Rat und Stadtbezirksräte
Mitteilung - 17-05879-03
Grunddaten
- Betreff:
-
Schutzraumtradition in der Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Mitteilung
- Federführend:
- 37 Fachbereich Feuerwehr
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
|
zur Kenntnis
|
|
|
|
26.06.2018
|
Sachverhalt
- 1 -
Sachverhalt:
Die Nachfragen des Stadtbezirksrats vom 17.04.2018 zum Inhalt der Mitteilung 17-05879-02 werden wie folgt beantwortet:
1. Frage von Herrn Herr Bonneberg
„Welche Konzepte zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Schutzräume verfolgt die Stadt zurzeit im Bereich der Innenstadt? Sofern keine eigenen Konzepte existieren: welche Konzepte sind der Verwaltung bekannt?“
Seit der Entlassung der Schutzräume aus der Zivilschutzbindung (Veränderungs- und Beseitigungsverbot) des Bundes im Jahr 2010 verfolgt die Stadt Braunschweig kein eigenes Konzept zur Bereitstellung öffentlich zugänglicher Schutzräume im Bereich der Innenstadt.
Auch die „Konzeption Zivile Verteidigung“ des Bundesministers des Inneren vom 24.08.2016 sieht kein Konzept zur Bereitstellung von öffentlichen Schutzräumen vor.
2. Frage von Herrn Walz
„Kann der Bunker Kaiserstraße für Evakuierungsmaßnahmen genutzt werden?“
Grundsätzlich nein, da der Schutzraum völlig entkernt und außer Elektrizität keine weitere Infrastruktur mehr vorhanden ist. Der Schutzraum Kaiserstraße ist eine „leere Hülle“.
