Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08167
Grunddaten
- Betreff:
-
Bereitstellung von Ausbildungsplätzen im Einstellungsjahr 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Beteiligt:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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Vorberatung
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31.05.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
1.Die Bereitstellung von bis zu 40 Ausbildungsplätzen zum 1. August 2019 für die
Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste - davon bis zu 5 Plätze für die Zulassung von Beamtinnen und Beamten zum Aufstieg in diese Laufbahngruppe bzw. zum Angestelltenlehrgang 2 - wird genehmigt.
2. Die Bereitstellung von bis zu 20 Ausbildungsplätzen für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zum 1. September 2019 wird genehmigt.
3. Die einzustellenden Beamtennachwuchskräfte der Fachrichtung Allgemeine Dienste erhalten die Zusage, dass sie bei Bestehen der Laufbahnprüfung und Erfüllen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (charakterliche/ gesundheitliche Eignung) nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis auf Probe eingestellt werden.
4. Die Bereitstellung von 4 Ausbildungsplätzen für ein duales Studium in den Studiengängen Informatik, Elektrotechnik und Versorgungstechnik an der Ostfalia Wolfenbüttel wird zum 1. August 2019 genehmigt. Außerdem wird zum 1. August 2019 ein Stipendium für den Studiengang Verwaltungsinformatik an der Hochschule Hannover angeboten. Den einzustellenden Nachwuchskräften wird eine unbefristete Übernahme zugesichert, sofern sie das Studium abschließen und die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
5. Die Einstellung von bis zu 23 Auszubildenden für die Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) wird zum 1. September 2019 genehmigt. Den einzustellenden Auszubildenden für den Beruf Kauffrau/-mann für Büromanagement wird bereits vor Ausbildungsbeginn eine zwölfmonatige, allen anderen einzustellenden Auszubildenden eine sechsmonatige Anschlussbeschäftigung in Vollzeit zugesichert, sofern personen- oder verhaltensbedingte Gründe nicht entgegenstehen.
6. Die Einstellung von bis zu 8 Nachwuchskräften für eine Ausbildung in Kombination mit
einer anschließenden Feuerwehrausbildung wird zum 1. August 2019 bzw. 1. September 2019 genehmigt. Nach der Erstausbildung werden diese Nachwuchskräfte bis zum Beginn des Vorbereitungsdienstes für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Feuerwehr im Beschäftigtenverhältnis in Vollzeit übernommen, sofern sie die Abschlussprüfung bestehen und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
7.Der Verwaltung wird die Ermächtigung erteilt, darüber hinaus bis zu 2 weitere Ausbildungsplätze zu besetzen, sofern weitere Ausbildungsmöglichkeiten erschlossen werden können.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Stadt Braunschweig bildet seit Jahren sowohl Auszubildende in den Verwaltungsberufen als auch nach dem Berufsbildungsgesetz aus.
Ein Teil der Ausbildung erfolgt über Bedarf. Dies ist insbesondere bei den gewerblichen Berufen der Fall. Die Stadt Braunschweig kommt mit der Bereitstellung dieser Ausbildungsplätze bewusst ihrer Verantwortung als öffentliche Arbeitgeberin nach. Im Bereich der Verwaltungsberufe dagegen wird eine bedarfsorientierte Ausbildung angestrebt.
Wie in den Vorjahren gestaltet sich eine Bedarfsberechnung für die unter Ziffer 1. und 2. genannten Verwaltungsberufe für den Einstellungsjahrgang, der 2022 die Laufbahnprüfung ablegt, sehr schwierig. Die rechtlichen Regelungen ermöglichen es den Beamtinnen und Beamten zwischen dem 60. und 67. Lebensjahr in den Ruhestand zu treten. Auf Antrag der Beamtin/des Beamten ist sogar eine Verlängerung bis zum 70. Lebensjahr möglich. Bei den Tarifbeschäftigten ist die Inanspruchnahme einer Altersrente zwischen dem 63. und 67. Lebensjahr möglich. Allein schon diese massiven Unwägbarkeiten lassen eine belastbare Prognose der altersbedingten Personalabgänge nicht zu.
1.Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Es wird vorgeschlagen, im Jahr 2019 bis zu 40 Ausbildungsplätze für Nachwuchskräfte dieser Laufbahn bereitzustellen. Die aktuelle personalwirtschaftliche Situation lässt auch für die kommenden Jahre im erhöhten Maße unvorhersehbare Personalwechsel zu anderen Behörden erwarten, da viele öffentliche Verwaltungen in der Braunschweiger Region massiv Personal suchen. Hinzu kommen die zu erwartenden Altersabgänge.
