Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05865-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Öffnungszeiten für die Schulhöfe
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Verantwortlich:
- Bender
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 120 Östliches Ringgebiet
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zur Kenntnis
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06.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.11.2017 (17-05865) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu Frage 1:
Im Stadtbezirk 120 – Östliches Ringgebiet liegen die Grundschule Comeniusstraße, die Grundschule Heinrichstraße, die IGS Franzsches Feld, die BBS V und die Technikakademie Braunschweig am Standort Kastanienallee, die Abt. Böcklinstraße der BBS V sowie die Abteilung Hochstraße der Johannes-Selenka-Schule. Derzeit ist keiner der Schulhöfe zur Nutzung durch die Öffentlichkeit freigegeben.
Die Schulhöfe der Berufsbildenden Schulen sind nicht als Spielplätze geeignet, da dort u. a. die notwendigen Spielgeräte fehlen. In der Nähe der IGS Franzsches Feld befindet sich am Eingang des Prinz-Albrecht-Parks einer der besten Spielplätze im Stadtgebiet. Insofern ist eine Öffnung dieses Schulhofes nicht notwendig.
An der Grundschule Comeniusstraße finden derzeit umfangreiche bauliche Maßnahmen statt, so dass derzeit eine Öffnung ebenfalls nicht in Betracht kommt. Die Schule wurde angefragt, ob eine Öffnung aus dortiger Sicht dem Grunde nach in Frage kommt. Die Schule hat sich hierzu noch nicht abschließend geäußert und wird die Fragestellung in den schulischen Gremien prüfen.
Die Grundschule Heinrichstraße hat erhebliche Bedenken geltend gemacht, den Schulhof für die Öffentlichkeit freizugeben. Der dortige Schulhof wird bis 17:00 Uhr durch die Schülerinnen und Schüler in der Nachmittagsbetreuung genutzt. Eine parallele Nutzung durch Dritte würde die Übersichtlichkeit für die Aufsichtspersonen gefährden. Außerdem hat die Schule erhebliche Bedenken im Hinblick auf die unsachgemäße Nutzung des Schulhofs dargestellt.
Zu Frage 2:
Es ist zu befürchten, dass eine Öffnung der Schulhöfe für die Öffentlichkeit Vandalismusschäden bzw. Verunreinigungen zur Folge haben würde. Sofern die Verursacher nicht bekannt sind, entstehen Aufwendungen für die Stadt.
Zu Frage 3:
Unter der Voraussetzung, dass eine Öffnung der Schulhöfe nicht gegen den Willen der Schulen erfolgen soll, empfiehlt die Verwaltung die Schulhöfe nicht für die Öffentlichkeit freizugeben.
