Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08465
Grunddaten
- Betreff:
-
Erweiterung des Lessinggymnasiums für die langfristig erwartete Fünfzügigkeit ab dem Schuljahr 2019/2020; Raumprogramm für eine Anlage mit mobilen Raumeinheiten Entscheidung des Verwaltungsausschusses im Umlaufverfahren
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 40 Fachbereich Schule
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 65 Fachbereich Hochbau und Gebäudemanagement; 20 Fachbereich Finanzen; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Klockgether
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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22.06.2018
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Erledigt
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Verwaltungsausschuss
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Entscheidung
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Beschlussvorschlag
Beschluss:
Dem Raumprogramm für erste bauliche Interimsmaßnahmen für die geplante Erweiterung des Lessinggymnasiums mit 12 Unterrichtsräumen zuzüglich Flächen für Garderobe, WC und Haustechnik wird zugestimmt.
Die Bereitstellung von mobilen Raumeinheiten für das Interim erfolgt zum Schuljahr 2019/2020. Die Ausführung erfolgt in Holztafelbauweise, um eine langfristige Nutzung der Anlage zu ermöglichen.
Sachverhalt
Sachverhalt:
1. Ausgangslage, Raumbedarf
Steigende Schülerzahlen in den nächsten Jahren sorgen dafür, dass sukzessive mehr Gymnasialplätze benötigt werden. Bis 2030 fehlen perspektivisch voraussichtlich ca. 7-10 Züge an den Gymnasien. Mit seiner Entscheidung am 7. November 2017 (Ds. 17-05461) hat der Rat die Erweiterung der städtischen Gymnasialkapazitäten um bis zu fünf Züge an den Gymnasien Neue Oberschule, Ricarda-Huch-Schule und Lessinggymnasium beschlossen. Mit dieser Entscheidung soll zum einen dem stadtweit steigenden Bedarf an Gymnasialplätzen begegnet werden, zum anderen soll der mit der Wiedereinführung des Abiturs nach 13 Schuljahren (G9) entstehende zusätzliche Raumbedarf an den Gymnasien gedeckt werden. Der erste 13. Schuljahrgang wird im Schuljahr 2020/2021 gebildet.
Das Lessinggymnasium soll als einer von drei Gymnasialstandorten künftig langfristig fünfzügig geführt werden können. Der Auswärtigenanteil des Lessinggymnasiums liegt aktuell bei knapp 60 %. Der überwiegende Anteil der Auswärtigen kommt aus dem Südbereich des Landkreises Gifhorn, für den eine Aufnahmeverpflichtung nach der Braunschweiger Schulbezirkssatzung besteht. Es bestehen seitens des Landkreises Gifhorn Überlegungen, für einen kleinen Teil dieser Schülerschaft, den Zugang zum Lessinggymnasium einzuschränken. Darüber finden derzeit Gespräche statt. Nach dem bisherigen Verlauf der Gespräche ist jedoch davon auszugehen, dass der Anteil von Schülerinnen und Schüler aus dem Landkreis Gifhorn auch in den kommenden Jahren annähernd stabil bleibt und der Auswärtigenanteil nur geringfügig sinkt. Nicht mehr nachgefragte Schulplätze könnten am Lessinggymnasium künftig durch Braunschweiger Schülerinnen und Schüler belegt werden, für die dringend mehr Plätze (wegen der erwarteten steigenden Schülerzahlen) benötigt werden.
Mit der Sanierung der Schulanlage und dem Ausbau für den Ganztagsbetrieb in den Jahren 2012 ff. verfügt die Schule bisher über räumliche Kapazitäten für eine Drei- bis Vierzügigkeit (3-4 Klassen/Jahrgang). Die im Raumprogramm für den Ganztagsbetrieb (vgl. Ds. 15299/12) berücksichtigte Drei- bis Vierzügigkeit hat die Schule nie erreicht, da die Anmeldezahlen für Jahrgang 5 immer deutlich höher lagen. Aktuell wird die Schule im Sekundarbereich I vier- bis fünfzügig geführt. Seit drei Jahren hat das Lessinggymnasium bereits je fünf Klassen 5 aufgenommen. Seit einigen Jahren besteht am Lessinggymnasiums damit eine deutliche räumliche Unterversorgung, die mit der Bildung von Wanderklassen im Sekundarbereich I nur leicht abgemildert werden kann. Eine bereits seit der Sanierung auf dem Schulgelände stehende Containeranlage mit vier Unterrichtsräumen hat die räumliche Situation der Schule etwas verbessert, konnte aber den Raumbedarf nicht vollumfänglich decken. Diese Anlage muss ohnehin zum Schuljahresende 2018/2019 abgebaut werden, da sie nicht mehr den geltenden baulichen und brandschutzrechtlichen Standards entspricht und die Baugenehmigung erlischt.
