Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08594
Grunddaten
- Betreff:
-
Planfeststellungsverfahren A 39, 2. BA, Anhörungsverfahren - Stellungnahme der Stadt Braunschweig
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 61 Fachbereich Stadtplanung und Umweltschutz
- Beteiligt:
- 0100 Steuerungsdienst; 0130 Referat Kommunikation; DEZERNAT III - Bau- und Umweltschutzdezernat; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Planungs- und Umweltausschuss
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Entscheidung
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21.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Beschlusskompetenz
Die Zuständigkeit des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig § 6 Abs. 4 b. Danach ist die Zustimmung zu Planfeststellungsverfahren auf den Planungs- und Umweltausschuss übertragen.
Inhalt und Verfahren
Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr hat von Mai bis Juni 2018 die Planfeststellungsunterlagen zum Weiterbau der A 39 im 2. Bauabschnitt von Lüneburg bis Bad Bevensen öffentlich ausgelegt und die Stadt Braunschweig aufgefordert, bis zum
2. August 2018 hierzu Stellung zu nehmen. Zur Wahrung der Frist wurde vorbehaltlich der Entscheidung durch den Planungs- und Umweltausschuss eine vorläufige Stellungnahme (Anlage 1) abgegeben.
Die Stadt Brauschweig hatte bereits im Jahr 2014 und 2017 zum 7. Bauabschnitt Stellung genommen. Die grundsätzlichen dortigen Ausführungen sind dieselben, die heute geltend gemacht werden.
Die der Vorlage angefügte Stellungnahme lässt sich wie folgt zusammenfassen:
Der Weiterbau der A 39 wird grundsätzlich begrüßt. Braunschweig und die ganze Region werden direkter und schneller mit der Metropolregion Hamburg und Nordeuropa verbunden.
Mittelbare Betroffenheit
Die Stadt Braunschweig ist durch den Bau des 2. Bauabschnittes der A 39 von Lüneburg bis Bad Bevensen nicht unmittelbar betroffen. Die Auswirkungen des erhöhten Fahrzeugaufkommens, die Lärmimmissionen und die Verkehrsbelastung im nachgeordneten Netz sind jedoch auch im Stadtgebiet Braunschweig zu berücksichtigen.
Keine aktuellen Verkehrszahlen
Die Stadt Braunschweig bemängelt, dass die in der Planfeststellung verwendeten Verkehrszahlen nicht mehr aktuell sind und damit zu niedrig liegen. Sie entsprechen zum Teil nicht einmal mehr den derzeitigen tatsächlichen Belastungen.
Unzureichender Betrachtungsraum
Es fand keine Berechnung der Leistungsfähigkeit des nachgeordneten Braunschweiger Verkehrsnetzes statt.
Keine Konsequenzen aus der immissionschutztechnischen Betrachtung für Braunschweiger Ortsteile und die festgelegten ruhigen Gebiete
Da die Verkehrszahlen aus Sicht der Stadt Braunschweig nicht aktuell sind, werden die Immissionsbelastungen höher ausfallen, als in den Planfeststellungsunterlagen angenommen.
Im Stadtbereich Braunschweig werden in den Ortsteilen Lindenberg, Rautheim, Melverode und Rüningen die Immissionsgrenzwerte der 16. BimschV, zum Teil auch die anerkannte Schwelle in den gesundheitsgefährlichen Bereich, überschritten. Ob bzw. in welchem Umfang die betroffenen Anwohner durch geeignete aktive und/oder passive Schallschutzmaßnahmen geschützt werden können, ist aus den Unterlagen nicht ersichtlich. Ebenso fehlt die Auseinandersetzung mit den ruhigen Gebieten.
Handlungsbedarf
Dementsprechend wird das Land in der Stellungnahme aufgefordert, seine Verkehrsuntersuchung zu ergänzen, den Immissionsschutz im Stadtgebiet Braunschweig, auch unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung und der kommunalen Lärmaktionsplanung stärker zu behandeln und gegebenenfalls zu ergänzen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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311,3 kB
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