Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08181-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Zukunft des Flughafens Braunschweig-Wolfsburg
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 20 Fachbereich Finanzen
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0300 Rechtsreferat; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat; 0200 Referat Haushalt, Controlling und Beteiligungen
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Finanz- und Personalausschuss
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zur Kenntnis
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31.05.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Grundsätzlich wird im Zusammenhang mit Fragestellungen zur Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH auf die zur heutigen Sitzung vorgelegten Unterlagen zum Jahresabschluss 2017 der Gesellschaft verwiesen (18-08133).
Dies vorausgeschickt wird zur Anfrage der BIBS-Fraktion vom 8. Mai 2018 (18-08181) wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
An der Flughafen Braunschweig-Wolfsburg GmbH ist neben der Stadt Braunschweig (rd. 42,6 %) auch die Stadt Wolfsburg beteiligt (rd. 17,8 %). Die Höhe der zu zahlenden Betriebsmittelzuschüsse ist daher jährlich mit der Stadt Wolfsburg auf Grundlage der jeweiligen Wirtschaftsplanung der Geschäftsführung abzustimmen. Daneben beteiligt sich die Volkswagen-AG, ebenfalls auf der Grundlage der jeweiligen Wirtschaftsplanung entsprechend ihrer ehemaligen Beteiligungshöhe.
Aktuell werden jährliche Zuschüsse in folgender Höhe gezahlt:
| In T€ | |
Stadt Braunschweig | 1.332,7 |
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Stadt Wolfsburg | 489,1 |
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Volkswagen-AG | 978,2 |
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Gesamt | 2.800,0 |
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Es ist vorgesehen, die Betriebsmittelzuschüsse auch weiterhin jährlich zur Verfügung zu stellen.
Zu Frage 2:
Die umfassende Aufbereitung des mittelfristigen Sanierungs- und Instandhaltungsbedarfes und der Investitionsnotwendigkeiten ist vorbereitend Aufgabe des zweiten (interimistischen) Geschäftsführers im Jahr 2018 und wird wesentliche Aufgabe des neuen Geschäftsführers im Jahr 2019 sein. In diesem Zusammenhang muss auch die Finanzierung der notwendigen Maßnahmen geklärt werden.
Zu Frage 3:
Ja. Die Gesellschaft erstellt einen monatlichen Liquiditätsbericht nebst einer 12monatigen Liquiditätsvorausschau.
