Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-04711-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Geschwindigkeitsreduzierung vor den Ortseingangsschildern Timmerlah
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 222 Timmerlah-Geitelde-Stiddien
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
07.06.2018
|
Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschluss des Stadtbezirksrates vom 13.06.2017:
Der Stadtbezirksrat beantragt die Aufstellung von Tempo-70-Schildern vor beiden Ortseinfahrten in Timmerlah, einmal aus Richtung Groß Gleidingen und einmal aus Richtung Weststadt gesehen (vergleichbar mit der örtlichen Gegebenheit in Geitelde).
Stellungnahme der Verwaltung:
Die Verwaltung hat die Angelegenheit geprüft. Nach den Verwaltungsvorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) zu Zeichen 274 (Zulässige Höchstgeschwindigkeit) dürfen Geschwindigkeitsbeschränkungen zur stufenweisen Anpassung an die innerorts zulässige Geschwindigkeit vor dem Beginn geschlossener Ortschaften nur angeordnet werden, wenn die Ortstafel nicht rechtzeitig, im Regelfall auf eine Entfernung von mindestens 100 m, erkennbar ist. Die Ortstafeln sind sowohl aus Broitzem als auch aus Groß Gleidingen kommend aus mehreren 100 m Entfernung deutlich zu erkennen. Aus diesem Grund ist das Aufstellen von Tempo-70-Schildern vor beiden Ortseinfahrten nicht zulässig.
Zudem wird eine Geschwindigkeitsreduzierung bereits durch die Mittelinseln an den beiden Ortseinfahrten erreicht.
Im Übrigen sind die Ortseinfahrten der Timmerlahstraße nicht vergleichbar mit den örtlichen Gegebenheiten in Geitelde. Dort sind die Ortstafeln aus Richtung Stiddien kommend aufgrund einer Kurve und aus Richtung Rüningen kommend aufgrund von Bewuchs des Geitelder Holzes nicht frühzeitig zu erkennen, so dass das Aufstellen von Tempo-70-Schildern vor beiden Ortseinfahrten in Geitelde zulässig ist.
