Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08032
Grunddaten
- Betreff:
-
Konzept Braunschweiger Schulmittelfonds
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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25.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Ausgangslage
Auf der Grundlage des gemeinsamen Antrages der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (Mitteilung 17-05389) beschloss der Rat der Stadt Braunschweig am 06.02.2018 (Haushaltsvorlage 18-06747) die Einrichtung eines Schulmittelfonds in Höhe von 100.000 Euro für das Jahr 2018. Für die darauffolgenden Jahre werden 200.000 Euro jährlich benötigt. Über diese, ab 2019 benötigten Haushaltsmittel, wird im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplans 2019 entschieden.
Die Umsetzung des Ratsbeschlusses erfolgt durch den Fachbereich Schule. Bei der Entwicklung der Berechnungsgrundlage wurden Erkenntnisse des Sozialreferats aus der Vergangenheit mit dem Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche berücksichtigt. Das Sozialreferat ist hinsichtlich dieser Erfahrungen bei Bedarf Ansprechpartner des federführenden Fachbereichs Schule.
Aus dem Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche, der sich aus Spenden Dritter speist, werden mit der Einrichtung des Braunschweiger Schulmittelfonds keine Zahlungen mehr für vergleichbare Zwecke an die Schulen geleistet.
2.Ziel
Das Handlungskonzept Kinderarmut der Stadt Braunschweig orientiert sich an den Grundsätzen der UN-Konvention über die Rechte des Kindes: „Aufwachsen in Armut bedeutet auch, dass Kinder die ihnen zustehenden Rechte wie […], Bildung und Teilhabe nicht wahrnehmen können. Es ist Aufgabe des kommunalen Handelns dem entgegenzutreten.“
Kinder- und Familienarmut verursachen eine strukturelle Bildungsbenachteiligung und wirken sich somit auf die gesellschaftliche und soziale Teilhabe negativ aus. Um dem entgegen zu wirken, richtete die Stadt Braunschweig auf der Grundlage des kommunalen Handlungskonzepts Kinderarmut den Schulmittelfonds ein mit dem Ziel, Kindern aus einkommensschwachen Familien den Zugang zur Bildung zu erleichtern.
Hiermit soll die Diskrepanz zwischen den tatsächlichen Schulbedarfskosten einerseits und den im Regelbedarfssatz im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT) berücksichtigten Schulbedarfen andererseits ausgeglichen werden. Bedürftige Kinder und Jugendliche, deren Erziehungsberechtigte nicht in der Lage sind die finanzielle Belastung für die zusätzlichen Kosten zu tragen, sollen mithilfe des Fonds unbürokratisch und individuell unterstützt werden. Durch die Kostenübernahme für beispielsweise Schulmaterialanschaffungen (Lernmittel), Tagesausflüge oder Theaterbesuche, wird Schülerinnen und Schülern die Teilnahme an internen und externen schulischen Bildungsangeboten ermöglicht.
Derzeit liegen die tatsächlichen Schulbedarfskosten zum Teil beträchtlich über der Summe der im Regelbedarfssatz berücksichtigten Schulbedarfe und der Leistungen aus dem BuT-Paket. Als Basis zur Ermittlung der Höhe des persönlichen Schulmittelbedarfs in Braunschweig dienten die Ergebnisse der Studie „Schulbedarfe – Bildungs- und Teilhabegerechtigkeit für Kinder und Jugendliche“ des Sozialwissenschaftlichen Instituts der Evangelischen Kirche in Deutschland, der Diakonie in Niedersachsen und der Evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannover. Demnach betragen die durchschnittlichen Schulbedarfskosten über zehn Schuljahre und für alle Schulformen gerechnet, 153 Euro jährlich und liegen damit durchgehend und unabhängig von der Schulform mindestens 50 Euro über den Leistungen des BuT. Um den tatsächlichen Schulmittelbedarf dieser Zielgruppe decken zu können, werden Mittel in Höhe von ca. 200.000 Euro jährlich benötigt. Als Basis für diese Berechnung diente die Anzahl von 3910 der im Jahr 2016 in Braunschweig lebenden Kinder aus anspruchsberechtigten Familien (SGB II- oder Wohngeld-Bezug) im Alter von 6 bis 16 Jahren.
