Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08408
Grunddaten
- Betreff:
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Verfahrensweise im Umgang mit Behelfswohnheimen in städtischen Kleingartenanlagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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14.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem zweiten Weltkrieg wurde zur Schaffung von Wohnraum der Bau von sogenannten Behelfswohnheimen in Kleingartenanlagen durchgeführt. Spätestens seit der Einführung des Bundeskleingartengesetzes im Jahr 1983 entsprechen diese Bauten nicht mehr den einschlägigen gesetzlichen Vorgaben (gemäß § 3 Absatz 2 Bundeskleingartengesetz ist in einem Kleingarten eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig), genießen jedoch weiterhin überwiegend Bestandsschutz.
Durch den Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. wurde im Jahr 2017 eine Übersicht der in Braunschweiger Kleingartenanlagen vorhandenen Behelfswohnheime aufgestellt (s. Anlage), die auch Flächen außerhalb städtischen Eigentums umfasst. Darüber hinaus wurden auch Angaben zur Lage und Größe der Gebäude sowie zu vertraglichen Regelungen erfasst.
Für die städtischen Kleingartenanlagen konnten im Rahmen der Erhebung insgesamt dreiunddreißig Behelfswohnheime festgestellt werden.
Es ist geplant, die auf städtischen Flächen befindlichen Behelfswohnheime sukzessive zurückzubauen bzw. abzureißen und die Kleingärten wieder der ursprünglichen Nutzung zuzuführen.
Von den erwähnten dreiunddreißig Behelfswohnheimen auf städtischen Flächen wurden während der letzten zwei Jahre durch die Fachverwaltung drei zurückgebaut, nachdem die ehemaligen Bewohner die Nutzung entweder aufgegeben hatten oder verstorben waren. Es handelte sich hierbei um je ein Gebäude im KGV Weinberg e.V., im KGV Ganderhals e.V. und im KGV Lindenberg II e.V..
Im Haushaltsjahr 2018 stehen für den Abriss von Behelfswohnheimen Haushaltsmittel i. H. v. 80.000,- € zur Verfügung. Demzufolge ist im KGV Ganderhals e.V. der Rückbau von zwei weiteren Behelfswohnheimen vorgesehen, wobei in einem Fall noch zu prüfen ist, ob ein Teilrückbau auf die im Bundeskleingartengesetz vorgeschriebene Laubengröße möglich ist, sofern dies die wirtschaftlichere Lösung darstellen sollte.
Für das Jahr 2019 ist der Abriss eines weiteren Behelfswohnheims mit Keller und Obergeschoss im KGV Lindenberg V e.V. geplant.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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8,5 kB
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