Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08306-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 17.05.2018 (18-08306) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Fachliche Grundlage für die Beurteilung von Eingriffen in Feldhamsterlebensräume ist inzwischen der vom Niedersächsischen Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) im Jahr 2017 herausgegebene Leitfaden „Berücksichtigung des Feldhamsters in Zulassungsverfahren und in der Bauleitplanung“. Zum Zeitpunkt der Begründung des B-Plans wurde von 2 Feldhamstern im Baugebiet ausgegangen. In 2017 konnten im Baugebiet allerdings keine Feldhamster mehr nachgewiesen werden. Weil aber dessen Lebensraum verloren geht, wurde gleichwohl die CEF-Maßnahme – 5 ha bei Leiferde – durchgeführt.

 

Die Kompensationsmaßnahme für den Feldhamster im vorliegenden Fall orientiert sich in naturschutzfachlicher Hinsicht bereits an dem aktuellen Leitfaden. So muss davon aus­gegangen werden, dass im direkten Umfeld des Eingriffs aufgrund der Insellage um das Baugebiet – zwischen der A 395 und rechtsseitig der Oker - eine eigenständige Population des Feldhamsters nicht dauerhaft erhalten werden kann. Aus diesem Grund wurde im weiteren Umfeld des betreffenden Metapopulationsraumes  – hier zwischen der A 39/B 248 und der A 395 als jeweils absolute Ausbreitungsbarrieren - eine Kompensationsfläche auf der linken Okerseite bei Leiferde ausgewählt, welche 5 ha umfasst und somit als Kernfläche geeignet ist. Die Fläche weist geeignete Bodenverhältnisse sowie bei der Kartierung 2015 Verdachtsbaue von Feldhamstern auf und wird seit 2017 feldhamstergerecht bewirtschaftet. Weitere Feldhamstervorkommen sind aus dem Bereich Salzgitter-Thiede in 1  2 km Entfernung bekannt, so dass die Fläche Anschluss an eine Feldhamsterpopulation hat und durch die umgesetzte Maßnahme der Metapopulationsraum des Feldhamsters für diesen aufgewertet wird.

 

Dies vorausgeschickt beantworte ich die Anfrage wie folgt:

 

Zu Frage 1:

 

Die Ausgleichsfläche für den Feldhamster umfasst 5 ha und der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Stöckheim-Süd“ umfasst 14,5 ha.


 

Zu Frage 2:

 

Die Kompensationsfläche wurde 2015 untersucht und dabei sieben Verdachts-Baue des Feldhamsters festgestellt.

 

Zu Frage 3:

 

Ausgehend von einer geringen vorhandenen Besiedlung kann davon ausgegangen werden, dass sich die Besiedlungsdichte aufgrund der angepassten Bewirtschaftung weiter erhöhen kann. Diese Annahme wird durch die Erfahrungen von den anderen Kernflächen von Braunschweig in Broitzem und Lamme gestützt. Des Weiteren kann eine passive Besiedlung von dem angrenzenden Vorkommen bei Salzgitter-Thiede erfolgen. Eine Erfassung der Feldhamster auf der Kompensationsfläche ist für den Herbst dieses Jahres vorgesehen, um ggf. weitere zielführende Maßnahmen vornehmen und den Erhaltungszustand des Feldhamsters auch hier gewährleisten zu können.

 

Von den als CEF-Maßnahme genannten vier Blühstreifen (1,5 ha) am Baugebiet wurde bisher einer in diesem Frühjahr realisiert, die anderen drei folgen im Herbst nach Aberntung der dortigen Feldfrucht (Raps und Getreide). Eine Beeinträchtigung der maßgeblichen Arten (Rebhuhn, Feldlerche und Wiesenpieper) ist dadurch aus naturschutzfachlicher Sicht nicht zu besorgen.

 

Im Übrigen ist mitzuteilen, dass als weitere streng geschützte Arten im Plangebiet Mäuse­bussard, Rotmilan und Turmfalke als Nahrungsgäste festgestellt wurden. Da keine dieser Arten einen Brutplatz im Plangebiet aufweist, ergeben sich daraus keine vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen.
 

 

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