Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-08081

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


„Der Planung und dem Ausbau der Blumenstraße wird zugestimmt.“
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:


1. Beschlusskompetenz

 

Die Beschlusskompetenz des Planungs- und Umweltausschusses ergibt sich aus

§ 76 Abs. 3 Satz 1 NKomVG in Verbindung mit § 6 Nr. 4 lit. e der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Die Blumenstraße liegt im förmlich festgelegten Sanierungsgebiet „Westliches Ringgebiet – Programmteil Soziale Stadt“, über deren Planung daher der Planungs- und Umweltausschuss beschlusszuständig ist.

 

2. Anlass

 

Die Blumenstraße befindet sich durchgängig – von der Einmündung Cyriaksring bis zu den Freiflächen des Jugendplatzes Westbahnhof – in einem baulich sehr schlechten Zustand. Die Fahrbahn ist vielerorts abgängig und die Rinnen und Abläufe können aufgrund der Unebenheit das anstehende Oberflächenwasser nicht mehr gezielt den Entwässerungseinrichtungen zuführen. Der Aufbau der Straßen entspricht nicht den technischen Anforderungen, die heute an Anliegerstraßen gestellt werden. Es gibt keine Anlagen für Fußgänger.

 

Unter diesen Voraussetzungen hat sich die Verwaltung entschlossen, die Blumenstraße mit dem Ziel einer grundhaften Erneuerung zu überplanen.

 

3. Planung

 

3.1 Gestaltung

 

Die Blumenstraße soll vom Cyriaksring bis zur Einmündung in den Belfort als Verkehrsberuhigter Bereich ausgebaut werden. Die Verkehrsberuhigung soll vor allem im östlichen, geraden und recht schmalen Abschnitt der Blumenstraße durch in den Fahrbereich einragende Stellplätze erreicht werden.

Im Bereich zwischen den Einmündungen Müncheweiden und Belfort vergrößert sich der Querschnitt der Blumenstraße deutlich. Hier werden Elemente zur Verbesserung der Aufenthaltsqualität wie z. B. Sitzgelegenheiten errichtet.


 

Dem westlichen Teil der Blumenstraße (Belfort bis Jugendplatz) kommt durch die direkte Nachbarschaft zum Ringgleis eine große Bedeutung für die Öffentlichkeit zu. Daher werden diese Flächen – gemäß den Bestimmungen des Bebauungsplanes WI 65 – als Geh- und Radwegverbindung vornehmlich dem nichtmotorisierten Verkehr zur Verfügung stehen. Darüber hinaus erfüllt dieser Straßenabschnitt die Funktion der Erschließung für die dortigen Anlieger (Zufahrten zur Blumenstraße 11, dem Garten ohne Grenzen sowie den beiden Gartenkolonien Westbahnhof und Wiesengrund). Zufahrts- und Park- sowie Be- und Entlademöglichkeiten sind für diesen begrenzten Personenkreis vorgesehen. 

 

Der Parkdruck in der Blumenstraße ist hoch. Insgesamt werden daher 44 (im östlichen Bereich) Stellplätze vorgesehen. Im westlichen Teil der Blumenstraße gibt es für die o. g. Anlieger weitere Parkmöglichkeiten.

 

Als Oberflächenmaterial der Aufenthalts- und Fahrflächen ist Betonpflaster in grau und für die Parkflächen Betonpflaster in anthrazit vorgesehen. Diese Art der Pflasterung ist auch in der aus der Blumenstraße abzweigenden Stichstraße Müncheweiden zur Anwendung gekommen und ist auch für den Belfort vorgesehen. Die Einmündung aus dem Cyriaksring wird so gestaltet, dass den Nutzern die veränderte Straßenkategorie des Verkehrsberuhigten Bereiches verdeutlicht wird. Die durchgehenden Geh- und Radwege des Cyriaksrings werden zur besseren Erkennbarkeit farblich abgesetzt.

 

Im westlichen Teil der Blumenstraße wird mittig der Straßenparzelle ein 3,50 m breiter Weg in grauem Betonstein gepflastert. Die Seitenbereiche werden mit Schotter befestigt. So wird einerseits die nötige Tragfähigkeit für parkende Fahrzeuge erreicht und andererseits ein zum langsamen Fahren animierender Querschnitt erzielt. Mit der Zeit wird sich dieser Bereich eingrünen.

 

Vor den Garagen im Einmündungsbereich Belfort entfällt ein Baumstandort. Demgegenüber werden entlang der Blumenstraße 15 Bäume neu gepflanzt. Vorhandene Bäume wie beispielsweise die Eiche vor der Blumenstraße 36 erhalten im Zuge der Sanierung größere Baumscheiben.

