Rat und Stadtbezirksräte
Beschlussvorlage - 18-08060
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Ausbau der Büchnerstraße
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 66 Fachbereich Tiefbau und Verkehr
- Beteiligt:
- 10 Fachbereich Zentrale Dienste; 0600 Baureferat
- Verantwortlich:
- Leuer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Stadtbezirksrat im Stadtbezirk 310 Westliches Ringgebiet
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Entscheidung
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14.08.2018
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Begründung der Beschlussvorlage
Die Beschlusskompetenz des Stadtbezirksrates ergibt sich aus § 93 Abs. 1 Satz 3 NKomVG i. V. m. § 16 Abs. 1 Nr. 6 der Hauptsatzung der Stadt Braunschweig. Im Sinne dieser Zuständigkeitsnorm handelt es sich bei der Entscheidung über die Planung und den Ausbau der Büchnerstraße um eine Angelegenheit, die auf den Stadtbezirksrat per Hauptsatzung übertragen wurde, da die Bedeutung der Büchnerstraße nicht über den Stadtbezirk hinausgeht.
Anlass
Die Büchnerstraße liegt im Stadtbezirk 310. Der Anschluss der Büchnerstraße an den Westbahnhof und der Wendehammer zur Trennung von der Hugo-Luther-Straße sind bereits 2011 und 2013 im Rahmen des städtebaulichen Sanierungsprogrammes „Soziale Stadt“ umgesetzt worden. Diese Baumaßnahmen dienten der Trennung des Gewerbegebietes Büchnerstraße vom Wohngebiet Hugo-Luther-Straße. Im September 2017 ist die Büchnerstraße aus dem Sanierungsgebiet entlassen worden, so dass für die vorliegende Planung Straßenausbaubeiträge erhoben werden. Bei der Planung handelt es sich um den Lückenschluss zwischen den bereits ausgebauten Straßenabschnitten. Die Kanäle und die Gasleitung sind bereits im Zuge der früheren Baumaßnahmen erneuert worden.
Es ist vorgesehen, Fahrbahn und Gehwege der Büchnerstraße inklusive der Beleuchtung zu erneuern. Fahrbahn und Gehwege sind erheblich beschädigt und nicht länger wirtschaftlich zu unterhalten.
Die Wasserleitung ist erneuerungsbedürftig und soll im Zuge des Straßenausbaues erneuert werden. BS|Energy plant, ein Niederspannungskabel im nördlichen Gehweg von der Trafostation bis zum Wendehammer zu verlegen. Außerdem soll ein Kabel für schnelleres Internet verlegt werden.
Bestand
Dieser Abschnitt der Büchnerstraße ist erstmalig Anfang der 1960iger Jahre hergestellt und seitdem nicht mehr flächendeckend erneuert worden.
Bei dem vorh. Fahrbahnoberbau handelt es sich überwiegend (ausgenommen neue Leitungstrassen) um eine 5 cm dicke Asphaltdeckschicht auf einer ca. 55 cm dicken Schlackenschottertragschicht. Dieser Aufbau entspricht nicht den heutigen Anforderungen an ein Gewerbegebiet und eignet sich nicht für eine reine Deckenerneueung. Die Dicke des bituminösen Oberbaues ist mit 5 cm viel zu gering, üblich wäre für eine Gewerbegebietsstraße ein bituminöser Aufbau von 20 cm Dicke. Die Fahrbahndecke weist zahlreiche Netzrisse auf.
Im Bereich des ehemaligen Wendehammers weitet sich die Fahrbahn platzartig auf.
Die Gehwegoberflächen sind geprägt durch eine Vielzahl unterschiedlicher Pflaster und Materialien, so findet man Gehwegplatten, Kupferschlackenpflaster und Verbundsteinpflaster. Besonders die Gehwegplatten weisen Schäden auf, viele sind gerissen.
Planung
Die Planung lehnt sich gestalterisch an die bereits gebauten Abschnitte an. Der öffentliche Straßenraum wird in Gehwege, Längsparkstreifen und Fahrbahn gegliedert. Die Längsparkstreifen werden mit Hilfe von Bauminseln begrenzt und in 2,00 m Breite angelegt.
Die Fahrbahnbreite beträgt 6,00 m. Es sind 17 Längsparkplätze geplant. Im Bereich des ehemaligen Wendehammers werden außerdem 9 Senkrechtparkplätze angelegt.
Die Gehwegbreite liegt überwiegend bei ca. 2,00 m.
Informationsveranstaltung
Am 05.04.2018 hat eine Bürgerinformationsveranstaltung stattgefunden. Es wurden 2 Varianten vorgestellt, die sich nur hinsichtlich der Anzahl und Anordnung der Parkflächen unterscheiden. Die Anlieger sprachen sich für die Variante 1 mit der größeren Anzahl der Parkplätze aus.
Die Anlieger zweifeln grundsätzlich die Notwendigkeit des Straßenausbaus an. Eine Verbesserung zum aktuellen Zustand ist für sie nicht erkennbar. Aus Sicht der Anlieger ist lediglich der Bereich zwischen den Hausnummern 6 und 15 verbesserungswürdig. Die geplante Straßenausbaumaßnahme führe zu hohen Kosten für die Unternehmen und einer schlechten Erreichbarkeit während der Durchführung der Baumaßnahme. Die Anlieger schlagen vor, lediglich die Fahrbahndecke zu erneuern.
Eine Deckenerneuerung ohne die notwendige Verbesserung der Tragschichten ist technisch nicht sinnvoll. Auch die gewünschte teilweise Erneuerung der Straße ist aus Kostengründen (doppelte Verkehrslenkung und Baustellensicherung, mehrfache Erneuerung in Übergangsbereichen) und dem derzeitigen Zustand des gesamten Straßenabschnitts abzulehnen. Es wird daher vorgeschlagen, den im Plan dargestellten Bereich der Büchnerstraße auszubauen.
In der Bürgerinformationsveranstaltung wurde der Wunsch nach einem Ortstermin mit dem Bezirksrat geäußert. Dieser Termin fand am 03.05.2018 statt. Dabei wiederholten die Anlieger nochmals ihre in der Bürgerinformationsveranstaltung vorgebrachte Meinung.
Finanzierung
Die Kostenschätzung beträgt 560.000 €. Die Maßnahme wird aus dem PSP-Element/
Maßnahmennummer 5S.660062 unter Verwendung von Deckungsmitteln finanziert. Die Arbeiten sollen im Frühjahr/Sommer 2019 durchgeführt werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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572,4 kB
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