Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08163-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der CDU-Fraktion vom 07.05.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Grundsätzlich ist das Waschen von Kraftfahrzeugen nur auf den hierfür genehmigten Waschplätzen und in Waschhallen erlaubt (§ 11 Absatz 9 der Abwassersatzung der Stadt Braunschweig). Für Gebrauchtwagenhändler wurde unter strengen Bedingungen eine Ausnahme zugelassen. Fahrzeuge, die einer Grundreinigung auf einem genehmigten Waschplatz mit Leichtflüssigkeitsabscheider unterzogen wurden, dürfen auf den Ausstellungsflächen im Bereich der Karosserie unter Verwendung von klarem Wasser mit Schlauch, Eimer, Bürste oder Schwamm gewaschen werden. Der Einsatz von Hochdruckreinigungsgeräten und Reinigungsmittel ist verboten. Die Einhaltung dieser Bedingungen wird durch die Stadtentwässerung Braunschweig GmbH (SE|BS) stichprobenartig überprüft, bei einem Verstoß wird geprüft, ob ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren einzuleiten ist. Entsprechenden Hinweisen aus der Bevölkerung wird nachgegangen.
 

 

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