 

3.2 Konzeption

 

Um die Verkehrsbelastungen im „Verkehrsberuhigten Bereich Blumenstraße“ in einem für die Anwohner sicheren und aufenthaltsfördernden Maß zu halten, sieht die konzeptionelle Planung eine Verlegung der bestehenden Zufahrt zur Agentur für Arbeit von der Blumenstraße in den Cyriaksring vor. Über die Blumenstraße bleibt eine fußläufige Verbindung zur Agentur für Arbeit bestehen. Für die neue Zufahrt über den Cyriaksring müssen drei Bäume gefällt (es werden im Zuge des Neubaus der Blumenstraße 16 neue Bäume gepflanzt) und zwei Lampenmasten versetzt werden. Die Verlegung der Zufahrt muss vor dem eigentlichen Baubeginn an der Blumenstraße abgeschlossen sein. Die Agentur für Arbeit hat ihre Bereitschaft zur Verlegung der Stadtverwaltung bereits mitgeteilt.

 

Die Maßnahme Blumenstraße ist mit dem noch ausstehenden Endausbau der Straße Belfort zu koordinieren. Im Zuge des Ausbaus der Blumenstraße werden auch verschiedene Leitungen angepasst bzw. erneuert.

 

3.3 Grunderwerb

 

Für den Ausbau der Blumenstraße ist Grunderwerb in drei Bereichen vorgesehen. Die Bereiche beziehen sich zum ersten auf eine 120 m² große Fläche vor der noch bestehenden Zufahrt zur Agentur für Arbeit, zum zweiten auf eine 200 m² große Fläche vor der Blumenstraße 36 und zum dritten auf eine 178 m² große Fläche vor der Gartenkolonie Westbahnhof.


4. Öffentlichkeitsveranstaltungen

 

Die Verwaltung hat – unterstützt durch das Büro „plan & rat“ – eine intensive Bürgerbeteiligung mit einem Stadtspaziergang (am 25.04.2017) und einer Planwerkstatt (am 11.05.2017) speziell für die betroffenen Anlieger im Umkreis der Blumenstraße durchgeführt. Hierbei hat sich die Mehrheit der Anlieger unter mehreren vorgestellten, denkbaren Alternativen für die Variante mit dem hier dargestellten Verkehrsberuhigten Bereich entschieden. Als Missstände in der Blumenstraße wurde beispielsweise das „wilde Parken und fehlende Sichtbeziehungen aufgeführt. Die Anwohner wünschen sich „Hindernisse“ zur Geschwindigkeitsreduzierung, mehr Grün und markierte Stellplätze. Zudem sei die Sicht auf bevorrechtigte Fahrzeuge beim Einmünden in den Cyriaksring unbefriedigend. Die Verwaltung hat daraufhin die Planung weiter vorangetrieben und viele Anregungen der Bürgerinnen und Bürger in die Planung integriert.

 

Am 27.11.2017 hat die Stadtverwaltung in einer öffentlichen Veranstaltung die detaillierte Planung vorgestellt. Viele Anwohner zeigten sich mit der Planung zufrieden. Besonders das Thema der Verlegung der Zufahrt zur Agentur für Arbeit und die Nutzung der entstehenden Parkflächen wurden kontrovers diskutiert. Einige direkte Anwohner sprachen sich gegen eine aufenthaltsfreundliche Gestaltung vor der Blumenstraße 36 aus, da sie potenzielle Lärmbelästigung in den Abend- und Nachtstunden befürchten. Die Sichtbeziehung im Einmündungsbereich Cyriaksring wird verbessert.

 

Vereinzelt wurde auch der Wunsch geäußert, den Straßenseitengraben vor dem Kleingärtnerverein Wiesengrund zu entfernen, um mehr Parkplätze errichten zu können. Dieser Vorschlag wurde nicht umgesetzt, da die Versickerung von Regenwasser vor Ort die vorrangige Art der Entwässerung darstellt, der Graben gegenüber von Stellplätzen einen ökologischen Mehrwert bietet.

 

Diese Vorlage wird im Sanierungsbeirat „Soziale Stadt – Westliches Ringgebiet“ behandelt.

 

5. Finanzierung und Umsetzung

 

Die Kosten für die Sanierung der Blumenstraße mitsamt der Verlegung der Zufahrt zur Agentur für Arbeit werden auf ca. 950.000 € geschätzt. 

 

Das Plangebiet der Blumenstraße ist Bestandteil des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes „Westliches Ringgebiet – Soziale Stadt“, in dem mit Hilfe von Städtebaufördermitteln städtebauliche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden. Im Sanierungsgebiet werden keine Straßenausbaubeiträge, sondern Ausgleichsbeiträge erhoben.

 

Haushaltsmittel in Höhe von 900.000 € stehen auf dem Projekt „Westliches Ringgebiet

- Soziale Stadt (4S.610009)“ zur Verfügung. Weitere 50.000 € werden im Rahmen der Haushaltslesung zum Haushaltsplan 2019/IP 2018 – 2023 für das Jahr 2019 budgetneutral vom Teilhaushalt 66 in das Projekt 4S.610009 umgeschichtet. Die Finanzmittel verteilen sich dann wie folgt:

 

 

Mittel Gesamt

Städtischer Anteil

Anteil Land/Bund

2018

100.000 €

33.333

66.667

2019

600.000 €

233.334

366.666 €

2020

250.000 €

83.333 €

166.667 €

Gesamt

950.000 €

350.000 €

600.000 €

 

Die Umsetzung ist für 2019/2020 in Abhängigkeit von dem endgültigen Ausbau der Straße Belfort vorgesehen.

 

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Anlagen

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