Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Beschlussvorlage - 18-07671

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Beschluss:


Der Aufhebung des vorhandenen Radweges an der Ostseite der Julius-Konegen-Straße wird zugestimmt.
 

 

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Begründung der Beschlussvorlage:

 

Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 S. 3 und 4 NKomVG in Verbindung mit § 16 Abs. 1 Nr. 6 und 7 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig.

Im Sinne dieser Zuständigkeitsnormen handelt es sich bei der Entscheidung über die Unterhaltung/Instandsetzung des Radweges an der Ostseite der Julius-Konegen-Straße um einen Beschluss über eine Verkehrsfläche, deren Bedeutung nicht über den Stadtbezirk hinausgeht sowie eine Verkehrsplanung im Stadtbezirk, die unmittelbar mit bezirklichen Verkehrsplanungen zusammenhängt.
 

Anlass:

 

Die Asphaltbefestigung des Radweges an der Ostseite der Julius-Konegen-Straße weist vermehrt Beschädigungen auf, die mit den gängigen Unterhaltungsmaßnahmen für den Radverkehr nicht mehr dauerhaft behoben werden können.

 

Planung:

 

Die Betrachtung des Radweges ergibt folgendes Bild:

Die derzeitige Breite ist nach aktuellem Standard nicht ausreichend, ein Sicherheitsabstand zu den am Fahrbahnrand parkenden Fahrzeugen ist nicht vorhanden.

Dieser Abschnitt ist als Radweg nicht beschildert, es besteht keine Benutzungspflicht. Zu beobachten ist, dass viele Radfahrende die Fahrbahn benutzen. 

Auf der Gegenseite Richtung Innenstadt wird der Radverkehr auf der Fahrbahn geführt, ebenso in den angrenzenden Straßen Ernst-Amme-Str. und Friedlandweg.

 

Die Verwaltung beabsichtigt aus den genannten Gründen, den Radweg aufzugeben. Die Markierungen auf der Fahrbahn in Höhe Auf dem Anger würden entfernt werden.

Die Durchfahrt an Beginn und Ende des aufzugebenden Radweges wird mit Absperrschranken verhindert und eine Beschilderung „Gehweg“ kennzeichnet die zukünftige Nutzung.

Die Flächenbefestigung soll für Ein- und Aussteigende des Parkverkehrs erhalten bleiben und als Verbindung zum plattierten Gehweg dienen.

 

Finanzierung:

 

Die Kosten für Demarkierung und Beschilderung sind durch den Rahmenvertrag mit der BELLIS GmbH gedeckt.
 

 

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