Rat und Stadtbezirksräte
Antrag (öffentlich) - 18-08479
Grunddaten
- Betreff:
-
Änderungsantrag zu 18-08424: Bedarfsplan Nachbarschaftszentren - Änderungsantrag zu den Anträgen 18-08025 und 18-08284
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Antrag (öffentlich)
- Federführend:
- 0100 Steuerungsdienst
- Verantwortlich:
- AfD-Fraktion im Rat der Stadt / Wirtz, Stefan
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Braunschweig
|
Entscheidung
|
|
|
|
12.06.2018
|
Beschlussvorschlag
Der Beschlussvorschlag wird ergänzt um nachfolgenden (kursiv verfassten) Punkt:
Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Bedarfsplan Nachbarschaftszentren“ zu erarbeiten. Dieser soll eine Prioritätenliste zur Weiterentwicklung vorhandener oder Schaffung neuer Nachbarschaftszentren enthalten und den Ratsgremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die Verwaltung möge vorbereitend einen zusammenfassenden Bericht erstellen, welcher Angaben enthält über:
- die jeweiligen Betriebskosten aller zur Zeit exitierenden Nachbarschaftstreffs, Begegnungsstätten,
Kulturzentren usw., sowie deren Zuschußbedarf
- die dort jeweils eingesetzte Personalstärke und die jeweils anfallenden Personalkosten
- die Akzeptanz dieser bestehenden Einrichtungen, dargestellt durch Besucher- oder Nutzerzahlen pro Jahr
- die kulturelle und soziale Zusammensetzung dieser Besucher im Vergleich zur kulturellen Zusammensetzung der umliegenden Stadtteilbevölkerung
Zusätzlich möge die Verwaltung ein Konzept entwickeln, wie sie den tatsächlichen Vor-Ort-Bedarf für solche Nachbarschaftszentren ermitteln und die Zustimmung der Anwohner erheben will, da die bisher erhaltenen Ergebnisse aus dem Vorlauf des ISEK nicht repräsentativ sind.
Die Aufstellung des Bedarfsplans ist ein mehrstufiger, umfangreicher Prozess. Dieser soll als Beteiligungsprozess gestaltet werden. Die Ratsgremien sind über die Erarbeitung und Umsetzung des Bedarfsplans zu unterrichten. Ein erster Zwischenbericht soll im 1. Quartal 2019 vorgelegt werden. Die Erarbeitung des Bedarfsplans erfolgt, wie im Sachverhalt beschrieben.
Sachverhalt
Sachverhalt:
Die bestehenden Vorlagen beklagen einen gewissen Wildwuchs verschiedenartiger Begegnungsstätten, Bürgertreffs, Stadtteilzentren, Kulturpunkten und ähnlichem.
Vor Planung von Nachbarschaftseinrichtungen mit allumfassendem Anspruch ist daher zu prüfen, welche Formen von entsprechenden Treffpunkten überhaupt akzeptiert sind, wie ihre Entwicklung und Nutzung zu bewerten ist, welcher materielle und personelle Aufwand betrieben werden muß, welche weitergehenden Bedürfnisse bestehen.
Mit der Beauftragung von einheitlichen Universalzentren wird man den verschiedenen Ansprüchen und Umgebungsbedingungen jedenfalls nicht gerecht.
Einseitige Nutzungen, die zu Kristallisationspunkten von Parallelgesellschaften werden, sind zu vermeiden bzw. zurückzuführen.
