Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08218

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur mündlichen Anfrage in der Einwohnerfragestunde der Stadtbezirksratssitzung am 19.04.2018 wird wie folgt Stellung genommen:

 

Die Verwaltung dankt für den Hinweis.

 

Nach örtlicher Überprüfung kann bestätigt werden, dass die Vorgaben des Bebauungsplans nicht umgesetzt wurden. Dies war bisher nicht bekannt, da keine Abnahme zu dem Bauvorhaben vorgesehen war.

 

Es handelt sich konkret um die Anpflanzungsfläche 2 des zugehörigen Bebauungsplanes. Laut den textlichen Festsetzungen A VII Nr. 1.2 zum B-Plan ist Folgendes erforderlich:

Die Flächen für Anpflanzungen (2) sind vollflächig mit halbhohen, bodendeckenden Laubgehölzsträuchern zu begrünen. Mit einem Flächenanteil von mindestens 25 % sind in die Pflanzung als Strukturbildner Gruppen aus höherwüchsigen Laubgehölzsträuchern zu integrieren. In einem Abstand von 2,00 m beidseitig der Grundstückszufahrten ist eine sichtbehindernde Bepflanzung mit einer Höhe von mehr als 0,80 m nicht zulässig.

 

Vor Ort konnte festgestellt werden, dass die Fläche zwischen Parkplatz und Timmerlahstraße mit bodendeckenden Rosen bepflanzt wurde. Die festgesetzten (25 %) höheren, strukturbildenden Gehölze fehlen. Dies wird vom Investor nachgefordert. Eine Hecke ist nicht gefordert.

 

I. A.
 

 

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