Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 17-05611-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Zu dem in der Stadtbezirksratssitzung vom 12.12.2017 beschlossenen Antrag (17–05611) teilt die Verwaltung Folgendes mit:

 

Das Unterschutzstellungsverfahren unterliegt einem gesetzlich vorgeschriebenen Ablauf (vgl. § 14 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz).

 

Diesem Verfahren wird seitens der Verwaltung gefolgt. Über die gesetzlichen Erfordernisse hinaus hat die Verwaltung erhebliche Anstrengungen unternommen, um Akteure, die durch die geplante Naturschutzgebietsverordnung potentiell berührt werden könnten, mit einzubeziehen und zu informieren:

 

Die Verwaltung hat mit Pressemitteilung vom 07.03.2018 zu einer öffentlichen Informations­veranstaltung am 15.03.2018 um 19:00 Uhr in das Bürgerhaus Mascherode eingeladen. Der Stadtbezirksrat 213 wurde über die Informationsveranstaltung bereits in seiner Sitzung am 20.02.2018 per Mitteilung (18-07535) informiert.

 

Im Rahmen der Informationsveranstaltung haben Vertreter der Verwaltung sowie der forstwirtschaftliche Fachgutachter Prof. Dr. Kaiser die geplante Naturschutz­gebietsverordnung erläutert und im Anschluss für Fragen zur Verfügung gestanden.

 

Weiterhin können wichtige Unterlagen wie Verordnungstext und Karten (im Entwurf) sowie der von Prof. Dr. Kaiser erarbeitete Erhaltungs- und Entwicklungsplan (Managementplan) auf der Internetseite der Stadt Braunschweig unter folgendem Link eingesehen werden:

 

http://www.braunschweig.de/leben/umwelt_naturschutz/natur/natur_landschaft_schutz/natura_2000.html


 

Darüber hinaus gab es mit den Forstgenossenschaften Mascherode und Rautheim als Eigentümer mehrere Abstimmungsgespräche, u. a. am 17.05.2016, am 05.09. sowie am 18.10.2016, während der Erstellung der Verordnungsentwürfe und letztmalig am 20.04.2018. Insbesondere in dem letzten Gespräch konnten einige noch bestehende Konfliktpunkte einvernehmlich ausgeräumt werden.

 

Ferner ist die Verwaltung auch auf ihr bekannte Nutzerinstitutionen für dieses Waldgebiet zugegangen, um möglichst konkrete Nutzungsinformationen zu erlangen, damit auch diese bei den weiteren Planungen berücksichtigt werden konnten. Zu nennen sind hier das Waldforum Riddagshausen, die städtische Kindertagesstätte Südstadt, der TV Mascherode und die Grundschule Mascheroder Holz.

 

Es ist nunmehr beabsichtigt, die Verordnung unmittelbar nach der Sommerpause in die politischen Gremien (StBezR, PlUA, VA, Rat) zu geben. Dazu wird die Verwaltung eine Tabelle der Einwendungen nebst den erfolgten Beurteilungen durch die untere Natur­schutzbehörde einreichen. Die abschließende Beschlussfassung obliegt sodann dem Rat.


 

 

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