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ALLRIS - Vorlage

Mitteilung - 18-08549

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Sachverhalt

Anlass:

Die Braunschweiger Baugenossenschaft (BBG) hat in der Jahnstraße 8 A über viele Jahre Wohnungen kostenfrei an Künstlerinnen und Künstler als Ateliers zur Verfügung gestellt. Das Gebäude war in einem schlechten baulichen Zustand und stark sanierungsbedürftig. Um eine Verdrängung der Künstlerinnen und Künstler im Erdgeschoss nach der Sanierung zu verhindern, ist ein Modernisierungsvertrag abgeschlossen worden.

 

Sachverhalt:

Ziel des Vertrages ist es für zehn Jahre sehr günstige Mieten abzusichern. Daneben sollen die Künstler für zunächst zwei Jahre von den Mietzahlungen an die BBG freigestellt werden. Dies kann durch die Bewilligung von Zuschüssen an die BBG gewährleistet werden. Die Finanzierung erfolgt aus Städtebaufördermitteln, da in der Kostenerstattungsberechnung unrentierliche Kosten in Höhe von 54.000 € ermittelt wurden.

 

Folgende Randbedingungen sind in den Modernisierungsvertrag eingeflossen:

 

  1. Die BBG hat sich bereit erklärt, das für die gemeinbedarfsorientierte Nutzung vorgesehene Erdgeschoss Jahnstraße 8 A mit einer Größe von 143 m² zu modernisieren.

 

  1. Über die Laufzeit von zehn Jahren wird die Miete auf 1,00 €/m² begrenzt.

 

  1. Es ergibt sich ein Förderbetrag von 54.000 €.

 

  1. Gemäß Vereinbarung erklärt sich die BBG zusätzlich bereit, in den ersten zwei Jahren auf die Miete von 1 €/m² zu verzichten.

 

  1. Die Nebenkosten sind von den Mieterinnen und Mietern zu tragen.

 

  1. Die hierfür erforderlichen Mietverträge schließen die Nutzerinnen und Nutzer direkt mit der BBG.

 

Finanzierung:

Die Stadt Braunschweig hat sich durch den Abschluss des Modernisierungsvertrages verpflichtet, einen Investitionszuschuss in Höhe von 54.000 € zu leisten. Der Zuschuss wird in einer Summe gezahlt.

 

Die Kosten werden aus dem Projekt „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet (4S.610009) für das Jahr 2018 finanziert.

 

 

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