Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08244-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Schwimmunterricht Grundschule Hondelage
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Schulausschuss
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zur Kenntnis
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25.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 14.05.2018 (18-08244) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Bisher kann das Bad Gliesmarode von sechs Schulen - den Grundschulen Comeniusstraße, Gliesmarode und Heinrichstraße, der IGS Franzsches Feld sowie den Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule - für das Schulschwimmen genutzt werden. Die Verwaltung erörtert mit dem Badbetreiber regelmäßig vor Beginn eines Schulhalbjahres die Ausweitung des Schulschwimmens im Bad Gliesmarode auf weitere vier Schulen - die Grundschulen Hondelage und Volkmarode sowie die IGS Querum, Standort Essener Straße, und die IGS Volkmarode. Bislang ist eine Nutzung des Bades Gliesmarode allerdings immer nur für die derzeit berücksichtigten sechs Schulen möglich gewesen.
Zu Frage 2:
Die Kosten für die alternative Nutzung des Bades Gliesmarode würden steigen. Der Schwimmunterricht in den städtischen Bädern wird dagegen im Rahmen einer Pauschale unabhängig davon, wie viele Schulen in welchem Umfang dort Schwimmunterricht erhalten, abgegolten. Ein Kostenvergleich kann gegenwärtig noch nicht vorgelegt werden, da hierzu konkrete Verhandlungen erforderlich würden.
Zu Frage 3:
Eine Durchführung des Schulschwimmens der Grundschule Hondelage im Bad Gliesmarode wäre ab dem Zeitpunkt möglich, ab dem der Badbetreiber signalisiert, dass noch weitere Schulen Berücksichtigung finden können.
