Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08051

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

„Dem o. a. Investitionsvorhaben wird gemäß den Plänen vom 13.12.2017 zugestimmt.

 

Die Gesamtkosten werden auf Grundlage der Kostenberechnung vom 18.04.2018 auf insgesamt 570.000 € einschließlich der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäudemanagement und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes festgestellt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.

 

2. Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens

 

Die Liegenschaft Neue Knochenhauerstr. 5, in unmittelbarer Nachbarschaft des städtischen Familienzentrums Neue Knochenhauerstr. 10, ist aufgrund zwingende Handlungsbedarfe für die Kindertagesbetreuung im U3-Bereich herzurichten.

 

Die bis Ende 2017 zur Unterbringung minderjähriger Flüchtlinge genutzte Liegenschaft steht zur Zeit leer und wurde ab dem 01.01.2018 durch den Fachbereich 20 von der Stadt Braunschweig Beteiligungs-Gesellschaft mbH (SBBG) mit einer Festmietzeit für die Nutzung als Kindertagesstätte bis zum 31.12.2020 angemietet, wobei jedoch eine längerfristige oder dauerhafte Nutzung zumindest seitens FB 51 perspektivisch nicht ausgeschlossen und mit allen beteiligten Akteuren abgestimmt wird.

 

Die Realisierung von zwei Betreuungsgruppen für 0- bis 3-jährige Kinder als Außengruppen des städtischen Familienzentrums Neue Knochenhauerstr. 10 ist nach eingehender Prüfung unter entsprechender Einbeziehung weiterer Bereiche möglich. Die zur Verfügung stehende Nutzfläche beträgt rd. 700 m², die bei der Einrichtung von 2 Krippengruppen nicht voll ausgenutzt wird.

Für den Betrieb der Krippengruppen ist eine Betriebserlaubnis des Landes erforderlich. Als Außengruppen der städtischen Kindertagesstätte Neue Knochenhauerstr. 10 sind mehr als 2 Krippengruppen nicht genehmigungsfähig. Eine intensivere Nutzung der Liegenschaft für Kinderbetreuungsangebote ist daher kurzfristig nicht möglich.

3. Angaben zum Raumprogramm

 

Für die Erweiterung der Kindertagesstätte Neue Knochenhauerstraße um zwei Krippengruppen wird folgendes Raumprogramm zu Grunde gelegt:

 

1 Gruppenraum 70,5 m²

1 Gruppenraum 62,8 m²

1 Schlafraum 17 m²

1 Schlafraum 17,5 m²

2 Sanitärräume je 13,9 m²

2 Garderobenbereiche /Flur 76,8 m²

1 Abstellraum 17,5 m²

1 Büro 17,1 m²

1 Multifunktionsraum/Familienzentrum 51,7 m²

1 Küche 17 m²

1 Vorratsraum 17 m²

1 Hauswirtschaftsraum 17 m²

1 Kinderwagenabstellraum 17 m²

1 Personalraum 34,6 m²

1 Lager 17,2 m²

1 Stuhllager 17 m²

1 Putzmittelraum 3 m²

1 Herren-WC 9,7 m²

1 Damen-WC 8 m²

Technikräume insg. 21,5 m²

 

Bedingt durch die räumlichen Vorgaben im Bestand ergeben sich Abweichungen der Raumgrößen zum allgemeinen Raumkonzept für den Neubau und die Sanierung von Kindertagesstätten. Die baulichen Eingriffe werden so gering wie möglich gehalten, um Baukosten und Bauzeit zu sparen und so eine möglichst wirtschaftliche Lösung anzustreben, Aus diesem Grunde wird auf bestehende Räumlichkeiten zurückgegriffen, auch wenn sich dadurch ein Quadratmeterüberhang zum Standardraumprogramm ergibt. Dies ist im Kontext des Interimscharakters von voraussichtlich 3 Jahren zu sehen.

 

Das Standardraumprogramm für eine 2-Gruppeneinrichtung wird aufgrund der vorgegebenen Gebäudekubatur um 176 m² überschritten.

 

 

4. Erläuterungen zur Planung

 

Es werden 2 Krippengruppen mit je 15 Kindern in dem Gebäude untergebracht.

 

Das Bestandsgebäude wird für die Nutzung von 2 Krippengruppen umgebaut. Die großen und kleinen Gruppenräume liegen nach Nordosten mit direkten Zugängen zur Außenspielfläche, die an das benachbarte Grundstück der Kita Neue Knochenhauerstr. 10 grenzt. Die Außenspielflächen werden mit einem direkten Zugang verbunden.

 

5. Techniken für regenerative Energien

 

Die vorhandene Technik des Bestandsgebäudes wird weiterhin genutzt und nur in kleinen Teilen umgebaut und ergänzt. Aus den zuvor erläuterten Gründen werden keine Investitionen in Techniken für regenerative Energien berücksichtigt.

 

6. Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen

 

Die genutzten Flächen im Erdgeschoss des Gebäudes sind ebenerdig und für Behinderte gut zugänglich.

 

7. Kosten

 

Die Gesamtkosten der Baumaßnahme belaufen sich gemäß Kostenberechnung vom 18.04.2018 auf 570.000 €.

 

Investitionskostenzuschüsse des Landes können für diese Maßnahme nicht in Anspruch ge-nommen werden, da dies mit einer 25-jährigen Zweckbindung verbunden wäre.

 

Einzelheiten sind den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.

 

8. Bauzeit

 

Es ist geplant, Anfang Juli 2018 mit dem Umbau zu beginnen und das Gebäude im Dezember 2018 an den Nutzer zu übergeben. Die Termine können witterungsbedingte Anpassung erfahren.

 

9. Finanzierung

 

Für die Baumaßnahme sind im Haushaltsplan 2018 keine Haushaltsmittel veranschlagt.

Die Haushaltsmittel sollen daher außerplanmäßig bereitgestellt werden. Eine entsprechende Ratsvorlage wird vorbereitet.

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise