Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-08308-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 17.05.2018 (18-08308) wird wie folgt Stellung genommen:

 

Zu Frage 1:

 

Die Fraunhofer-Gesellschaft zur Förderung der angewandten Forschung e.V. beabsichtigt, eine Fläche südlich des bereits bestehenden Campus Bienroder Weg in Braunschweig zu erwerben, um dort für ihr Fraunhofer-Institut WKI einen Neubau mit Büro-, Labor- und Technikumsflächen sowie Mitarbeiterparkplätze zu errichten. Das Grundstück mit einer Fläche von ca. 9.250 qm befindet sich wie der bereits bestehende Campus im Eigentum der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz und soll der Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen einer Erweiterung des bereits bestehenden Erbbaurechtsvertrages überlassen werden. Ein Teil dieses Grundstücks ist derzeit schon für Mitarbeiterparkplätze durch das WKI gepachtet. Aktuell laufen entsprechende Vertragsverhandlungen zwischen der Fraunhofer-Gesellschaft und der Stiftung Braunschweigischer Kulturbesitz. Im Rahmen der Sitzung des Stadtbezirksrates im Stadtbezirk 332 am 08.02.2018 hat die Fraunhofer-Gesellschaft gemeinsam mit dem Fraunhofer-Institut WKI über die geplante Erweiterung informiert. Im Nachgang zu dieser Information wurden in Vorbereitung des geplanten Erbbaurechtsvertrages die Pachtverträge auf der in Rede stehenden Fläche durch die SBK mit Wirkung zum 31.12.2018 gekündigt. Am 25.04.2018 hat die Fraunhofer-Gesellschaft im Rahmen einer weiteren Informationsveranstaltung den Inhalt der Machbarkeitsstudie interessierten Anwohnern vorgestellt, um diese rechtzeitig über die geplanten Veränderungen zu informieren.

 

Weder der Liegenschafts- noch der Bauverwaltung liegen darüber hinausgehende Informationen zum Verkauf der in Rede stehenden Flächen vor.

 

Zu Fragen 2 und 3:

 

Der geplante Neubau (Technikum) wurde 2016 im Rahmen einer allgemeinen Bauberatung dem Referat Bauordnung als Grobskizze vorgestellt. Hierbei wurde lediglich die ungefähre Größe und die beabsichtigte Nutzung zur Forschung und Entwicklung für Holz/Holzwerk-stoffe für das angrenzende Fraunhofer-Institut dargestellt.

 

Für das Baugrundstück und die Umgebung besteht kein rechtskräftiger Bebauungsplan. Somit beurteilt sich die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit gemäß § 34 BauGB (Baugesetzbuch). Danach ist ein Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.

 

Konkrete Informationen zu Art und Umfang von gegebenenfalls entstehenden Emissionen (Geräusche, Gerüche, Stäube, Pkw-Einstellplätze usw.) liegen dem Referat Bauordnung nicht vor. Hinsichtlich dem Einfügen der geplanten Gebäudegröße und den gegebenenfalls anfallenden Emissionen gegenüber dem westlich angrenzenden reinen Wohngebiet wurde empfohlen, eine entsprechende Bauvoranfrage zu stellen. Im Rahmen einer Bauvoranfrage können die zuvor genannten Punkte auf ihre baurechtliche Zulässigkeit verbindlich geklärt werden.

 

Eine Bauvoranfrage bzw. ein Bauantrag liegt der Verwaltung bisher noch nicht vor.

 

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