Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08213-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Flexibler Unterrichtsbeginn
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Albinus
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Schulausschuss
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
25.05.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Fraktion P² vom 9.05.2018 (18-08213) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1
Die jeweiligen Schulanfangs- und Schulschlusszeiten der Schulen liegen der Verwaltung nicht vor, sodass hierzu eine Abfrage bei den Schulen erfolgen wird. Über das Ergebnis wird zu gegebener Zeit berichtet. Abweichungen vom allgemeinen Schulbeginn um 8:00 Uhr wird es in einigen Schulen in erster Linie aus Gründen der Schülerbeförderung geben.
Zu Frage 2:
Es kann davon ausgegangen werden, dass ein größerer zeitversetzter Unterrichtsbeginn der Schulen zu einer gleichmäßigeren Auslastung des ÖPNV in der morgendlichen Spitzenzeit führen würde
Zu Frage 3:
Eine Änderung des Unterrichtsbeginns fällt in die Kompetenz der Schulen. Der Schulträger wird jedoch im Hinblick auf eine Unterstützung der Schulen bei der Veränderung der Schulanfangszeiten das Gespräch mit der Schulbehörde suchen und die Vorteile, die ein späterer Unterrichtsbeginn mit sich bringen kann, darlegen.
