Rat und Stadtbezirksräte
Anfrage (öffentlich) - 18-08518
Grunddaten
- Betreff:
-
Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen mit ALBA, hier: Bioabfall und Grünabfälle
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Anfrage (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- Fraktion BIBS im Rat der Stadt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bauausschuss
|
zur Beantwortung
|
|
|
|
29.06.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Der Rat hat am 24.04.2018 die Verlängerung der Verträge mit ALBA beschlossen. Somit besteht frühestens in 5 Jahren wieder die Möglichkeit zur Vertragskündigung bzw. Rekommunalisierung. Seit Vertragsabschluss im Jahre 2004 wurden zusätzliche 24 Klarstellungs- und Ergänzungsvereinbarungen zu den eigentlichen Privatisierungsverträgen abgeschlossen, die mit dem Ratsbeschluss vom 24.04.2018 ebenfalls verlängert wurden.
Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:
1. Welche jährlichen Kosten sind seit 2004 (also für die Jahre 2004 bis 2017) für Leistungen einerseits „Sammlung und Entsorgung Grünabfälle“ und andererseits „Sammlung und Entsorgung Bioabfall“
a) der Stadt als Entgelte an ALBA gemäß Klarstellungs- bzw. Ergänzungsvereinbarung zum LV II vom 19.5.2004
b) den Haushalten als zusätzliche Einzel-Zahlungen, die von ALBA privatrechtlich gegenüber den Haushalten erhoben werden,
entstanden?
