Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08191
Grunddaten
- Betreff:
-
Gebäude Petzvalstr. 50 b, 38104 Braunschweig Sanierung der Fassade, Objekt- und Kostenfeststellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
Entscheidung
|
|
|
|
29.05.2018
|
Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Dem o. a. Bauvorhaben wird gemäß den Plänen vom 16.04.2018 zugestimmt.
Die Gesamtkosten – einschl. der Eigenleistung des Fachbereichs Hochbau und Gebäude-
management und eines Zuschlags für Unvorhergesehenes ohne Baupreissteigerung – wer-den aufgrund der Kostenberechnung vom 13.03.2018 auf 1.467.800 € festgestellt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Beschlusskompetenz
Die Beschlusskompetenz des Bauausschusses ergibt sich aus § 6 Nr. 2 lit. a der Haupt-satzung der Stadt Braunschweig in Verbindung mit § 76 Abs. 2 Satz 1 NKomVG.
2.Begründung und Beschreibung des Investitionsvorhabens
Das Gebäude Petzvalstraße 50 b (ehemals Voigtländer-Werke) wurde im Jahr 1956 er-richtet und wird heute von städtischen Nutzern sowie privaten Firmen als Werkstatt-, Büro- und Lagerfläche genutzt. Die zu mehreren Seiten großen Fassadenflächen aus Pfosten-Riegel-Konstruktionen zeigen nach 60 Jahren Nutzung erhebliche Schäden. Teile der Holzkonstruktion aus der Errichtungszeit des Gebäudes sind erheblich verrottet und besitzen keinen ausreichenden Verbund mit dem Betontragwerk mehr.
Um vorübergehend die Verkehrssicherheit des Gebäudes zu gewährleisten, wurde in einem ersten Schritt an der Westseite ein Gerüst zur Sicherung der Fassade errichtet. In den übrigen Bereichen sind Gerüste mit Schutzdächern errichtet worden.
Aufgrund des Zustands der Fassade und der Art der Konstruktion, die heute keine übliche und anerkannte Bauweise mehr darstellt, sind Reparaturen ausgeschlossen. Da das Ge-bäude jedoch umfänglich durch städtische Organisationseinheiten genutzt wird bzw. Flä-chen an externe Nutzer vermietet werden, ist eine Sanierung der Fassade zur Wieder-herstellung der Verkehrssicherheit unumgänglich.
3.Angaben zum Raumprogramm
Das vorhandene Raumprogramm wird nicht verändert.
4.Erläuterungen zur Planung
Die Durchführung der Maßnahme soll in zwei Bauabschnitten erfolgen. In dem ersten Bauabschnitt wird die derzeit durch ein Gerüst gesicherte Fassade an der Westseite und die Nordfassade saniert. In dem darauffolgenden Bauabschnitt werden die Sanierungs-maßnahmen an der Süd- und der Ostfassade durchgeführt.
Die Fassadenkonstruktion ist in folgender Ausführung geplant:
Die Verkleidung der Brüstungs-und Sturzbereiche soll in horizontaler Wellblechverkleidung (alufarbig, gedämmt) ausgeführt werden.
Die Fensterflächen werden durch Kunststofffensterelemente ausgetauscht. Im Sturzbereich erfolgt eine Reduzierung der Verglasungshöhe durch o. g. Wellblechverkleidung.
Die Stahlbetonstützen erhalten eine gedämmte Verkleidung.
5.Techniken für regenerative Energien
Bei der Baumaßnahme wird die Nutzung regenerativer Energien nicht berücksichtigt, da es sich ausschließlich um eine Sanierung der Fassade handelt.
6.Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen
Es werden keine weiteren Maßnahmen für Menschen mit Behinderungen im Rahmen dieser Baumaßnahme durchgeführt, da die zur Verfügung stehenden Mittel ausschließlich für die Fassadensanierung vorgesehen sind.
7.Kosten
Die Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen aufgrund der Kostenberechnung vom 13.03.2018 1.467.800 €.
Einzelheiten sind aus den Anlagen 1 und 2 zu entnehmen.
8. Bauzeit
Die Maßnahme soll zwischen Sommer 2018 und Herbst 2019 durchgeführt werden.
9.Finanzierung
Der Rat hat am 6. Februar 2018 beschlossen, für das Projekt „Petzvalstraße 50 B/Fassadensanierung (4E.210221)“ für das Jahr 2018 Haushaltsmittel von 750.000 € bereit zu stellen.
Im Investitionsprogramm 2017-2021 sind folgende Jahresraten eingeplant:
Gesamtkosten in T € | 2017 in T € | 2018 in T € | 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € |
1.330 |
| 750 | 580 |
|
|
Die noch nicht finanzierten Mittel i. H. v. 137.800 € wird die Verwaltung als Mehrbedarf im Rahmen der Haushaltsanmeldungen für den Haushaltsplan 2019/IP 2018-2022 berücksichtigen.
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 würden sich – vorbehaltlich der Ratsentscheidung – dann folgende Jahresraten ergeben.
Gesamtkosten in T € | 2017 in T € | 2018 in T € | 2019 in T € | 2020 in T € | 2021 in T € |
1.467,8 |
| 750 | 717,8 |
|
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
10,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
13,4 kB
|