Die Wiedereinführung des 13. Schuljahres an den niedersächsischen Gymnasien hat zur Folge, dass es in dieser Schulform im Jahr 2020 keinen Abiturjahrgang geben wird. Um dem für 2020 zu erwartenden Mangel an geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern entgegen zu wirken, wird für das Einstellungsjahr 2019 die Kapazität um zehn Ausbildungsplätze im Vergleich zum Vorjahr erhöht.
Bis zu 5 Plätze sollen für die Zulassung von Beamtinnen und Beamte der Laufbahngruppe 1 zum Aufstieg in die Laufbahngruppe 2 bzw. für den Angestelltenlehrgang 2 vorgesehen werden. So soll den Dienstkräften dieser Laufbahngruppe eine weitergehende berufliche Qualifikation ermöglicht werden.
2.Einstellung von Nachwuchskräften der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste
Für die Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste wird vorgeschlagen, wie im Vorjahr bis zu 20 Nachwuchskräfte als Dienstanfängerin bzw. Dienstanfänger einzustellen.
Auch in dieser Laufbahngruppe werden in den nächsten Jahren vermehrt Beamtinnen und Beamte die Regelaltersgrenze erreichen.
3.Übernahme der Nachwuchskräfte in den Beamtenlaufbahnen
Wie bisher sollte auch den jetzt einzustellenden Nachwuchskräften der Laufbahngruppen 1 und 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste zu einem frühen Zeitpunkt eine berufliche Perspektive geboten werden.
Dadurch soll gewährleistet werden, dass das Ausbildungsniveau nicht absinkt und nach Abschluss der Ausbildung möglichst qualifizierte Dienstkräfte übernommen werden können. Zudem besteht darin eine Möglichkeit, gegenüber anderen Ausbildungsstätten bei der Personalgewinnung im Vorteil zu sein und diese Nachwuchskräfte schon zu Beginn der Ausbildung stärker an die Stadt Braunschweig zu binden, um so möglichen Abwanderungstendenzen entgegen zu wirken.
Es sollte daher wie im Vorjahr bereits zum jetzigen Zeitpunkt die Entscheidung getroffen werden, die zum 1. August 2019 bzw. 1. September 2019 einzustellenden Beamtennachwuchskräfte dieser Fachrichtung bei Bestehen der Laufbahnprüfung nach Abschluss der Ausbildung im Beamtenverhältnis zu übernehmen, sofern die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
4.Bereitstellung von Studienplätzen für ein duales Studium in den Studiengängen Informatik, Elektrotechnik und Versorgungstechnik bzw. für das Studium der Verwaltungsinformatik
Um dem Nachwuchskräftemangel in den akademisch-technischen Berufen entgegenzuwirken bietet die Stadt Braunschweig auch im Einstellungsjahr 2019 in Kooperation mit der Ostfalia - Hochschule für angewandte Wissenschaften - zwei Ausbildungsplätze für ein duales Studium im Studiengang Informatik und einen Ausbildungsplatz für ein duales Studium im Studiengang Elektrotechnik an. Darüber hinaus wird angestrebt, erstmals einen Ausbildungsplatz für ein duales Studium im Studiengang Versorgungstechnik einzurichten. Zusätzlich wird die Vergabe eines Stipendiums für ein Studium der Verwaltungsinformatik vorgeschlagen, das die Hochschule Hannover in Kooperation mit dem Land Niedersachsen anbietet.
Wie wiederholt – auch in den politischen Gremien – vorgetragen ist die Personalgewinnung insbesondere in diesen Berufen problematisch, der Bedarf an qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern indes hoch. Diesem Umstand soll durch die Ausbildung von Nachwuchskräften entgegengewirkt werden. Um die Attraktivität dieser Ausbildungsplätze zu erhöhen, wird vorgeschlagen den Nachwuchskräften, bereits vor Studienbeginn die Übernahme in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis zuzusichern, sofern das Studium abgeschlossen wird sowie die gesundheitliche und charakterliche Eignung gegeben ist.
5.Einstellung von Auszubildenden nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Die Situation auf dem Ausbildungsmarkt ist aufgrund der aktuellen konjunkturellen Entwicklung schwer einzuschätzen. Einer qualifizierten Ausbildung junger Menschen kommt auch im Sinne der zahlreichen Ausbildungsplatzinitiativen weiterhin eine große Bedeutung zu. Sie ist Grundlage zur Sicherung des Fachkräftenachwuchses, den auch die örtliche Wirtschaft benötigt.
