Rat und Stadtbezirksräte
Stellungnahme - 18-08490-01
Grunddaten
- Betreff:
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Geplante Wohn- und Wohn-/Geschäftsgebäude-Bauprojekte im Stadtbezirk Innenstadt
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Stellungnahme
- Federführend:
- 60 Fachbereich Bauordnung und Zentrale Vergabestelle
- Beteiligt:
- DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat; 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0630 Referat Bauordnung; 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Verantwortlich:
- Kühl
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 131 Innenstadt
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zur Kenntnis
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26.06.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Anfrage der Gruppe PARTEI/PIRATEN im Stadtbezirk 131 vom 13.06.2018 (18-08490) wird wie folgt Stellung genommen:
Die mit den Fragen 1 und 2 gewünschten statistischen Angaben werden im Fachbereich 60 Bauordnung und Brandschutz nicht erfasst und ließen sich auch nur unter unverhältnismäßigem Arbeitsaufwand ermitteln. So ist der vorgesehene Baubeginn im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens unerheblich und wird von den Bauherren weder abgefragt noch angegeben. Die Bauanträge werden bei der Erfassung nicht dem jeweiligen Stadtbezirk zugeordnet, so dass diese Information nur nachträglich „von Hand“ ermittelt werden könnte. Auch wird bei eingehenden Bauanträgen die bisherige Nutzung der Grundstücks- bzw. Gebäudefläche nicht statistisch erfasst, so dass zur Frage 2 keine Aussage getroffen werden kann, in welchem Umfang Wohnraum durch Nutzungsänderungen voraussichtlich geschaffen wird.
Zur Frage 3 ist hervorzuheben, dass im Rahmen von Baugenehmigungsverfahren keine Möglichkeit besteht, eine Quote für sozialen Wohnungsbau zu fordern. Diese Option existiert nur – und wird in den letzten Jahren auch regelmäßig genutzt – im Rahmen städtebaulicher Verträge mit Investoren. Im Stadtbezirk Innenstadt bestehen solche Verpflichtungen, die noch umzusetzen wären, derzeit nicht.
