Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08261-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen mit ALBA
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bauausschuss
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zur Kenntnis
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29.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion BIBS vom 15.05.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Nach dem Vertragsabschluss der Leistungsverträge (LV) I (Straßenreinigung) und II (Abfall) wurden insgesamt noch drei Klarstellungsvereinbarungen und elf Ergänzungsvereinbarungen geschlossen. Dabei dienen sechs der elf Ergänzungsvereinbarungen der vertraglichen Sicherung der Ergebnisse der jeweiligen Angemessenheitsprüfungen.
Die Vierte Ergänzungsvereinbarung zum LV II beinhaltet Regelungen und Entgelte hinsichtlich der Sortierung von Sperrmüll. Als Sperrmüll gelten aus dem Haushalt stammende Gegenstände wie beispielsweise Fahrräder, Kinderwagen, Möbel, Matratzen, Teppichböden, Elektroaltgeräte und Haushaltsgroßgeräte. Der Sperrmüll von Privathaushalten wird nach Terminvereinbarung mit der ALBA Braunschweig GmbH gegen eine Gebühr von 15,00 Euro abgeholt. Für die Bezahlung, die grundsätzlich im Voraus erfolgt, stehen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung, wie z. B. Paypal, Giropay, Sofortüberweisung, Zahlung per Kreditkarte, Überweisung, Kauf von Sperrmüllwertmarken sowie Barzahlung im Kundenservice-Center.
Zu Frage 1. a):
Bis 2006 wurden die Entgelte für die Sperrmüllabfuhrleistung nicht explizit ausgewiesen, da zunächst keine Verteilung der Entgelte auf Einzelpositionen vorhanden war. Im Rahmen des 2. Anteilsverkaufs vom 19. Mai 2004 wurde gemäß Klarstellungs- bzw. Ergänzungsvereinbarung zum LV II auch die Entgeltstruktur zur Verdeutlichung in mehrere Positionen aufgeteilt. Die neue Entgeltstruktur mit den erweiterten Einzelpositionen wurde zum 1. Januar 2006 umgesetzt. Auf Grund dessen können keine vergleichbaren Werte im Bereich der Sperrmüllabfuhr für die Jahre 2004 und 2005 ausgewertet werden.
Die Entgeltentwicklung für die Sammlung und Entsorgung von Sperrmüll ist aus der folgenden Tabelle zu entnehmen:
| Entgelt (Brutto) [€/Jahr] | |
Jahr | Sammlung | Entsorgung |
2006 | 524.518,74 | 234.261,81 |
2007 | 538.447,25 | 233.460,29 |
2008 | 538.954,32 | 205.848,65 |
2009 | 563.382,00 | 220.378,66 |
2010 | 573.831,55 | 212.130,79 |
2011 | 582.682,14 | 105.502,59 |
2012 | 580.463,33 | 104.709,47 |
2013 | 593.142,18 | 106.028,21 |
2014 | 596.292,05 | 105.129,11 |
2015 | 613.813,27 | 112.647,03 |
2016 | 843.433,95 | 91.445,00 |
2017 | 872.095,79 | 96.657,90 |
Plan 2018 | 801.282,19 | 96.157,96 |
Zu Frage 1. b):
Gegenüber den Haushalten wird für die Sperrmüllabfuhrleistungen eine Gebühr von
15,00 Euro pro Abholung erhoben. Jeweils zum 15. des Folgemonats überweist die ALBA Braunschweig GmbH die eingenommenen Sperrmüllgebühren weiter an die Stadt.
Die Gebühreneinnahmen für die Sperrmüllabfuhr sind aus der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Jahr | Einnahmen [€] |
2004 | 128.835,00 |
2005 | 137.700,00 |
2006 | 142.080,00 |
2007 | 135.885,00 |
2008 | 132.360,00 |
2009 | 129.555,00 |
2010 | 129.675,00 |
2011 | 136.905,00 |
2012 | 131.250,00 |
2013 | 133.155,00 |
2014 | 134.070,00 |
2015 | 143.790,00 |
2016 | 139.455,00 |
2017 | 148.500,00 |
Zu Frage 2.:
Die Altholzverordnung regelt die Verwertung und Beseitigung von Altholz. Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Art und Herkunft des Altholzes und werden daher in verschiedene Altholzkategorien definiert. Das hatte zur Folge, dass im Bereich des Sperrmülls eine Sortierung erfolgen musste, damit die verwertbaren Anteile des Sperrmülls, insbesondere Altholz, sowie Kunststoffe, Textilien, etc., vom übrigen Abfall aussortiert werden.
Die Umsetzung der Vorgaben der Altholzverordnung und die dafür notwendigen Entgelte sind der Vierten Ergänzungsvereinbarung zum Leistungsvertrag II vom 02.01./17.01.2007 zwischen der Stadt Braunschweig und der ALBA Braunschweig GmbH geregelt und werden seit dem 01.01.2007 umgesetzt. Unter Berücksichtigung des Verwertungsgebots nach dem Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz (seit 2012 Kreislaufwirtschaftsgesetz) konnten damit seit 2007 im Durchschnitt circa 8.260 Tonnen pro Jahr verwertet werden und wurden nicht der Verbrennung zugeführt. Die Verbrennungskosten und die Transportkosten zur Verbrennungsanlage für die verwerteten Mengen wurden somit eingespart.
Die Entgelte für die Sortierung des Sperrmülls im Rahmen der Altholzverordnung sind aus der folgenden Tabelle zu entnehmen:
Sortierung Sperrmüll (Altholzverordnung) | |
Jahr | Entgelt (Brutto) [€/Jahr] |
2007 | 376.061,05 |
2008 | 527.620,82 |
2009 | 572.720,86 |
2010 | 588.857,16 |
2011 | 860.836,06 |
2012 | 897.127,69 |
2013 | 1.028.021,00 |
2014 | 1.066.209,80 |
2015 | 1.041.043,40 |
2016 | 644.919,78 |
2017 | 661.790,53 |
Plan 2018 | 583.802,10 |
