Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-07136-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Berücksichtigung des Fahrradverkehrs an der Querungshilfe Schapenstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Hornung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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04.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates:
Da Radfahrer, die aus Schapen den Radweg benutzend weiter in Richtung Kirche Volkmarode fahren wollen, vor der Kreuzung Schapenstraße/Seikenkamp/Birkenheg die Fahrbahn wechseln müssen, ergibt sich eine Verkehrssituation, die durch das Aufstellen von Schildern gefahrreduzierend wirken kann.
1. Die Aufstellung dieser Schilder wird deshalb beantragt:
a) Schapenstraße/Seikenkamp Schild 240
b) Schapenstraße/Seikenkamp Zusatzzeichen StVO-Nr. 1012-31
2. Ferner wird die Demontage des Schildes „Zwischenwegweiser“ beantragt.
Stellungnahme der Verwaltung:
Zu 1.
Die Verwaltung folgt dem Antrag, das Ende des benutzungspflichtigen Radweges in nördliche Fahrtrichtung zur Verdeutlichung mit dem VZ 240 incl. Zusatzschild 1012-31 „Ende“ anzuzeigen. Die verkehrsbehördliche Anordnung wird durch die BELLIS GmbH in Kürze durchgeführt.
Zu 2.
Die Wegweisung nach dem städtischen Radwegweisungskonzept durch Wegweiser mit grüner Schrift auf weißem Schilderträger und ggf. Radpiktogramm als Zwischenwegweiser einer Zielführung ist nicht an benutzungspflichtige Radwege gebunden. Eine Demontage des Zwischenwegweisers würde vielmehr zu Verwirrungen in der Zielführung führen. Um jedoch auf die bauliche Situation hinzuweisen, d. h. den Radfahrer auf die rechtlich korrekt zu fahrende Straßenseite zu führen, wird die Pfeildarstellung auf dem Zwischenwegweiser mit einem entsprechenden Versatz angepasst.
