Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08422
Grunddaten
- Betreff:
-
Gewährung von Zuschüssen an Sportvereine - Unterhaltung vereinseigener, gepachteter und gemieteter Sportstätten
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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Entscheidung
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13.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Ziffer 3.3 der geltenden Sportförderrichtlinien gewährt die Stadt Braunschweig Sportvereinen für die laufende Unterhaltung ihrer vereinseigenen, gepachteten und gemieteten Sportstätteninfrastruktur Unterhaltungszuschüsse. Grundlage sind die vom Rat der Stadt Braunschweig am 20. Juni 2017 beschlossenen Einzelansätze.
Bei der Sportstätteninfrastruktur der nachfolgend aufgeführten Vereine sind für 2018 folgende Bestandsveränderungen zu verzeichnen, die bei der Bemessung des jeweiligen Unterhaltungszuschusses berücksichtigt wurden:
Zu lfd. Nr. 9 der Anlage: Braunschweiger Männer-Turnverein von 1847 e. V.
Im September 2017 hat der Verein die vereinseigene Skihütte verkauft. Des Weiteren wurden die Tennisplätze auf der Sportanlage Rote Wiese Anfang 2018 von der Sportfachverwaltung grundsaniert, sodass die Bezuschussung nur anteilig für das 2. Kalenderhalbjahr 2018 erfolgt.
Zu lfd. Nr. 15 der Anlage: SC 111NN Braunschweig e. V.
Die CJD Braunschweig Sportgemeinschaft e. V. hat den Vereinsnamen in „SC 111NN Braunschweig e. V.“ geändert.
Zu lfd. Nr. 20 der Anlage: Fußball Club Braunschweig von 1945 e. V.
Da das Rasen-Großspielfeld 2 nicht mehr genutzt wird und auch keine Unterhaltungsmaß-nahmen vorgenommen werden, bleibt diese Position bei der Bemessung der Bezuschussung unberücksichtigt.
Zu lfd. Nr. 32 der Anlage: Lehndorfer Turn- und Sportverein von 1893 e. V.
Für das Jahr 2017 erhielt der Verein für das im Jahr 2017 durch die Verwaltung sanierte Rasen-Großspielfeld 2 sowie für die Trainingsbeleuchtungsanlage nur eine anteilige Bezuschussung. Im Jahr 2018 erfolgt wieder eine vollständige Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 38 der Anlage: Polizeisportverein Braunschweig e. V.
Die neu installierte Trainingsbeleuchtungsanlage wird für das Jahr 2018 erstmalig bezuschusst.
Zu lfd. Nr. 40 der Anlage: Rasensportverein Braunschweig von 1928 e. V.
Gemäß Beschluss des Rates vom 20. Juni 2017 wird für das Jahr 2018 ein Pachtzinszuschuss in Höhe von 2.900,00 € gewährt.
Zu lfd. Nr. 46 der Anlage Schützen-Gilde Hondelage von 1970 e. V.
Für die zwei im Jahr 2017 neu installierten Schießstände erhielt der Verein im Jahr 2017 nur eine anteilige Bezuschussung. Im Jahr 2018 erfolgt eine vollständige Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 66 der Anlage: SC Rot-Weiß Volkmarode e. V.
Für das im Jahr 2017 durch die Verwaltung sanierte Rasen-Großspielfeld erhielt der Verein für das Jahr 2017 nur eine anteilige Bezuschussung. Im Jahr 2018 erfolgt wieder eine vollständige Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 67 der Anlage: Sport-Club Victoria e. V.
Der Verein teilte mit, dass nur noch vier der sechs bisherigen Tennisplätze genutzt und unterhalten werden. Somit werden im Jahr 2018 nur noch vier Tennisplätze bezuschusst.
Die bisher verpachtete Sportanlage Illerstraße wird zum 1. Juli 2018 an die Stadt Braunschweig zurückgegeben. Das Tennen-Großspielfeld, die Beregnung für das Tennen- Groß-spielfeld, die Rasen-Großspielfelder 1 und 2, die Beregnung für die Rasen-Großspielfelder, die Rollschuhbahn, die Trainingsbeleuchtungsanlage und der Umkleide- und Sanitärbereich werden aus diesem Grund nur anteilig bezuschusst.
Zu lfd. Nr. 68 der Anlage: Sportgemeinschaft Bevenrode v. 1963 e. V.
Aufgrund der Außerbetriebnahme der Sportanlage zum 31. März 2017 erhielt der Verein im Jahr 2017 nur eine anteilige Bezuschussung für die Unterhaltung des Umkleide- und Sanitär-bereichs. Ab 2018 erfolgt keine Bezuschussung.
Zu lfd. Nr. 71 der Anlage: SV Grün-Weiß Waggum e.V.
Zwei neu installierte Beleuchtungsstrahler werden für das Jahr 2018 erstmalig bezuschusst.
Zu lfd. Nr. 85 der Anlage: Turn- und Sportverein Germania Lamme 1946 e. V.
Vier neu installierte Beleuchtungsstrahler werden für das Jahr 2018 erstmalig bezuschusst.
Das Rasen-Großspielfeld 3 wurde in ein Kunststoffrasen-Großspielfeld umgewandelt. Das Kunststoffrasen-Großspielfeld ist ab dem 1. Juli 2018 nutzbar und wird aus diesem Grund anteilig bezuschusst.
Zu lfd. Nr. 87 der Anlage: Turn- und Sportverein Watenbüttel e. V.
Die Trainingsbeleuchtungsanlage ist nicht sanierungsfähig und wird daher zurückgebaut. Eine Bezuschussung dieser Anlage ist daher ab dem Jahr 2018 nicht mehr erforderlich.
Zu lfd. Nr. 91 der Anlage: VfL Bienrode e. V.
Zehn neu installierte Beleuchtungsstrahler werden für das Jahr 2018 erstmalig bezuschusst.
Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalt 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der vorgeschlagenen Zuschüsse zur Verfügung.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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36,1 kB
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