Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07516-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Für jede Gebäudenutzung ist nach Vorgabe der Niedersächsischen Bauordnung eine bestimmte Anzahl von Einstellplätzen nachzuweisen. Bei Grundschulen ist das ein Einstellplatz je 30 Schüler. Dies erfordert bei der Schulgröße der Grundschule Klint eine erforderliche Anzahl von neun Einstellplätzen.

 

Auf dem Schulgelände ist ein Parkplatz vorhanden auf dem mindestens 12 Einstellplätze zur Verfügung stehen. Damit ist die Anzahl der nachzuweisenden Einstellplätze abgedeckt.

Weitere Spielräume werden nicht gesehen. Eine Verschiebung zulasten anderer Parkplatzbedarfe im öffentlichen Raum, z. B. durch Reservierung von Einstellplätzen an der Jodutenstraße, wird als nicht sinnvoll erachtet.
 

 

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