Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 18-08418
Grunddaten
- Betreff:
-
Bauzaun zwischen Herzog-Anton-Ulrich-Museum und Museumpark
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Grünflächenausschuss
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zur Kenntnis
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14.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Seit geraumer Zeit befindet sich vor dem Fassadensockel des Magazinneubaues des Herzog-Anton-Ulrich-Museums (HAUM) am südlichen Rand des Museumsparks auf einer städtischen Fläche ein Bauzaun, der in den vergangenen Monaten aufgrund der damit verbundenen optischen Beeinträchtigung des umliegenden Freiraumes zu kritischen Fragen des Stadtbezirksrates 131 und von Bürgerinnen und Bürgern geführt hat.
Die Verwaltung hat vor kurzem hierzu ein Gespräch mit der Museumsleitung und dem staatlichen Baumanagement geführt, dessen Ergebnisse sich wie folgt darstellen:
Standdauer des Bauzaunes im Museumpark
Der Bauzaun befindet sich auf zwar auf städtischem Grund. Die Aufstellung wurde allerdings nicht von der Stadt, sondern von der Museumsleitung veranlasst. Der Zaun dient zurzeit dem Schutz der Fassade des Magazins vor Vandalismusschäden und soll solange stehen bleiben, bis seitens des zuständigen staatlichen Baumanagements Braunschweig eine andere Lösung gefunden worden ist. Die im Rahmen von mehreren Ortsterminen der Museumsleitung mit dem Fachbereich Stadtgrün und Sport vor zwei Jahren angedachte Pflanzung einer Hecke direkt vor der Magazinfassade konnte bisher nicht realisiert werden, da es bautechnische Mängel an der Fassade gibt in Verbindung mit Regressansprüchen des Landes gegen mehrere bauausführende Unternehmen. Das Land hat Beweissicherungs-verfahren durchführen lassen. Gerichtliche Verfahren laufen und die rechtliche Sachlage konnte bisher nicht abschließend geklärt werden.
Entfernung des Bauzaunes
Das Land Niedersachsen plant nach aktuellem Stand die Mängelbeseitigung ohne die beteiligten Firmen durchzuführen. Die bauliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen
wird voraussichtlich im Sommer 2018 beginnen und im Herbst 2019 beendet sein.
Der Bauzaun wird nach mündlicher und schriftlicher Mitteilung des staatlichen Baumanagements für die Sanierungsmaßnahmen benötigt, hierfür angepasst und nach Abschluss der Arbeiten entfernt (voraussichtlich Ende 2019). Der Bitte des Landes, den Bauzaun bis Ende 2019 stehen zu lassen, nicht zu entsprechen, erscheint vor dem geschilderten Hintergrund unbillig bzw. erscheint die Bauzaunlösung nach Auffassung der Verwaltung alternativlos.
Da auch am Fassadensockel Arbeiten durchgeführt werden müssen, kann die weiterhin vom Land nach eigener Aussage angestrebte Pflanzung einer Hecke in Verbindung mit der Entfernung des Bauzaunes frühestens im Herbst 2019 erfolgen.
Der Stadtbezirksrat 131 hat eine gleichlautende Sachstandsmitteilung erhalten.