Unter diesem Gesichtspunkt wird bei der Stadt Braunschweig bereits seit vielen Jahren - insbesondere im Bereich des Berufsbildungsgesetzes - über Bedarf ausgebildet. Nach Rückmeldung der Ausbildungsbereiche kann zum 1. September 2019 in folgenden Berufen eine Ausbildung angeboten werden:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Beginn | Ausb.- | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | Anlagenmechaniker/in für Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik | 1. September 2019 | 3 ½ | 1 |
2 | Elektroniker/in Fachrichtung Energie- und Gebäudetechnik | 1. September 2019 | 3 ½ | 1 |
3 | Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Archiv | 1. September 2019 | 3 | 1 |
4 | Fachangestellte/r für Medien- und Informationsdienste, Fachrichtung Bibliothek | 1. September 2019 | 3 | 3 |
5 | Hauswirtschafter/in
| 1. September 2019 | 3 | 3 |
6 | Kauffrau/-mann für Büromanagement
| 1. September 2019 | 3 | 10 |
7 | Veranstaltungskauffrau/-mann
| 1. September 2019 | 3 | 2 |
8 | Vermessungstechniker/in
| 1. September 2019 | 3 | 2 |
Gesamt |
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23 | |
Die Zahl der zur Verfügung stehenden Ausbildungsplätze erhöht sich im Vergleich zum Jahr 2018 um 2 Plätze. Die Abweichung beruht auf den jährlich schwankenden Betreuungskapazitäten, da in einigen Bereichen nicht in jedem Jahr Ausbildungsplätze bereitgestellt werden können.
Entsprechend der ständigen Praxis im BBiG-Bereich, über Bedarf auszubilden, sollten die Bewerberinnen und Bewerber zur Vermeidung falscher Erwartungen bereits frühzeitig darauf hingewiesen werden, dass eine unbefristete Übernahme nicht garantiert ist.
Es wird vorgeschlagen, den zum 1. September 2019 einzustellenden Auszubildenden wie im Vorjahr bereits jetzt eine befristete Weiterbeschäftigung von sechs Monaten im Rahmen einer Vollbeschäftigung unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD in Aussicht zu stellen, sofern die Ausbildungsbereiche dies befürworten und keine personen- oder verhaltensbedingte Gründe entgegenstehen.
Für die Auszubildenden zur Kauffrau/zum Kaufmann für Büromanagement ergibt sich
durch die stadtweiten Einsatzmöglichkeiten regelmäßig nach Ablauf der Befristung die Möglichkeit einer Verlängerung, die nicht selten in ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis mündet. Der zum Ausbildungsende zu erwartende Personalbedarf lässt zwar die Zusicherung einer unbefristeten Übernahme nicht zu, es wird aber wie im Vorjahr die Zusicherung einer einjährigen befristeten Übernahme vorgeschlagen.
6.Ausbildung in Kombination mit einem Vorbereitungsdienst bei der Feuerwehr
Um Auszubildenden in den Bereichen Handwerk und Technik eine zusätzliche berufliche Perspektive zu eröffnen und dem Nachwuchsmangel bei der Berufsfeuerwehr zu begegnen, sind seit dem Einstellungsjahr 2012 in den Berufen IT-Systemelektroniker/in, Kfz-Mechatroniker/in, Mechatroniker/in und Tischler/in und seit dem Jahr 2015 für den Beruf der/des Notfallsanitäter/in nach Möglichkeit die Ausbildungsplätze in Kombination mit einer Beamtenausbildung für den feuerwehrtechnischen Dienst besetzt worden.
Es ist geplant, auch im Einstellungsjahr 2019 Ausbildungsplätze in den folgenden Berufen zu besetzen:
Lfd. Nr. | Ausbildungsberuf | Beginn | Ausb.- | Anzahl der möglichen Ausbildungsplätze |
1 | IT-Systemelektroniker/in
| 1. September 2019 | 3 | 1 |
2 | Mechatroniker/in
| 1. September 2019 | 3 ½ | 1 |
3 | Notfallsanitäter/in
| 1. August 2019 | 3 | 5 |
4 | Tischler/in
| 1. September 2019 | 3 | 1 |
Gesamt |
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8 | |
Für diese bis zu acht einzustellenden Nachwuchskräfte erfolgt für den Zeitraum zwischen dem Ende der Erstausbildung und dem Beginn des Vorbereitungsdienstes die Übernahme in das Beschäftigtenverhältnis unter Eingruppierung in Entgeltgruppe 5 TVöD unter der Voraussetzung, dass die Abschlussprüfung erfolgreich abgelegt wird und die charakterliche, gesundheitliche und sportliche Eignung für den Feuerwehrdienst gegeben ist.
