Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08362

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

Für den Ausschuss beim Amtsgericht Braunschweig zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen

wird als sechste Vertrauensperson gewählt:

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Bei der Wahl der sechs von der Stadt zu benennenden Vertrauenspersonen in der Ratssitzung am 24. April 2018 auf Grundlage der Ratsvorlage 18-07371 hat der von der AfD-Fraktion vorgeschlagene Ratsherr Stefan Wirtz nicht die gesetzlich geforderte Stimmenmehrheit erhalten. Während die Kandidatinnen und Kandidaten von SPD, CDU und Grünen mit der erforderlichen Mehrheit gewählt wurden, erhielt Ratsherr Wirtz im ersten Wahlgang 18 Stimmen, im zweiten Wahlgang 16 Stimmen. Bei 52 anwesenden Ratsmitgliedern wären jedoch mindestens 35 Stimmen für eine erfolgreiche Wahl erforderlich gewesen. Damit konnte die Wahl der Vertrauenspersonen nicht abgeschlossen werden.

 

Nach Auffassung der Verwaltung ist die Stadt Braunschweig verpflichtet, die vollständige Anzahl von sechs Vertrauenspersonen gegenüber dem Amtsgericht zu benennen, da andernfalls die ordnungsgemäße Wahl der Schöffen durch den Schöffenwahlausschuss gefährdet wäre. Aufgrund der möglichen Auswirkungen auf künftige Strafverfahren unter Beteiligung von Schöffen beim Amtsgericht und beim Landgericht Braunschweig wurde das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport als Kommunalaufsichtsbehörde um Prüfung und Stellungnahme gebeten, ob die Rechtsauffassung der Verwaltung geteilt wird. Die Stellungnahme steht noch aus, wird aber kurzfristig erwartet. Sobald sie vorliegt, wird die Verwaltung dazu informieren.

 

Es ist vorgesehen, die Wahl der Vertrauenspersonen in der Ratssitzung am 12. Juni 2018 fortzuführen. Die Rahmenbedingungen für diese Wahl bleiben bestehen: Das Benennungsrecht für die sechste Person liegt entsprechend § 71 Abs. 6 NKomVG bei der AfD-Fraktion. Die von dieser Fraktion zu benennende Vertrauensperson ist ebenso mit einer Mehrheit von zwei Dritteln der anwesenden Ratsmitglieder, mindestens jedoch mit der Hälfte der gesetzlichen Mitgliederzahl zu wählen. Insoweit wird auf die Ausführungen der Verwaltung in der Ratsvorlage 18-07371 verwiesen.

 

Die gewählten Vertrauenspersonen sind dem zuständigen Richter beim Amtsgericht bis zum

1. Juli 2018 mitzuteilen.
 

 

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