Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08129
Grunddaten
- Betreff:
-
Strom- und Gasbezug für das Lieferjahr 2019 ff. Strukturierte Beschaffung und Ökostrom
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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29.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Belieferung mit Gas (alle Abnahmestellen) und Strom (nur leistungsgemessene Großabnahmestellen) der Stadt Braunschweig und diverser städtischer Töchter wurde im Jahr 2014 für die Lieferjahre 2015 und 2016 mit der Option um Verlängerung um maximal 2 Lieferjahre ausgeschrieben und vergeben. Die Verträge laufen, ohne dass es einer weiteren Kündigung bedarf, zum Ende dieses Jahres aus und müssen zeitnah zum Lieferbeginn 01.01.2019 neu ausgeschrieben werden. Der Liefervertrag für die Stromkleinabnahmestellen ist nicht Bestandteil dieser Ausschreibung, wurde bereits ab dem Lieferjahr 2017 ausgeschrieben und hat eine Laufzeit bis maximal Ende 2020.
Wie bereits im Rahmen der letzten Energieausschreibung praktiziert, wird der Energiebezug europaweit im Rahmen einer strukturierten Beschaffung (Erläuterung siehe unten) ausgeschrieben. Zudem wird festgelegt, dass der Strombezug, ebenfalls so wie in der letzten Ausschreibung durchgeführt, zu 100 % aus regenerativen Quellen gespeist werden soll (Ökostrom).
Strukturierte Beschaffung
Vergabeverfahren von öffentlichen Auftraggebern benötigen durch Vorgaben gemäß VOL/A und politische Entscheidungsprozesse relativ lange Bindefristen der Angebote zwischen Submission und Zuschlagserteilung. Aufgrund stark schwankender Energiebörsenpreise, führen lange Bindefristen entweder zu unwirtschaftlichen Angeboten (hohe Risikoaufschläge) oder zur Zurückhaltung beim Wettbewerb (keine oder wenig Angebote). Um dennoch einen wirtschaftlichen Wettbewerb zu ermöglichen, hat sich am Energiemarkt das Instrument der Preisindizierung auf Basis einer strukturierten Beschaffung durchgesetzt.
Im Rahmen der Angebotsabgabe werden hier seitens des Bieters Energiepreise festgeschrieben, die zum Zeitpunkt des Zuschlags mittels vorher festgelegter Verfahren über die Börsenpreisentwicklung für Gas und Strom korrigiert werden. Steigen oder fallen im Zeitraum von der Angebotsabgabe bis zur Zuschlagserteilung die Strompreise an der Strombörse in Leipzig bzw. die Gaspreise an der Gasbörse in Amsterdam, wird der Angebotspreis entsprechend angepasst. Marktnahe Angebote sind die Folge. Die strukturierte Beschaffung dient der Streuung des Einkaufsrisikos, in dem nicht ein Termin (Zuschlag) sondern vier Termine für die Beschaffung des Energiebezugs von jeweils 25 % festgelegt werden. Extreme Energiepreise, z. B. bedingt durch aktuelle politische Ereignisse, werden so abgemildert. Bei diesem Verfahren stehen die konkreten Bezugskonditionen allerdings erst zum Lieferbeginn fest.
Ökostrom
Die Qualität des Ökostroms der letzten Ausschreibung für die Stromkleinabnahmestellen wurde wie folgt festgelegt:
Zum Zeitpunkt des Beginns des Lieferjahres muss die Inbetriebnahme der Ökostromanlagen, nach Prioritäten gestaffelt, folgender Altersstruktur entsprechen:
1. Priorität:1/3 oder mehr aus Anlagen jünger 6 Jahre
2. Priorität:Rest bis mindestens 1/3 oder mehr aus Anlagen zwischen 6 und 12 Jahren
3. Priorität:Rest bis mindestens 1/3 aus Anlagen älter als 12 Jahre
Durch die Forderung einer Altersstruktur der Ökostromanlagen wird der Zubau von Ökostromanlagen gefördert. Es ist geplant, den Ökostrom mit dieser Alterssturkturforderung auszuschreiben.
