Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08594

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Stellungnahme vom 16. Juli 2018 wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


Beschlusskompetenz

Die Zuständigkeit des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig § 6 Abs. 4 b. Danach ist die Zustimmung zu  Planfeststellungsver­fahren auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen.

 

Inhalt und Verfahren

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat von Mai bis Juni 2018 die Planfeststellungsunterlagen zum Weiterbau der A 39 im 2. Bauabschnitt von Lüneburg bis Bad Bevensen öffentlich ausgelegt und die Stadt Braunschweig aufgefordert, bis zum

2. August 2018 hierzu Stellung zu nehmen. Zur Wahrung der Frist wurde vorbe­haltlich der Entscheidung durch den Planungs- und Umweltausschuss eine vorläufige Stel­lungnahme (Anlage 1) abgegeben.

 

Die Stadt Brauschweig hatte bereits im Jahr 2014 und 2017 zum 7. Bauabschnitt Stellung ge­nommen. Die grundsätzlichen dortigen Ausführungen sind dieselben, die heute geltend gemacht werden.

 

Die der Vorlage angefügte Stellungnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen:

 

Der Weiterbau der A 39 wird grundsätzlich begrüßt. Braunschweig und die ganze Region werden direkter und schneller mit der Metropolregion Hamburg und Nordeuropa verbunden.

 

Mittelbare Betroffenheit

Die Stadt Braunschweig ist durch den Bau des 2. Bauabschnittes der A 39  von Lüneburg bis Bad Bevensen nicht unmittelbar betroffen. Die Auswirkungen des erhöhten Fahrzeugauf­kommens, die Lärmim­missionen und die Verkehrsbelastung im nachgeordneten Netz sind jedoch auch im Stadt­gebiet Braun­schweig zu berücksichtigen.


Keine aktuellen Verkehrszahlen

Die Stadt Braunschweig bemängelt, dass die in der Planfeststellung verwendeten Verkehrs­zahlen nicht mehr aktuell sind und damit zu niedrig liegen. Sie entsprechen zum Teil nicht einmal mehr den derzeitigen tatsächlichen Belastungen.

 

Unzureichender Betrachtungsraum

Es fand keine Berechnung der Leistungsfähigkeit des nachgeordneten Braunschweiger Ver­kehrsnetzes statt.

 

Keine Konsequenzen aus der immissionschutztechnischen Betrachtung für Braunschweiger Ortsteile und die festgelegten ruhigen Gebiete

Da die Verkehrszahlen aus Sicht der Stadt Braunschweig nicht aktuell sind, werden die Im­missionsbelastungen höher ausfallen, als in den Planfeststellungsunterlagen angenommen.

 

Im Stadtbereich Braunschweig werden in den Ortsteilen Lindenberg, Rautheim, Melverode und Rüningen die Immissionsgrenzwerte der 16. BimschV, zum Teil auch die anerkannte Schwelle in den gesundheitsgefährlichen Bereich, überschritten. Ob bzw. in welchem Um­fang die betroffenen Anwohner durch geeignete aktive und/oder passive Schallschutzmaß­nahmen geschützt werden können, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Ebenso fehlt die Ausei­nandersetzung mit den ruhigen Gebieten.

 

Handlungsbedarf

Dementsprechend wird das Land in der Stellungnahme aufgefordert, seine Verkehrsuntersu­chung zu ergänzen, den Immis­sionsschutz im Stadtgebiet Braunschweig, auch unter Be­rücksichtigung der aktuellen Recht­sprechung und der kommunalen Lärmaktionsplanung stärker zu behandeln und gegebenen­falls zu ergänzen.

 

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Anlagen

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Erläuterungen und Hinweise