Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08445
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung einer baulichen Interimslösung zum Schuljahr 2019/2020 für verschiedene anstehende Baumaßnahmen an Schulen Entscheidung des Verwaltungsausschusses im Umlaufverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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22.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage
Im Rahmen der umfänglichen Sanierungen von Schulanlagen werden regelmäßig Interimslösungen für Auslagerungen benötigt, um die Sanierungen wirtschaftlich durchführen zu können. Außerdem werden im Bereich der weiterführenden Schulen insbesondere die Kapazitäten in den Gymnasien künftig nicht mehr ausreichen, da zum einen steigende Schülerzahlen für diese Schulform erwartet werden und zum anderen die Wiedereinführung des Abiturs nach Jahrgang 13 einen zusätzlichen Schuljahrgang entstehen lassen, der räumlich versorgt werden muss. Die Auswirkungen des Abiturs nach Jahrgang 13 auf den Raumbedarf der Gymnasien werden derzeit in einer Projektgruppe untersucht.
Dies vorangestellt werden daher geplante Bau- und Sanierungsmaßnahme in Schulanlagen an einzelnen Standorten größere Interimslösungen in Form von dezentralen Containerbauten erfordern. Diese Einmalbedarfe sind in der Regel sehr unwirtschaftlich. Daher wird empfohlen, eine zentrale Anlage mit mobilen Raumeinheiten für die Auslagerung von Klassen zu nutzen. Die Anlage mit bis zu 20 Unterrichtsräumen in mobilen Raumeinheiten kann zunächst als Interim für das Gymnasium Neue Oberschule genutzt werden.
2. Raumbedarf bezogen auf den Erstnutzer Gymnasium Neue Oberschule
Um die zusätzlichen Bedarfe durch den Wechsel von G8 zu G9 und steigenden Schülerzahlen an den Gymnasien zu decken, hat der Rat am 7. November 2017 (Ds. 17-05461) beschlossen, in einem ersten Schritt weitere Kapazitäten im Umfang von bis zu fünf Zügen an den Gymnasien Neue Oberschule und Ricarda-Huch-Schule sowie durch zusätzliche mobile Raumeinheiten am Lessinggymnasium zu schaffen. Mit dieser Entscheidung soll zum einen dem stadtweit steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen begegnet werden, zum anderen muss der mit der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) entstehende zusätzliche Raumbedarf an den Gymnasien gedeckt werden. Der erste 13. Schuljahrgang wird im Schuljahr 2020/2021 gebildet.
Das Gymnasium Neue Oberschule ist eine der Schulen, die in ihrer Aufnahmekapazität erweitert werden können. Die Schule soll künftig fünfzügig geführt werden können (bisher 3- bis 4-zügig im Sekundarbereich I). Dafür ist eine bauliche Erweiterung der Schule vorgesehen, die neben dem Raumbedarf für die künftige Fünfzügigkeit und die Wiedereinführung des Abiturs nach Jahrgang 13 auch die Aufgabe der bestehenden Außenstelle Bültenweg berücksichtigt. In der Außenstelle Bültenweg sind die Jahrgänge 5 und 6 des Gymnasiums untergebracht. Die Aufgabe der Außenstelle Bültenweg ist notwendig, da wegen der Neubaugebiete im nördlichen Stadtgebiet die Schüler- und Klassenzahlen der Grundschule Bültenweg künftig steigen. So erreicht die Grundschule voraussichtlich ab dem Schuljahr 2019/2020 erstmalig eine Dreizügigkeit (bisher: zweizügig). Ab dem Schuljahr 2022/2023 wird an der Grundschule in den ersten Jahrgängen eine Vierzügigkeit erreicht, die in den Folgejahren schrittweise „durchwächst“. Ab dem Schuljahr 2019/2020 ist für ein Nebeneinander von Grundschule und Gymnasium am Standort Bültenweg daher kein Platz mehr. Bereits zum Schuljahr 2018/2019 muss am Standort Bültenweg ein zusätzlicher Raumcontainer aufgestellt werden, um das Gymnasium im Jahrgang 5 fünfzügig führen zu können.
Das Raumprogramm für die bauliche Erweiterung des Gymnasiums Neue Oberschule wird derzeit erarbeitet. Weil bis zu einer Fertigstellung des geplanten Erweiterungsbaus mit einem zeitlichen Vorlauf von etwa drei Jahren (ab Raumprogrammbeschluss) zzgl. Vergabeverfahren und Mittelbereitstellung gerechnet werden muss, sind bauliche Interimsmaßnahmen erforderlich.
