Rat und Stadtbezirksräte

ALLRIS - Vorlage

Stellungnahme - 18-07599-01

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Beschluss des Stadtbezirksrates 120 vom 07.03.2018:

 

„Wir bitten die Verwaltung um Prüfung und gegebenenfalls um Durchführung dieser präventiven Maßnahme.“

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

In der Infoveranstaltung zur Zeppelinstraße wurde angemerkt, dass die Bäume für den präventiven Brandschutz an und für sich regelmäßig beschnitten werden müssten.

Die Formulierung wurde bewusst im Konjunktiv gehalten und stellt einen Optimalzustand dar, der im Bestand nicht herbeigeführt bzw. aufrechterhalten werden kann, da sehr viele Altbaumbestände im ganzen Stadtgebiet nicht ohne weiteres aufgrund der Belange des Brandschutzes in ihrem Kronenvolumen reduziert werden können, ohne Gefahr zu laufen, eine erhebliche Schädigung der Gehölze herbeizuführen.

 

Bei den damaligen Anpflanzungen wurde der Brandschutz hinsichtlich der Pflanzabstände und späteren Baumkronendurchmesser nicht so betrachtet wie heute.

 

Würde man alle Straßenzüge Braunschweigs auf den derzeitigen Brandschutzstandard bringen wollen, müsste man für erforderliche Aufstellflächen entsprechend Altbäume ganz entnehmen und diese Standorte auf Dauer freihalten. Die Anleiterbarkeit betreffend wären radikale Kronenschnitte erforderlich. Je nach Alter und Gattung der Bäume reagieren diese mit unterschiedlichsten negativen Reaktionen auf solche Schnittmaßnahmen.

Grundsätzlich kann man sagen, dass solche Eingriffe meistens lebensverkürzende Wirkungen haben, sodass in der modernen Baumpflege seit langem vermieden wird, radikale Rückschnitte durchzuführen.

 

Daher werden diese Straßenbäume vom Fachbereich Stadtgrün und Sport nicht aus Gründen des präventiven Brandschutzes entfernt oder beschnitten.

 

 

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