Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08423

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:

 

„1. Dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € als Festbetragsfinanzierung für das Jahr 2018 für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen in Braunschweig gewährt.

 

2. Dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. wird eine Zuwendung in Höhe von bis zu 48.150,00 € als Fehlbedarfsfinanzierung für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften Formationen Standard und Latein 2018 gewährt.“

 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Zu lfd. Nr. 1 Landesleistungszentrum Tanzen

 

Die Stadt Braunschweig kann gemäß Ziffer 3.43 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig (Sportförderrichtlinien) für den Trainings- und Wettkampfbetrieb von Leistungsgemeinschaften sowie für den Betrieb von Leistungszentren sowie Landes- und Bundesstützpunkten der jeweiligen Sportfachverbände am Standort Braunschweig Zuwendungen gewähren.

 

Die Höhe der Zuwendung wird im Einzelfall festgesetzt.

 

Mit Schreiben vom 4. April 2018 beantragt der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. für den Betrieb des Landesleistungszentrums Tanzen (LLZ Tanzen) in Braunschweig, Böcklerstraße 219 eine städtische Zuwendung in Höhe von 25.000,00 €.

 

Gemäß dem vorgelegten Kostenvoranschlag 2018 kalkuliert der Verein für Personalausgaben, Unterhaltungskosten, Erneuerung, Modernisierung und laufende Instandhaltung sowie Ausgaben für den Lehr- und Ausbildungsbetrieb für das LLZ Tanzen in Braunschweig im Jahr 2018 mit Gesamtausgaben in Höhe von 77.557,40 €.

 

Um den Bestand des LLZ Tanzen auch im Jahr 2018 in Braunschweig zu ermöglichen, schlägt die Verwaltung vor, dem Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. antragsgemäß eine städtische Zuwendung in Höhe von bis zu 25.000,00 € in Form einer Festbetragsfinanzierung zu gewähren.

 

 

 

 

Zu lfd. Nr. 2 Ausrichtung Deutsche Meisterschaften

 

Gemäß Ziffer 3.42 der Sportförderrichtlinien der Stadt Braunschweig können für Sportveranstaltungen, die in besonderer Weise geeignet sind, das Image Braunschweigs auch als Sportstadt zu festigen und auszubauen, im Einzelfall auf rechtzeitigen Antrag Zuwendungen gewährt werden, sofern ein Braunschweiger Verein/Verband maßgeblich an der Ausrichtung der Veranstaltung beteiligt ist.

 

Der Braunschweiger Tanz-Sport-Club e. V. beantragt für die Ausrichtung der Deutschen Meisterschaften Formationen Standard und Latein am 10. November 2018 in der Volkswagen Halle in Braunschweig einen städtischen Zuschuss in Höhe von 48.150,00 € mit voraussichtlichen zuwendungsfähigen Gesamtausgaben in Höhe von 212.650,00 €. Die erwarteten Gesamteinnahmen werden mit 164.500,00 € angegeben.

 

Im November 2017 ist es dem Verein gelungen, die Weltmeisterschaften Formationen Standard erfolgreich auszurichten. Das Finale der Weltmeisterschaften wurde durch das NDR Fernsehen übertragen und erzielte eine Einschaltquote von über 8 %.

 

Um die Ausrichtung einer weiteren Sportveranstaltung dieses Formates in Braunschweig zu ermöglichen und das Image der Stadt Braunschweig als Sportstadt weiter zu festigen, schlägt die Verwaltung vor, eine städtische Zuwendung antragsgemäß in Höhe von bis zu 48.150,00 € in Form einer Fehlbedarfsfinanzierung zu gewähren.

 

Haushaltsmittel in ausreichender Höhe stehen im städtischen Haushalts 2018 des Fachbereichs Stadtgrün und Sport zur Gewährung der beantragten Zuwendung zur Verfügung.
 

 

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