Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 17-05340-02
Grunddaten
- Betreff:
-
Zustand des Parkareals am Herzog-Anton-Ulrich-Museum
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 67 Fachbereich Stadtgrün und Sport
- Verantwortlich:
- Loose
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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26.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage DS 17-05340 der Gruppe Partei/Piraten vom 02.09.2017 wird wie folgt Stellung genommen:
Wie in der Zwischennachricht vom 17.04.2018 (17-05340-01) angekündigt, hat ein abschließendes Gespräch Ende April zwischen dem Staatlichen Baumanagement Braunschweig und dem Fachbereich Stadtgrün und Sport stattgefunden, dessen Ergebnisse sich wie folgt darstellen:
Standdauer des Bauzaunes im Museumpark
Der Bauzaun befindet sich zwar auf städtischem Grund. Die Aufstellung wurde allerdings nicht von der Stadt, sondern von der Museumsleitung veranlasst. Der Zaun dient zurzeit dem Schutz der Fassade des Magazins vor Vandalismusschäden und soll solange stehen bleiben, bis seitens des zuständigen Staatlichen Baumanagements Braunschweig eine andere Lösung gefunden worden ist. Die im Rahmen von mehreren Ortsterminen der Museumsleitung mit dem Fachbereich Stadtgrün und Sport vor zwei Jahren angedachte Pflanzung einer Hecke direkt vor der Magazinfassade konnte bisher nicht realisiert werden, da es bautechnische Mängel an der Fassade gibt in Verbindung mit Regressansprüchen des Landes gegen mehrere bauausführende Unternehmen. Das Land hat Beweissicherungsverfahren durchführen lassen. Gerichtliche Verfahren laufen und die rechtliche Sachlage konnte bisher nicht abschließend geklärt werden.
Entfernung des Bauzaunes
Das Land Niedersachsen plant nach aktuellem Stand die Mängelbeseitigung ohne die beteiligten Firmen durchzuführen. Die bauliche Umsetzung der Sanierungsmaßnahmen wird voraussichtlich im Sommer 2018 beginnen und im Herbst 2019 beendet sein. Der Bauzaun wird nach mündlicher und schriftlicher Mitteilung des Staatlichen Baumanagements für die Sanierungsmaßnahmen benötigt, hierfür angepasst und nach Abschluss der Arbeiten entfernt (voraussichtlich Ende 2019). Der Bitte des Landes, den Bauzaun bis Ende 2019 stehen zu lassen, nicht zu entsprechen, erscheint vor dem geschilderten Hintergrund unbillig bzw. erscheint die Bauzaunlösung nach Auffassung der Verwaltung alternativlos.
Da auch am Fassadensockel Arbeiten durchgeführt werden müssen, kann die weiterhin vom Land nach eigener Aussage angestrebte Pflanzung einer Hecke in Verbindung mit der Entfernung des Bauzaunes frühestens im Herbst 2019 erfolgen.
Der Grünflächenausschuss hat eine gleichlautende Sachstandsmitteilung erhalten.
