgt darstellen würde:
Gesamt- kosten in T € | bis 2017 in T € | bis 2018 in T € | bis 2019 in T € | bis 2020 in T € | bis 2021 in T € | Restbedarf ab 2022 in T € |
2.987,4 | 1.148,6 | 500 | 1.070 | 268,8 |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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725,4 kB
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2
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73,8 kB
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3
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71,2 kB
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4
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(wie Dokument)
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76,7 kB
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5
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(wie Dokument)
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70,8 kB
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6
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(wie Dokument)
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75,4 kB
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7
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(wie Dokument)
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70,9 kB
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8
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(wie Dokument)
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77,9 kB
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9
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(wie Dokument)
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417,8 kB
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10
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(wie Dokument)
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414,9 kB
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11
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(wie Dokument)
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419,3 kB
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