Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08303

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Verbreiterung des Gehweges Ecke Alte Knochenhauerstraße/Steinstraße wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Begründung der Beschlussvorlage:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 und 4 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 3 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.

 

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Anpassung des Gehweges an der Ecke Alte Knochenhauerstraße/Steinstraße um einen Beschluss über eine bauliche Maßnahme zur Verkehrsberuhigung einer Straße, die nicht wesentlich über die Stadtbezirksgrenze hinausführt und nicht im Rahmen einer mehrere Straßen erfassenden Gesamtmaßnahme mit überbezirklicher Auswirkung vorgenommen wird, für die der Stadtbezirksrat beschlusszuständig ist.

 

Anlass:

 

Das jüdische Zentrum ist eine besonders schutzwürdige Einrichtung, bei der das Abstellen von Fahrzeugen direkt vor dem Gebäude verhindert werden soll.

 

Planung:

 

Dazu soll der Gehweg verbreitert und mit Pollern versehen werden (s. Anlage). Dadurch wird die Fahrbahn so verengt, dass ein Abstellen von Fahrzeugen  nicht ohne Beeinträchtigung des durchfahrenden Verkehrs möglich ist. Im Planungsbereich wird die im weiteren Straßenverlauf der Alten Knochenhauerstraße vorhandene Breite aufgenommen. Begegnungsverkehr ist hier weiterhin möglich. Die Planung ist dem Fachkommissariat 4 der Polizei (Staatsschutz) und der jüdischen Gemeinde abgestimmt.


 

Finanzierung:

 

Die zur Umsetzung erforderlichen Haushaltsmittel stehen im Projekt 4S.660020 zur Verfügung.


 

 

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Anlagen

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