Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08391-01
Grunddaten
- Betreff:
-
Nutzung von Kunstrasenplätzen
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- DEZERNAT VII - Finanzen, Stadtgrün und Sportdezernat
- Beteiligt:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport; 0670 Sportreferat
- Verantwortlich:
- Geiger
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Sportausschuss
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zur Kenntnis
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13.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zu der Anfrage der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vom 30.05.2018 (DS 18-08391) wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1.:
Die Verwaltung hat kurzfristig alle Sportvereine, die Kunstrasenplätze (Fußball und Hockey) auf städtischen Anlagen nutzen, schriftlich um Erstellung einer Belegungsübersicht von Kunststoffrasenspielfeldern für die vergangene Wintersaison gebeten. Die angefragten Belegungstabellen liegen den Ausschussmitgliedern zur Kenntnis vor. Lediglich der TSV Schapen sah sich aufgrund der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit zu einer Rückmeldung nicht in der Lage
Zu. 2.:
Die Verwaltung vermag den Bedarf an Trainingszeiten auf Kunstrasenplätzen ohne eine Befragung der Braunschweiger Sportvereine nicht einzuschätzen. In der Kürze der zur Verfügung stehenden Bearbeitungszeit für diese Frage ist es der Verwaltung nicht möglich gewesen, eine entsprechende Umfrage zu konzipieren und durchzuführen. Die Verwaltung wird dies über die Sommerpause nachholen und dem Sportausschuss hierzu in seiner nächsten Sitzung berichten.
Zu 3.:
Die Verwaltung nimmt auf den in städtischer Verwaltung befindlichen Kunststoffrasenspielfeldern eine Belegungsplanung und Nutzungszuweisung vor. Eine Reihe von Kunststoffrasenspielfeldern befindet sich auf verpachteten Sportanlagen. Den jeweiligen Pächtern steht vertraglich die alleinige Verfügungsgewalt über diese Spielfelder zu. Hierauf hat die Verwaltung keinen Einfluss, sodass eine gesamtstädtische Belegungsregelung aktuell nicht realisierbar ist.
Für eine vollumfängliche Verfügungsgewalt über sämtliche Kunststoffrasenspielfelder in Braunschweig mit dem Ziel einer zentralen und bedarfsgerechten Nutzungszuweisung seitens der Verwaltung wäre eine Kündigung der bestehenden Pachtverträge über die zurzeit verpachteten Sportanlagen erforderlich, auf denen sich Kunstrasenspielfelder befinden. Alternativ könnte die Verwaltung mit diesen Vereinen auch in Gespräche über eine einvernehmliche Auflösung des jeweiligen Pachtvertrages eintreten.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5 MB
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