3.Berechnungsgrundlage
Berechnungsgrundlage des Braunschweiger Schulmittelfonds ist die Zielgruppe der bedürftigen Kinder und Jugendlichen aus anspruchsberechtigten Braunschweiger Familien, die eine allgemein bildende oder berufsbildende Schule besuchen. Unterstützt werden sollen deren Erziehungsberechtigte, die mindestens eine der folgenden Leistungen beziehen:
•SGB II
•SGB VIII
•SGB XII (Grundsicherung, Sozialhilfe)
•Wohngeld
•Kindergeldzuschlag (bei o.g. Berechnung nicht berücksichtigt)
•Braunschweig Pass
•Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Ebenso berechtigt sind
•Familien mit drei oder mehr schulpflichtigen Kindern
Zugleich gilt das Mehraugenprinzip, wobei die Klassenlehrkräfte in Abstimmung mit der Schulleitung die Unterstützung bedürftiger Kinder vorschlagen können, deren Erziehungsberechtige nicht die o.g. Leistungen beziehen, jedoch knapp über den Bemessungsgrenzen liegen. Insgesamt entspricht diese Zielgruppe der im RdErl. d. MK 1.1.2013 – 35-81 611 genannten Zielgruppe für die Befreiung und/oder Ermäßigung zur entgeltlichen Ausleihe von Lernmitteln.
Es ist noch abschließend zu klären, inwieweit auswärtige Schülerinnen und Schüler in der Berechnungsgrundlage langfristig berücksichtigt werden können, da die Stadt Braunschweig benachbarte Kommunen nicht verpflichten kann, sich am Schulmittelfonds zu beteiligen. Sollten die Kinder und Jugendlichen, die nicht in Braunschweig wohnen, unberücksichtigt bleiben, hätte dies u. U. massive Auswirkungen auf die zugeteilten Budgets einzelner Schulen bzw. Schulformen. Im Schj. 2017/2018 beträgt der Anteil der Gastschülerinnen und -schüler an den allgemein bildenden Schulen ca. 9,7%. Während an den Grundschulen, den Hauptschulen und Realschulen kaum Auswärtige beschult werden, sind es an den Gymnasien ca. 22,9%, an der Hans-Würtz-Schule, Förderschule körperliche und motorische Entwicklung, sogar knapp 48,7%. An den berufsbildenden Schulen befanden sich im Schj. 2016/2017 (für 2017/2018 liegen noch keine genauen Werte vor) ca. 37,5% auswärtige Schülerinnen und Schüler, bezogen auf die schulischen Vollzeitangebote waren es ca. 40%.
Wie viele Schülerinnen und Schüler von den auswärtigen Schülerinnen und Schülern jedoch zu der beschriebenen Zielgruppe gehören, kann mit dem aktuellen Datenmaterial nicht dargestellt werden. Vor diesem Hintergrund werden im ersten Halbjahr des Schj. 2018/2019 die auswärtigen Schülerinnen und Schüler mit einbezogen. Es wird jeweils bei der Datenerfassung vermerkt werden, ob der Schulmittelfonds von auswärtigen Schülerinnen und Schülern in Anspruch genommen wird. Mit Ende des Schuljahres wird eine Evaluation durchgeführt und ein Bericht erstellt werden, aus dem zu entnehmen ist wie viele auswärtige Schülerinnen und Schüler Mittel aus dem Fonds erhalten haben. Nach der Auswertung soll den politischen Gremien ein Entscheidungsvorschlag zur weiteren Vorgehensweise hinsichtlich der auswärtigen Schülerinnen und Schüler vorgelegt werden.