3. Raumprogramm für das Gymnasium Neue Oberschule
Die notwendige Unterbringung der Jahrgänge 5 und 6 aus dem Bültenweg, die Berücksichtigung der künftigen Fünfzügigkeit des Gymnasiums und die Rückkehr zu G9 ab 2020/2021 führen zu einem jährlich steigenden Raumbedarf des Gymnasiums Neue Oberschule. In der Anlage 1 ist der jährlich steigende Bedarf an Allgemeinen Unterrichtsräumen dargestellt. Für das Schuljahr 2019/2020 fehlen der Schule nach Aufgabe der Außenstelle Bültenweg rechnerisch 11 Allgemeine Unterrichtsräume sowie ein Raum für den Ganztag. Im ersten Jahr der Bereitstellung des Interims sind daher für das Gymnasium als ersten Nutzer 12 Klassenräume erforderlich. In den Folgejahren erhöht sich jährlich der Raumbedarf, wenn die Fünfzügigkeit aufwächst und die Gymnasien wieder einen 13. Schuljahrgang haben. Der mit der aufwachsenden Fünfzügigkeit steigende Fachraumbedarf wird bei der Bereitstellung des Interims nicht berücksichtigt. In den kommenden Schuljahren steigt dieser zwar ebenfalls geringfügig an, es ist aber wirtschaftlich nicht vertretbar, zusätzliche Raumressourcen mit dem Interim herzustellen. Dies ist mit der Schule abgestimmt. Neben den Unterrichtsräumen und dem Raum für den Ganztag benötigt die Schule eine kleine Lehrerstation. So kann die Aufsicht sichergestellt werden und organisatorische Aufgaben (z. B. Bekanntgabe von Unterrichtsvertretungen, Ausgabe von Material etc.) können von dort wahrgenommen werden.
Es wird davon ausgegangen, dass das Interim für drei Schuljahre, bis einschließlich Schuljahr 2021/2022, benötigt wird. Dieser Zeitraum ist erforderlich, um das Gymnasium baulich zu erweitern. Das Raumprogramm für das Interim ist mit der Schule abgestimmt.
4. Ausführung und Folgenutzung
Die Anlage mit bis zu 20 Unterrichtsräumen in mobilen Raumeinheiten soll auf dem Standort Beethovenstraße/Ecke Mendelssohnstraße errichtet werden (vgl. Anlage 2). Damit befindet sich die Anlage in unmittelbarer Nähe zum Gymnasium Neue Oberschule. Es ist geplant, die Anlage später als Interim für die Auslagerung von Klassen bei den anstehenden Sanierungen zu nutzen. Ggf. sind individuelle räumliche Anpassungen erforderlich, um z. B. einen möglichen Fachraumbedarf abzudecken.
Um die angedachte möglichst langfristige Nutzung der mobilen Raumeinheiten (Lebensdauer 30 – 40 Jahre) zu ermöglichen, soll die Anlage käuflich erworben werden. Ihre Ausführung ist in Holztafelbauweise geplant. Die vorgefertigten Bauteile lassen sich in vergleichbarer Bauzeit und zu vergleichbaren Kosten wie Containermodule errichten, können aber individueller gestaltet und länger eingesetzt werden. Je nach Standzeit ist eine Wiederverwendung der Bauteile möglich.
5. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Kauf und Aufbau/Abbau von gestaffelt bis zu 20 Unterrichtsräumen in Holztafelbauweise betragen rund 3,62 Mio. € (inkl. Mobiliarkosten in Höhe von 0,2 Mio. €). Im Haushaltsplanentwurf 2019 wurde für die Interimsmaßnahme ein neues Einzelprojekt mit einem Gesamtvolumen von 3,2 Mio. € berücksichtigt. Damit ergeben sich im Investitionsprogramm 2018 - 2022 folgende Jahresraten:
Gesamtkosten in T€ | Bis 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ |
3.200 |
| 1.000 | 1.000 | 1.200 | 0 |
Um den anstehenden Raumbedarf decken zu können, muss mit der Umsetzung der Interimsmaßnahme bereits in 2018 begonnen werden, so dass die Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel in Höhe von 420 T€ erforderlich wird. Ein entsprechender Antrag wird dem Rat zum nächstmöglichen Zeitpunkt vorgelegt.
Für die Planung und Umsetzung der baulichen Interimsmaßnahmen ist eine Vorlaufzeit von mindestens 1 Jahr erforderlich. Für das Gymnasium Neue Oberschule müssen wegen des erforderlichen Auszugs aus der Abteilung Bültenweg zum Schuljahresbeginn 2019/2020 12 Allgemeine Unterrichtsräume als Interim bereitgestellt werden. Um die Anlage mit mobilen Raumeinheiten termingerecht einer Nutzung durch das Gymnasium zuzuführen, ist eine umgehende Entscheidung der politischen Gremien erforderlich. Wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung soll dieser Beschluss durch den Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren gemäß § 78 Abs. 3 NKomVG gefasst werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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11,4 kB
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2
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(wie Dokument)
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166,1 kB
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