Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Anfrage (öffentlich) - 18-08489

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Referat Brandschutz und wiederkehrende Prüfungen hat eine Nutzungsuntersagung einem Kleingewerbetreibenden angekündigt mit der Begründung, dass der Bebauungsplan AW 14 in der Südstadt "Reines Wohngebiet" sei.

 

- Seit wann ist durch welche Änderung des Bebauungsplanes die Südstadt "Reines   

  Wohngebiet"?

- Inwieweit ist die Verwaltung in diesem Sachverhalt „Nutzungsuntersagung Kleingewerbe“

  flächendeckend vorgegangen oder wurde hier willkürlich eine Festlegung getroffen?

- Beabsichtigt die Verwaltung weitere unabgestimmte Veränderungen in den

  Bebauungsplänen als Grundlage von Verwaltungsakten zu benutzen, wenn ja, dann

  welche?

 

gez.

Jürgen Meeske 
 

 

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