4.Verteilungsmodus
Um die Erfordernisse bezüglich der unterschiedlichen Schulformen zu berücksichtigen und eine bedarfsgerechte Verteilung der Mittel zu sichern, wird der Schulmittelfonds zweigeteilt:
1.Primarbereich (Klasse 1-4)
2.Weiterführende Schulen (Sek. I und Sek II) und berufsbildende Schulen
Die Mittelverteilung zwischen dem Primarbereich und den weiterführenden Schulen erfolgt aufgrund der Erfahrungswerte aus der Verteilung des Schulkostenbudgets des Braunschweiger Fonds für Kinder und Jugendliche. Da im Jahr 2018 insgesamt 100.000 Euro zur Verfügung stehen, sind für die Grundschulen 46.520 Euro und für die weiterführenden sowie berufsbildenden Schulen (abzüglich der Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildungsvergütung erhalten) 53.480 Euro vorgesehen.
5.Mittelfluss
Die Verwaltung verfolgt das Ziel, den Zugang zur Unterstützung aus dem Schulmittelfonds möglichst einfach und unbürokratisch zu gestalten. Nach dem dargestellten Verteilungsmodus stehen der jeweiligen Schule die benötigten Mittel zur Verfügung.
Die Schule kann autonom über diese Mittel bestimmen, wenn sie folgendem Zweck dienen:
Kinder, die aufgrund der Einkommenssituation der Familie davon bedroht sind, am Bildungssystem nicht gleichberechtigt teilhaben zu können, haben durch Meldung einer Lehrkraft und Schulleitung die Möglichkeit aus dem Schulmittelfonds Mittel in Anspruch zu nehmen. Diese sollten den Betrag von 50 Euro jährlich, bzw. für ein halbes Schuljahr 2018 25 Euro, pro Schülerinnen und Schüler nicht übersteigen. Hierbei handelt es sich um eine rechnerische Größe, die Gesamthöhe des schulischen Budgets orientiert sich an der Anzahl der bedürftigen Schülerinnen und Schüler. Die Berechnung des Budgets erfolgt im August des jeweiligen Jahres, die Mittel werden zu Beginn jedes Schuljahres verteilt. Alle Leistungsberechtigten nach den unter Punkt 3 genannten Kriterien erhalten die Mittel aus dem Schulmittelfonds automatisch jeweils im Februar und August.
6.Verwendungsprüfung
Für die korrekte Weitergabe der Gelder sowie für die Nachweise über deren Verwendung in der Schule sind die zuständigen Schulleitungen verantwortlich. Die Schulen führen eine Excel Liste über die Verwendung der Mittel, um eine Plausibilitätsprüfung zu ermöglichen.
Die Verantwortung für diese sowie weitere Verwaltungsaufgaben im Zusammenhang mit der Verteilung der Mittel liegt bei FB 40. Zu diesen Aufgaben gehört die Ermittlung der schulischen Bedarfe nach dem o.g. Verteilungsschlüssel, die Entwicklung einer Handlungsanweisung zur Handhabung der Verteilung, die Ausschüttung der Mittel und die Überprüfung der sachgerechten Verwendung sowie die Evaluation des Verfahrens. Ebenso fungiert FB 40 als Ansprechpartner bei Rückfragen der Schulleitungen, Lehrkräfte und Sekretariate und übernimmt so die Schnittstellenfunktion zwischen dem Schulträger und den Schulen.
7.Zusätzlicher Stellenbedarf
Die Übernahme der neuen Aufgaben, die im Zusammenhang mit der Verteilung und Kontrolle der korrekten Weitergabe der Gelder in der Schule an die Bedürftigen entstehen, bedeutet einen erhöhten Verwaltungsaufwand. Die Aufgabe soll im Fachbereich Schule verortet werden, da mit der Bereitstellung die Teilhabe sozial benachteiligter Kinder und Jugendliche an Bildung ermöglicht werden soll. Diese zusätzlichen Verwaltungsaufgaben können im FB 40 mit den vorhandenen Personalressourcen nicht gedeckt werden. Die Höhe der benötigten personellen Kapazitäten wird derzeit geprüft.
