Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08049

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

Der Kinder- und Jugendzeltplatz Grömitz/Lensterstrand steht Kinder- und Jugendgruppen einschließlich Schulen und anderen Institutionen für Erholungs- und Ferienfreizeiten, Schullandheimaufenthalte, Seminare usw. zur Verfügung.

 

Ab Beginn der Belegungszeit 2019 werden die Entgelte je Tag und Teilnehmerin/Teilnehmer wie folgt neu festgesetzt:

 

 

 

bisher

ab 2019

 

 

Mai, Juni

Juli und

Mai, Juni

Juli und

 

 

1

 

 

Unterbringung in Zelten

und Sept.

August

und Sept.

August

 

 

 

 

 

 

1.1

für Kinder, Jugendliche und

junge Erwachsene aus dem

Gebiet der Stadt Braunschweig

a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

 

 

 

8,25 €

16,50 €

 

 

 

8,50 €

17,00 €

 

 

 

8,50 €

17,00 €

 

 

 

8,75 €

17,50 €

 

 

 

 

 

 

1.2

für Kinder, Jugendliche und

junge Erwachsene außerhalb des Gebietes der Stadt

Braunschweig

a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

 

 

 

 

8,75 €

17,50 €

 

 

 

 

9,00 €

18,00 €

 

 

 

 

9,00 €

18,00 €

 

 

 

 

9,25 €

18,50 €

 

 

 

 

 

 

1.3

für Erwachsene ab dem vollendeten 27. Lebensjahr

18,50

19,00

19,00

19,50

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bisher

 

 

 

 

 

 

 

ab 2019

 

 

Mai, Juni

Juli und

Mai, Juni

Juli und

 

 

und Sept.

August

und Sept.

August

 

 

 

 

 

 

2

Bei Unterbringung im Gebäudetrakt

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2.1

für Kinder, Jugendliche und

junge Erwachsene aus dem Gebiet

der Stadt Braunschweig

a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

8,75 €

17,50 €

9,00 €

18,00 €

9,00 €

18,00 €

9,25 €

18,25 €

 

 

 

 

 

 

2.2

für Kinder, Jugendliche und

junge Erwachsene außerhalb des Gebietes der Stadt

Braunschweig

a) bis 6 Jahre

b) 6 bis 27 Jahre

9,75 €

19,50 €

10,00 €

20,00 €

10,00 €

20,00 €

10,25 €

20,50 €

 

 

 

 

 

 

2.3

für Erwachsene ab dem voll-

endeten 27. Lebensjahr

22,50 €

23,00 €

23,00 €

23,50 €

 

 

 

 

 

 

3

Begleitpersonen (Gruppenleiter, Lehrer usw.) zahlen Entgelte entsprechend den Ziffern 1.1, 1.2, 2.1 bzw. 2.2

 

 

 

 

 

 

4

Für das Ausleihen von Bettwäsche für die Unterbringung in festen Gebäuden jeweils einmalig pro Woche

 

a) für komplette Bettwäsche

5,20

5,20

5,50

5,50

 

b) für jedes Wäscheeinzelteil

2,00

2,00

2,10

2,10

 

 

 

 

 

 

5

Der jeweils gültige Kurbetrag wird zusätzlich in Rechnung gestellt und vor Ort mit den Gruppen abgerechnet (gilt nicht für Jugendgruppen bis 18 Jahre)

 

 

 

 

 

 

6

Sonderleistungen können vereinbart werden. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt. Dazu gehört z. B. auch für Braunschweiger Schulen eine Buchung inklusive Busfahrt sowie aktuelle und saisonale Sonderleistungen vor Ort.

 

 

 

 

 

 

7

Zur Verbesserung der Auslastung werden folgende Sonderkonditionen in der Vor- und Nachsaison angeboten:

 

Klassenfahrten von Montag bis Freitag im Mai, Juni und September für Schulen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

bisher

ab 2019

 

a) aus dem Gebiet der Stadt Braunschweig

57 €/Person

59 €/Person

 

b) außerhalb des Gebiets der Stadt Braunschweig

62 €/Person

64 €/Person

 

c) Wochenenden für Jugendgruppen von Freitag bis Sonntag im September

31 €/Person

32 €/Person

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Die Entgelte für die Nutzung des Kinder- und Jugendzeltplatzes Lenste sind zuletzt am 1. Januar 2017 erhöht worden.

 

Der Kinder- und Jugendzeltplatz Lenste befindet sich in einem sehr guten baulichen Zustand. Davon konnten sich die Mitglieder des Rates, die im Juli 2013 an den Feierlichkeiten zum 50-jährigen Jubiläum teilgenommen haben, vor Ort überzeugen. In den letzten Jahren ist die Verbesserung der Ausstattung des Platzes kontinuierlich vorangetrieben worden. Auch die Qualität der Verpflegung konnte durch den Wirtschaftsleiter weiter verbessert werden.

 

Um die angestrebte Kostendeckung von 70 % erreichen zu können, sind Entgeltanhebungen in regelmäßigen Abständen erforderlich.


 

 

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