Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08074-02

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

"Dem Entwurf des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Dibbesdorfer Straße-Süd“, QU 62, sowie der Begründung wird zugestimmt. Die Entwürfe sind gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) öffentlich auszulegen.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Erschließung des geplanten Wohngebietes "Dibbesdorfer Straße-Süd" von Norden über die Dibbesdorfer Straße aus vorzusehen, ist in der Sitzung des Stadtbezirksrates Wabe-Schunter-Beberbach, 112, fraktionsübergreifend abgelehnt worden. Nach Aussage verschiedener Stadtbezirksratsmitglieder - wie auch anwesender Anlieger - komme es am Knotenpunkt Dibbesdorfer Straße/ Bevenroder Straße aktuell zu den Hauptverkehrszeiten bereits zu erheblichen Rückstaulängen, Wartezeiten und Gefahrensituationen. Durch den Bezirksrat wurde empfohlen, das Gebiet ausschließlich von Süden über die Volkmaroder Straße und den Farnweg zu erschließen oder die Erschließung in verschiedene Richtungen zu öffnen und auf die Anschlüsse Dibbesdorfer Straße und Farnweg/ Volkmaroder Straße aufzuteilen. Die vorgestellten Ergebnisse der gutachterlichen Verkehrsuntersuchung wurden von den Mitgliedern des Stadtbezirksrates und den anwesenden Bürgern angezweifelt und befürchtet, dass sich die Situation durch das Vorhaben noch erheblich verschlechtern werde.

 

Aus städtebaulichen und sozialen Gründen werden Wohnquartiere da, wo es möglich ist, nicht durch Gewerbegebiete erschlossen, sondern mit den Erschließungssystemen bestehender Wohngebiete vernetzt.

 

Die Erschließung weiterer Wohnbereiche des geplanten Quartiers über den Farnweg bzw. die Volkmaroder Straße würde zu einer Verschlechterung der ohnehin schon kritischen Qualitätsstufe E am Knotenpunkt Volkmaroder Straße/ Bevenroder Straße führen. Die im südlichen Geltungsbereich geplante gewerbliche Nutzung liegt an der Volkmaroder Straße und soll auch über diese erschlossen werden. Lediglich die westlich an den Farnweg angrenzend geplante Wohnbebauung soll auch direkt über diesen erschlossen werden. Die übrige Wohnbebauung wird von der nördlich gelegenen Dibbesdorfer Straße aus erschlossen. Eine Durchlässigkeit des Gebietes für den motorisierten Verkehr durch eine direkte Verbindung zwischen Dibbesdorfer Straße und Volkmaroder Straße ist nicht vorgesehen, da dies auch nach Einschätzung der Verkehrsplaner zu ungewünschten Schleichverkehren durch das Wohngebiet führen würde. In diesem Zusammenhang wird auf die bereits 2016 ergangene Stellungnahme 16-02335-01 verwiesen.

 

Zum Bebauungsplan liegt eine im November 2017 aktualisierte, gutachterliche Verkehrs­untersuchung vor. Die darin ermittelten Verkehrsströme und -zahlen legen dar, dass auch nach Realisierung des Wohnquartiers am Knotenpunkt Dibbesdorfer Straße/ Bevenroder Straße eine immer noch befriedigende Verkehrsqualität der Stufe C gegeben sein wird. Verkehrszunahmen aus dem geplanten Baugebiet Holzmoor-Nord sind dabei in die Prognosedaten der gutachterlichen Untersuchung eingeflossen. Die gutachterlichen Ergebnisse wurden durch die zuständige Fachdienststelle der Verwaltung geprüft und bestätigt.

 

In der Sitzung des Stadtbezirksrates 112 am 16. Mai 2018 wurde generell die derzeitige Verkehrsbelastung der Bevenroder Straße insbesondere an den weiteren Knotenpunkten Im Holzmoor, Volkmaroder Straße und Querumer Straße kritisiert. Der Stadtbezirksrat fordert Maßnahmen zur Verbesserung der verkehrlichen Situation. Potentielle Maßnahmen zur Verbesserung der allgemeinen Verkehrssituation in der Bevenroder Straße sind unabhängig vom Bebauungsplanverfahren zu betrachten und bedürfen eigenständiger Untersuchungen und Planungen, die losgelöst vom Bebauungsplanverfahren für 2019 vorgesehen sind.

 

Im Zusammenhang mit verschiedenen Planungen im Bereich Querum wiesen die Stadt­bezirksratsmitglieder ebenfalls auf einen nach ihrer Auffassung dringend erforderlichen Neubau einer Sporthalle für die Querumer Grundschule und die IGS hin, für den ein geeigneter Standort (ggf. im Plangebiet) zu suchen sei. Im Zuge der weiteren Projekt­planungen wird der Bedarf durch die zuständige Fachdienststelle der Verwaltung geprüft. Eventuelle Flächenbedarfe werden in den laufenden Verfahren geprüft.

 

Empfehlung:

 

Die Verwaltung empfiehlt aus fachlicher Sicht, an der derzeitigen Erschließungsplanung festzuhalten, und die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes mit örtlicher Bauvorschrift „Dibbesdorfer Straße-Süd“, QU 62, zu beschließen.
 

 

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