2. Raumprogramm
Die Erweiterung der Raumkapazitäten für eine Fünfzügigkeit am Lessinggymnasium soll mit mobilen Raumeinheiten erfolgen, die eine längerfristige Nutzung ermöglichen. Bei einem möglichen stadtweiten Rückgang der Schülerzahlen an den Gymnasien in ferner Zukunft besteht so die Möglichkeit, mit dem Abbau der Anlage die Schule wieder auf eine Drei- bis Vierzügigkeit zurückzuführen.
In der Anlage mit mobilen Raumeinheiten sollen in einem ersten Bauabschnitt zunächst die im Schuljahr 2019/2020 rechnerisch fehlenden 12 Allgemeinen Unterrichtsräume mit je 62 m² geschaffen werden. Darüber hinaus sind Flächen für Garderobe, WC und Haustechnik zu berücksichtigen.
Für die erforderliche Bereitstellung weiterer Raumressourcen wird es einen zweiten Bauabschnitt geben. An dem Raumprogramm für diesen Bauabschnitt wird derzeit gearbeitet. Für den beschriebenen 2. Bauabschnitt wird eine Gremienentscheidung im Herbst 2018 angestrebt.
Das Raumprogramm für den 1. Bauabschnitt der Anlage mit mobilen Raumeinheiten ist mit der Schule abgestimmt.
3. Ausführung und Folgenutzung
Die Anlage mit zunächst 12 Unterrichtsräumen in mobilen Raumeinheiten soll auf dem Schulgrundstück Heideblick 20 (vgl. Anlage) errichtet werden. Eine Erweiterung der Anlage um weitere Räume ist möglich.
Um die angedachte möglichst langfristige Nutzung der mobilen Raumeinheiten (Lebensdauer 30 – 40 Jahre) zu ermöglichen, soll die Anlage käuflich erworben werden. Ihre Ausführung ist in Holztafelbauweise geplant. Die vorgefertigten Bauteile lassen sich in vergleichbarer Bauzeit und zu vergleichbaren Kosten wie Containermodule errichten, können aber individueller gestaltet und für einen längeren Zeitraum eingesetzt werden. Je nach Standzeit ist eine Wiederverwendung der Bauteile möglich.
4. Kosten und Finanzierung
Die Kosten für den Kauf, Aufbau/Abbau und Möblierung von 12 Unterrichtsräumen in Holztafelbauweise betragen rund 2,23 Mio. €.
Im Investitionsprogramm 2018 – 2022 sind für das Projekt „Lessinggymnasium/ Containerbereitstellung (4S.210090)“ folgende Jahresraten eingeplant:
Gesamtkosten in T€ | bis 2018 in T€ | 2019 in T€ | 2020 in T€ | 2021 in T€ | 2022 in T€ |
3.500 | 1.400 | 100 | 1.000 | 1.000 |
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Damit stehen ausreichend Haushaltsmittel für die Bereitstellung von 12 Unterrichtsräumen zur Verfügung. Die restlichen Gelder sind für die Beschaffung der weiteren 8 Unterrichtsräume bestimmt.
Da für die Planung und Umsetzung der baulichen Interimsmaßnahmen eine Vorlaufzeit von mindestens 1 Jahr erforderlich ist, um den ersten Bedarf von 12 Räumen in mobilen Raumeinheiten bereitzustellen, ist eine umgehende Entscheidung der politischen Gremien erforderlich. Wegen der Eilbedürftigkeit der Entscheidung soll dieser Beschluss durch den Verwaltungsausschuss im Umlaufverfahren gemäß § 78 Abs. 3 NKomVG gefasst werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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100,9 kB
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