Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08412
Grunddaten
- Betreff:
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Auflösung des Pachtvertrages mit dem Kleingartenverein Moorland-West e.V.
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Beteiligt:
- 01 Fachbereich Zentrale Steuerung; 0100 Steuerungsdienst; DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Grünflächenausschuss
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Vorberatung
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14.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
„Der Kündigung des Pachtvertrages zwischen der Stadt Braunschweig und dem Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. bzgl. des Grundstücks Gemarkung Wilhelmitor, Flur 8, Flurstücke 43/4, 44/4 und 52/2 mit dem Recht der Unterverpachtung an den KGV Moorland-West e.V. und einer weiteren Unterverpachtung an Kleingärtner vom 3. März 2003 in der Form des Änderungsvertrages vom 6. November 2014 wird zugestimmt.“
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Beschlusskompetenz des Verwaltungsausschusses ergibt sich aus § 76 Abs. 2 S. 1, § 58 Abs. 1 NKomVG und der Richtlinie des Rates gem. § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“.
Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Kündigung des Pachtvertrages um eine Einzelfallentscheidung, die nicht mit gewisser Regelmäßigkeit wiederkehrend ist und somit nach der Richtlinie des Rates gemäß § 58 Abs. 1 NKomVG zur Auslegung des Begriffes „Geschäfte der laufenden Verwaltung“, um kein Geschäft der laufenden Verwaltung, für das der Oberbürgermeister zuständig wäre. Eine Zuständigkeit des Rates nach § 58 Abs. 1 NKomVG ist nicht gegeben. Daher besteht eine Beschlusszuständigkeit des Verwaltungsausschusses. Diese wurde auch nicht auf einen Ausschuss nach § 6 der Hauptsatzung übertragen. Daher bleibt es bei der Zuständigkeit des Verwaltungsausschusses.
Bei einer im April 2017 vorgenommenen Begehung der Kleingartenanlage Moorland-West e.V. (10 Vereinsmitglieder, 9 Gartenparzellen, Planauszug s. Anlage) wurde festgestellt, dass der Nießbrauch dieser Anlage in keiner Weise mehr einer kleingärtnerischen Nutzung gemäß Bundeskleingartengesetz (BKleinG) entspricht. Darüber hinaus wurde einem der Pächter seitens der Stadt Braunschweig in der Vergangenheit Wohnrecht auf Lebenszeit zugestanden, welches auch dessen Nachkommen in gerader Linie umfasst.
Daraufhin fand im Mai 2018 ein Gespräch mit dem Vorstandsvorsitzenden und anderen Vertretern des KGV Moorland-West e.V., Vertretern des Landesverbands Braunschweig der Gartenfreunde e.V. und der Verwaltung statt. Dabei ist die im April 2017 vorgefundene, dem BKleinG in vielfältiger Hinsicht widersprechende Situation, durch die Vertreter des Vereins bestätigt worden.
Dem Vorschlag der Verwaltung, eine einvernehmliche Kündigung der jeweiligen Pachtverhältnisse aus Gründen der entfallenen Vertragsgrundlagen (kleingärtnerische Nutzung) vorzunehmen, wurde seitens der Vertreter des KGV Moorland-West e.V. und mit Billigung des Landesverbands Braunschweig der Gartenfreunde e.V. einhellig zugestimmt.
Da die Stadt Braunschweig die Kleingartenanlage mittels „Generalpachtvertrag“ an den Landesverband Braunschweig der Gartenfreunde e.V. verpachtet hat, der diese an den KGV Moorland-West e.V. und dieser widerum an seine einzelnen Pächter unterverpachet, hat die Stadt den Vertrag mit dem Landesverband zu kündigen. In dessen Folge werden die jeweiligen Unterpachtverträge gekündigt.
Seitens des KGV Moorland-West e.V. wird im Anschluss die Auflösung des Vereins bzw. eine Satzungsänderung oder eine Umwandlung in eine bürgerliche Interessengemeinschaft angestrebt, um anschließend mit der Verwaltung Verhandlungen über einen neuen Pachtvertrag oder einen Ankauf der städtischen Grundstücke aufzunehmen.
Die Verwaltung sichert zu, Verhandlungen mit dem KGV Moorland-West e.V. bzw. der Nachfolgerin oder dessen Pächtern zur Fortführung einer vertraglichen Nutzung außerhalb des BKleinG oder zum Zwecke des Flächenverkaufs, aufzunehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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155,1 kB
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