Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08339-01
Grunddaten
- Betreff:
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Verfahren zu Bußgeldbescheiden in Volkmarode-Nord aus März 2018
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 32 Fachbereich Bürgerservice, Öffentliche Sicherheit
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 114 Volkmarode
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zur Kenntnis
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04.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Aufgrund der Geschwindigkeitsmessung am 28.03.2018 in der Straße Ziegelkamp in Höhe Hausnummer 8 (Kindertagesstätte) in Richtung Berliner Heerstraße wurden 12 Anzeigen wegen Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit erstattet. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ist dort durch ein entsprechendes Verkehrszeichen auf 30 km/h beschränkt. Festgestellt wurden geringe Überschreitungen, die mit Verwarnungsgeldern geahndet werden können.
In neun Fällen wurden die Verwarnungsgelder gezahlt, die Verfahren sind damit abgeschlossen. Zwei Betroffene haben nicht reagiert, ihnen droht deshalb ein Bußgeldbescheid. In einem Verfahren wurden Einwendungen hinsichtlich der Wirksamkeit der geschwindigkeitsbegrenzenden Beschilderung erhoben. Diese sind nicht begründet.
Die geschwindigkeitsbegrenzenden Verkehrsschilder sind ordnungsgemäß im Sinne der Straßenverkehrsordnung (StVO) aufgestellt. Streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen werden nach den Vorschriften der Straßenverkehrsordnung durch die nächste Einmündung nicht aufgehoben. Sie gelten auch fort, wenn beim Abbiegen der ursprüngliche Weg verlassen wird. Sie bleiben solange gültig, bis sie durch eine andere Beschilderung aufgehoben werden. Dies kann durch ein Aufhebungszeichen oder eine Beschilderung sein, die eine andere Geschwindigkeit vorgibt. Da die Geschwindigkeitsbegrenzung vor der Messstelle im vorliegenden Fall nicht aufgehoben wurde, gilt dort
Tempo 30.