7.Bereitstellung weiterer Ausbildungsplätze
Bis zum geplanten Beginn der Ausbildung ergeben sich häufig Veränderungen gegenüber dem angemeldeten Umfang der Ausbildungsplätze. Die Verwaltung bittet daher um die Erteilung einer Ermächtigung, im Jahr 2019 die grundsätzlich zur Verfügung gestellten Ausbildungsplätze um bis zu zwei Plätze überschreiten zu dürfen, sofern sich weitere Ausbildungsmöglichkeiten innerhalb der Stadt Braunschweig erschließen lassen.
8. Finanzielle Auswirkungen
Stadtinspektor-Anwärterinnen und Stadtinspektor-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 2 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beläuft sich auf ca. 87.000,00 € (Bezüge, Lehrgangskosten, Umlage, Trennungsgeld, Reisebeihilfe, Beihilfe, ggf. bei Nichtübernahme Nachversicherungskosten, etc.). Ausgehend von 35 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 3.045.000,00 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Aufsteigerinnen/Aufsteiger
Bezüge, Beihilfen etc. sind ohnehin für die Aufstiegsbeamtinnen/-beamten zu zahlen. Neben den ihrer Rechtsstellung entsprechenden Bezügen fallen aus Anlass des Aufstiegs und des hierbei zu absolvierenden Lehrgangsbesuches pro Aufsteigerin/Aufsteiger Entgelte i. H. v. voraussichtlich 4.000,00 € an. Bei max. 5 Kräften bedeutet dies einen Aufwand von ca. 20.000,00 €, der sich auf 3 Haushaltsjahre verteilt.
Dienstanfängerinnen/-anfänger bzw. Stadtsekretär-Anwärterinnen/-Anwärter
Der durchschnittliche Aufwand für die Ausbildung in der Laufbahngruppe 1 der Fachrichtung Allgemeine Dienste beträgt ca. 54.000,00 € (Unterhaltsbeihilfe/Bezüge, Lehrgangsentgelte, Beihilfe, ggf. bei Nichtübernahme Nachversicherungskosten, etc.). Ausgehend von max. 20 Kräften ergibt dies einen Gesamtbetrag von ca. 1.080.000,00 €, der sich auf 4 Haushaltsjahre verteilt.
Duale Studiengänge
Für das duale Studium Informatik bzw. für das Stipendium im Studiengang Verwaltungsinformatik beträgt der Aufwand bei drei Studierenden rund 370.000,00 €, der sich auf bis zu 5 Haushaltsjahre verteilt.
Auszubildende nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG)
Pro Auszubildende/n für die Berufe nach dem BBiG entsteht während der Dauer der Ausbildung ein Aufwand von ca. 59.000,00 € (Ausbildungsvergütung, Sozialversicherungsbeiträge des Arbeitgebers, Versicherungsbeiträge für die VBL, Ausbildungskosten für Lehrgänge etc.). Bei 31 Auszubildenden bedeutet dies einen Aufwand von ca. 1.829.000,00 €, der sich auf bis zu 5 Haushaltsjahre verteilt.
Finanzieller Gesamtaufwand
Dementsprechend ergibt sich für die Bereitstellung der o. a. Ausbildungsplätze ein Gesamtaufwand i. H. v. ca. 6.344.000,00 €, der sich wie folgt auf die einzelne Haushaltsjahre verteilt:
- 2019: ca. 783.000,00 €- 2021: ca. 2.087.000,00 €- 2023: ca. 26.000,00 €
- 2020: ca. 2.091.000,00 €- 2022: ca. 1.357.000,00 €
Für die befristete Übernahme der zum 1. August 2019 bzw. 1. September 2019 einzustellenden Auszubildenden über den tatsächlichen Personalbedarf hinaus ist für das Haushaltsjahr 2022 ein Aufwand von rund 910.000,00 € vorzusehen. Hierbei ist zu beachten, dass nicht alle Auszubildenden von diesem Angebot Gebrauch machen werden.
Die jeweils notwendigen Haushaltsmittel werden im Rahmen der jährlichen Haushaltsplanung berücksichtigt.
