Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08279-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Berkenbuschbrücke - Nutzerverhalten nach dem Neubau
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Geplant
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Planungs- und Umweltausschuss
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zur Kenntnis
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30.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der SPD-Fraktion vom 16.05.2018 wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.: Aktuelle Zählwerte zur Verkehrsbelastung aus der Zeit nach der Freigabe der neuen Brücke liegen der Verwaltung nicht vor.
Zur Erhebung der Verkehrsmengen und insbesondere der Lkw wird die Verwaltung eine Verkehrszählung durchführen und dem Planungs- und Umweltauschuss voraussichtlich zur nächsten Sitzung über die Ergebnisse berichten.
Zu 2.: Zu den Örtlichkeiten im Umfeld der Berkenbuschbrücke, in denen die Geschwindigkeit auf 30 km/h reduziert ist, liegen der Verwaltung die folgenden Ergebnisse vor:
Thiedestraße im Bereich der Grund- und Hauptschule Rüningen
Es wurde ein Geschwindigkeitsprofil mit Hilfe eines Seitenstrahlradargerätes erstellt, welches im Februar/März 2018 installiert war. Danach haben sich nur ca. 12 % der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gehalten. Der weit überwiegende Teil der Verkehrsteilnehmer fuhr schneller als erlaubt.
Daraufhin hat die Verwaltung zur Sensibilisierung der Verkehrsteilnehmer im April 2018 ein Geschwindigkeitsmessdisplay in diesem Bereich für beide Fahrtrichtungen nacheinander eingesetzt. Dabei wurde festgestellt, dass sich in Fahrtrichtung Norden 17 % der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h hielten, in Fahrtrichtung Süden waren es 30 %.
Aktuell werden im Verlauf der Thiedestraße verkehrsberuhigende Maßnahmen aus Verkehrsinseln und Ändrungen der Markierung vorgenommen. Im Zuge dieser Markierungsarbeiten werden für die Strecke, auf der Tempo 30 gilt, auch Piktogramme „30“ markiert. Es ist zu erwarten, dass sich diese Maßnahmen positiv auf die Einhaltung der zulässigen Geschwindigkeit auswirken.
Siekgraben
Im Frühjahr 2018 wurde im Bereich der dortigen Schule ein Geschwindigkeitsprofil mittels eines Geschwindigkeitsmessdisplays erstellt. Diese Ergebnisse zeigen, dass sich in Fahrtrichtung Osten 32 % der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit gehalten haben; in Fahrtrichtung Westen waren es 38 %. Auf dem Siekgraben besteht je Fahrtrichtung eine feste Messstelle, die mit dem Radarwagen turnusmäßig angefahren wird. Die dortigen Messergebnisse rechtfertigen auch weiterhin die Durchführung von Geschwindigkeitskontrollen. Die Ergebnisse weichen aber nicht signifant von Geschwindigkeitsprofilen an ähnlichen Örtlichkeiten im Stadtgebiet ab.
Rüninger Weg im Bereich der Grundschule Stöckheim
Im Februar 2018 wurde in diesem Bereich ein Geschwindigkeitsprofil mittels eines Geschwindigkeitsmessdisplays für den Verkehr in Fahrtrichtung Süden erstellt. Das Ergebnis zeigt, dass sich dort 48 % der Verkehrsteilnehmer an die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gehalten haben. Auf dem Rüninger Weg besteht in Fahrtrichtung Nord und Süd je eine feste Messstelle, die mit dem Radarwagen turnusmäßig angefahren wird. Die Messergebnisse rechtfertigen die Durchführung von weiteren Geschwindigkeitskontrollen.
Für den unmittelbaren Brückenbereich liegen keine Messergebnisse vor. Hier wird die Verwaltung mit dem Seitenstrahlradargerät ein Geschwindigkeitsprofil erheben.
Zu 3.:Ein besonderes Gefährdungs- oder Unfallpotential gibt es im Bereich der Brücke nicht. Auf der Nordseite ist ein 3,50 m breiter, kombinierter Zweirichtungsgeh- und Radweg vorhanden, auf der Südseite ein Gehweg mit einer Breite von 1,75 m. Im Abstand von rund 50 m vor und hinter der Brücke sind an den dort einmündenden Freizeitwegen bzw. untergeordneten Straßen Querungshilfen vorhanden. So ist auch für den starken Freizeitverkehr längs der Oker eine gefahrlose Querung der Straße gewährleistet.
