Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08328
Grunddaten
- Betreff:
-
Sanierung Volkmarsweg/Beitragsbefreiung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Gruppe CDU/FDP im Stadtbezirksrat 114
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Bereit
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Beantwortung
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04.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig erhebt gem. § 6 NKAG Straßenausbaubeiträge, wenn
Erneuerungs-, Verbesserungs- oder Erweiterungsmaßnahmen an einer Straße, für die bereits früher Erschließungsbeiträge erhoben worden sind, durchgeführt werden.
Beitragspflichtig sind die Eigentümer derjenigen Grundstücke, die entweder unmittelbar an der ausgebauten Straße anliegen oder die als Hinterliegergrundstücke rechtlich abgesicherte Zuwegungen haben.
Bei einer vollständigen Erneuerung des Volkmarsweges, die nach grober Schätzung ca. 0,5 Mio. € kostet, würden die Anlieger mit 75 % der beitragsfähigen Kosten belastet werden.
Die Handhabung der Erhebung sieht in vielen niedersächsischen Kommunen unterschiedlich aus. So erhebt gem. einer Umfrage des NDR jede dritte Stadt in Niedersachsen gar keine Straßenausbaubeiträge.
Anträge, den Volkmarsweg zu sanieren, bzw. zu reparieren sind nachweislich schon mehrfach vom SBR Volkmarode gestellt worden.
So sind in den Jahren 2000, 2001, 2002, 2012 und 2015 für die Straßenunterhaltung am Volkmarsweg relativ geringe finanzielle Mittel bereitgestellt worden.
2012 wurde eine „kleine Baumaßnahme“ durchgeführt, um den Volkmarsweg zu reparieren. Der Erfolg der Maßnahme wurde allerdings durch Frostschäden im Winter 2012/13 wieder zunichte gemacht.
Am 04.09.2013 beantragte der SBR für eine Sanierung des Volkmarsweges die nötigen Finanzmittel in Höhe von voraussichtlich 35.000 € zur Verfügung zu stellen, um den Straßenbelag im Volkmarsweg grundlegend auszubessern.
Im Jahr 2014 fragte die CDU-Fraktion an, ob eine beitragsfreie Kompletterneuerung der Fahrbahndecke (analog zur vor einigen Jahren in der Schwabenstraße) durchführbar sei?
Die Verwaltung wies in ihrer Stellungnahme darauf hin, dass im Vorfeld zunächst entsprechende Untersuchungen, insbesondere in Bezug auf den Straßenaufbau, erforderlich seien. Unabhängig von der Sanierungsmethode ständen aber auch keine Haushaltsmittel für die ca. 2.100 m² große Fahrbahnfläche zur Verfügung.
Die Voraussetzung für eine Erneuerung ist u.a., dass die Nutzungsdauer abgelaufen ist und die Straße zwischenzeitlich laufend unterhalten und instandgesetzt wurde.
Aber dies scheint hier nicht der Fall zu sein und somit ist der Verdacht nicht von der Hand zu weisen, dass die Stadt die Pflicht zur laufenden Unterhaltung vernachlässigt haben könnte.
Vor diesem Hintergrund stellt die Gruppe CDU und FDP folgende Fragen:
1 Sieht die Verwaltung eine Möglichkeit, ganz oder teilweise auf die Erhebung von Straßenausbaubeiträgen zu verzichten und welche Mehrkosten kämen in diesem Fall auf die Stadt zu?
2 Im Einzelfall kann die Stadt von der Erhebung des Beitrages ganz oder teilweise absehen, wenn dies zur Vermeidung unbilliger Härten geboten ist (§ 15, II Straßenbaubeitragssatzung). Sieht die Verwaltung hier eine Möglichkeit von dieser Regelung Gebrauch zu machen?
gez.
Dr. Volker Garbe
Gruppenvorsitzender
