Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-07975
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung der bezirklichen Mittel 2018 im Stadtbezirk 212 - Heidberg-Melverode
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste
- Verantwortlich:
- Ruppert
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 212 Heidberg-Melverode
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Entscheidung
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27.06.2018
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Die in 2018 veranschlagten Haushaltsmittel des Stadtbezirks 212 – Heidberg-Melverode werden wie folgt verwendet:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen 350,00 €
2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen6.500,00 €
Der Verwaltungsvorschlag für die Verwendung ergibt sich aus dem Begründungstext.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Einrichtungsgegenstände bezirkliche Schulen
GS Heidberg 0,00 €
Kein Antrag eingereicht.
GS Melverode 350,00 €
Regale
2. Straßenunterhaltung an bezirklichen Straßen
Halberstadtstraße9.000,00 €
Gehweg Südseite, zwischen den Häusern 1 und 4, Betonplatten
regulieren, ca. 180 m2
nicht beitragspflichtig
Halberstadtstraße4.500,00 €
Gehweg Nordseite, gegenüber Greizweg, Betonplatten
regulieren, ca. 80 m2
nicht beitragspflichtig
Ascherslebenstraße6.500,00 €
Gehweg Nord- und Südseite, gesamte Länge, Betonplatten
regulieren, ca. 110 m2
nicht beitragspflichtig
Stolpstraße5.000,00 €
Gehweg Ostseite, gegenüber Haus-Nr. 3, Betonplatten
regulieren, ca. 80 m2
nicht beitragspflichtig
Magdeburgstraße5.000,00 €
Gehweg Westseite, zwischen den Häusern 7 und 8,
Betonplatten regulieren, ca. 50 m2
Nicht beitragspflichtig
Die Fachverwaltung verbindet mit der vorgenannten Auflistung durch die Nummerierung keine Prioritätensetzung.
Hinweis zum Teilbudget Grünanlagenunterhaltung
Es liegt noch kein Verwaltungsvorschlag vor. Dieser wird mit einer gesonderten Vorlage nachgereicht.
Der Stadtbezirksrat 212 – Heidberg-Melverode hat im laufenden Haushaltsjahr von dem Recht, die Haushaltsmittel als Budget zugewiesen zu bekommen (siehe § 16 Abs. 2 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig) Gebrauch gemacht.
Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt der Genehmigung und des Inkrafttretens des städtischen Haushalts 2018.
